Fragen: Pflegschaft Minderjähriger Geschwister?
Guten Tag
Angenommen Kinder werden wegen Gefährdung des Kindeswohls zu Hause heraus genommen und die leibliche Schwester nimmt die Kinder auf Anfrage des Jugendamtes bei sich auf.
Was ist die Schwester dann rein rechtlich? Beziehungsweise betreibt sie eine Ergänzungspflegschaft oder fällt das unter Vollzeitpflege?
Welche Behördengänge kommen auf einen zu?
Gibt es finanzielle Unterstützung?
Das genügt für's erste. Ich bedanke mich für eine Auskunft ;-)
Ich erhoffe mir, das sich hier jemand mit dem beschriebenen Prozedre auskennt. Es sind ja nur allgemeine Fragen.
Sofern mehr Infos nötig sind, dann bitte nachfragen. Danke
Freundliche Grüße
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-- Editiert Gast46455 am 04.08.2012 13:34
-- Editiert Gast46455 am 04.08.2012 13:40
von Gast46455 am 03.08.2012 10:53
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>Fragen: Pflegschaft Minderjähriger Geschwister?
Da die Schwester eine nahe Verwandte ist, bedarf es keiner gerichtlichen Entscheidung. Sinnvoll wäre eine Vollmacht von den Sorgeberechtigten, darum könnte sich das Jugendamt kümmern, und das wars.
Die Schwester bekommt auf jeden Fall das Kindergeld, es ist sogar möglich, dass eine Pflegestelle eingerichtet wird. Dann würde die Pflege der Kinder vom Jugendamt vergütet.
wirdwerden
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von wirdwerden am 04.08.2012 21:46
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>Fragen: Pflegschaft Minderjähriger Geschwister?
Wenn die Sorgeberechtigten mit der Inobhutnahme nicht einverstanden sind, dann muss das Jugendamt unverzüglich eine gerichtliche Entscheidung herbei führen.
Das wäre der erste Schritt. Ansonsten, wenn die Sorgeberechtigten einverstanden sind, dann ist eine Vollmacht bei den nahen Verwandschaftsverhältnissen völlig ausreichend.
Primär sind dann die Eltern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wenn die nicht können, wäre zu überprüfen, ob eine offizielle Pflegestelle eingerichtet werden kann. Dann würde auch Pflegegeld gezahlt werden. Oder, wenn die Kinder unter 12 sind, dann käme auch Unterhaltsvorschuss in Betracht.
wirdwerden
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von wirdwerden am 04.08.2012 22:02
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