Frage zur Zusammenführung/ Verschmelzung

21. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
watashi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Zusammenführung/ Verschmelzung

Frage zur Zusammenführung/ Verschmelzung von Gesellschaften:
Wie finde ich heraus, welche Variante (V) in Bezug auf die notariellen und Handelsregister-Gebühren günstiger ist?

V1: A GmbH & Co KG kauft alle Anteile der B GmbH(Vermögensübertragung) z.B. zum Preis von 1.- EURO und wird anschließend auf die A GmbH bei gleichzeitiger Namensänderung in C GmbH verschmolzen. Geschäftsführer und einziger Anteilseigner der C GmbH ist der vorherige alleinige Gesellschaftergeschäftsführer der bisherigen A GmbH & Co KG.
V2: A GmbH & Co KG und B Gmbh werden auf die A GmbH bei gleichzeitiger Namensänderung in C GmbH verschmolzen (Insgesamt nur eine Beurkundung). Geschäftsführer und einziger Anteilseigner der C GmbH ist der vorherige alleinige Gesellschaftergeschäftsführer der bisherigen A GmbH & Co KG.
V3: A GmbH & Co KG und B Gmbh werden auf die A GmbH und Co KG. verschmolzen. Anschließend wird die A GmbH & Co KG auf die A GmbH bei gleichzeitiger Namensänderung in C GmbH verschmolzen (Insgesamt zwei Beurkundungen). Geschäftsführer und einziger Anteilseigner der C GmbH ist der vorherige alleinige Gesellschaftergeschäftsführer der bisherigen A GmbH & Co KG.
V4: Eine hier nicht genannte, da mir unbekannte, andere Vorgehensweise?

Muss mir ein Notar die Frage nach der günstigsten Variante wahrheitsgemäß und kostenfrei beantworten? Und wenn ja, wie kann ich dies, da ich ja nachher nur die Abrechnung für die gewählte Variante erhalte, verifizieren? Danke!

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Muss mir ein Notar die Frage nach der günstigsten Variante wahrheitsgemäß und kostenfrei beantworten?


Wahrheitsgemäß ja, kostenfrei kann es sein muss es jedoch nicht.



quote:
Und wenn ja, wie kann ich dies, da ich ja nachher nur die Abrechnung für die gewählte Variante erhalte, verifizieren?

Indem man die Kostenauskunft und die tatsächliche Abrechnung mit der erbrachten Leistung unter Zugrundelegung der entsprechend geltenden Kostengesetze und -verordnungen vergleicht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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