Frage zur Wahlkampfkostenerstattung

2. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian Jurk
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)
Frage zur Wahlkampfkostenerstattung

Hallo,

die Wahlkampfkostenerstattung wird ja errechnet aus der Anzahl der erhaltenen Stimmen bei der entsprechenden Wahl und den Parteispenden die eingenommen wurden.

Jetzt frage ich mich was hier im Sinne der Wahlkampfkostenerstattung als Spende gilt. Sind das nur reine Geldzahlungen oder auch zB der Geldwert für eine Software?

Beispielsweise hat doch jetzt ein FDP-Mitglied eine Software erstellt die 400.000 Euro in Arbeitsstunden wert sein soll und hat die der FDP geschenkt. Ist das als Parteispende zu werten in eben diesem Wert und fließt das auch in die Wahlkampfkostenerstattung mit ein?

Welche Möglichkeiten gibt es außer richtigen Geldspenden die Parteispenden zu erhöhen um mehr Wahlkampfkostenerstattung zu erhalten?

Danke!
Sebastian

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>die Wahlkampfkostenerstattung wird ja errechnet aus der Anzahl der erhaltenen Stimmen bei der entsprechenden Wahl und den Parteispenden die eingenommen wurden. <hr size=1 noshade>



Nein, so ist das nicht, siehe § 18 PartG :

(3) Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung
...
3.
0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3 300 Euro je natürliche Person berücksichtigt.

Es sind also max. 1.254 EUR je "Spender", dabei sind die "Mandatsträgerbeiträge" das Bedenkliche. "Parteisteuer", das ist eine Zwangsabgabe, Steuer der Parteien, die den Abgeordneten, Ministern, PSt auferlegt wird. Spenden von Firmen, jurist. Personen werden hier gar nicht berücksichtigt.

Bsp. SPD: Private Spenden 10. Mio., MTB 22 Mio.


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#2
 Von 
Sebastian Jurk
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die Antwort.

So ganz verstehe ich das noch nicht.

Das Ganze ist aber auch immer noch von der Anzahl der Wähler abhängig ja?

Du schreibst von 1254€, aber im Gesetz stehen 3300€. Wie kommt das?

Natürliche Personen meint, dass für die Wahlkampfkostenerstattung keine Firmenspenden einbezogen werden? Spenden dürfen, um es für die Wahlkampfkostenerstattung gültig zu machen, nur ganz normale Menschen, Parteimitglieder und Mandatsträger der Partei. Nur halt keine Firmen. Ja?

Mandatsträgerbeiträge sind deswegen bedenklich weil der Lohn der Mandatsträger vom Staat bezahlt wird und wenn diese spenden der Staat auf sein eigenes Geld noch einmal was drauflegen muss? Die Parteisteuer ist aber nur von der Partei selbst festgelegt und nicht vom Staat.

Dann noch mal zur eigentlichen Frage... wenn natürliche Personen spenden dürfen, bis 1254 oder 3300€, was gilt dann als Spende? Können das auch Sach- oder Arbeitsleistungen sein die halt Geld wert sind? Ich frage weil es ja auch Leute gibt die nicht Geld übrig haben aber womöglich mit einer Fähigkeit einen Mehrwert schaffen können.

Dabei frage ich mich... wenn es zB möglich wäre einer Partei eine geldwerte Leistung zu spenden im Wert von 3.000€, muss die Partei auf diese Summe irgendwelche Steuern oder ähnliches bezahlen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
So ganz verstehe ich das noch nicht.


Das ist auch recht kompliziert, weil das BVerfG laufend die Regelungen für verfassungswidrg erklärt und dann nachjustiert werden muss.

Der Präsident des BT lässt sich hier in die Karten sehen wie er das macht und wie viel er zahlt.

http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/die_staatliche_parteienfinanzierung/staatl_partei_finanz.pdf

http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/index.html

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#4
 Von 
Sebastian Jurk
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Schade... in den Dokumenten steht leider auch nicht was als Wahlspende gilt oder akzeptabel ist.
Muss ich da echt erst einen Anwalt bezahlen? In einem anderen Forum scheint das auch keiner zu wissen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Schade... in den Dokumenten steht leider auch nicht was als Wahlspende gilt oder akzeptabel ist. <hr size=1 noshade>



Selbstverständlich steht das da.

http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/die_staatliche_parteienfinanzierung/staatl_partei_finanz.pdf

Seite 4:

Die Berechnung des Anspruchsumfangs führt regelmäßig zu einem die absolute Obergrenze übersteigenden Betrag. Ursache hierfür ist u.a., dass Parteien ein hohes Aufkommen an zuschussfähigen Spenden natürlicher Personen gemäß § 18 Abs. 3 Nr. 3 PartG verzeichnen können. Würde der gesetzlich vorgesehene Zuschuss in voller Höhe ausgezahlt werden, würde es zu einer Überschreitung der absoluten Obergrenze der staatlichen Teilfinanzierung kommen. Gemäß § 19a Abs. 5 Satz 2 PartG ist deshalb eine proportionale Kürzung der jeweiligen staatlichen Mittel aller anspruchsberechtigten Parteien erforderlich.


Die relative Obergrenze ergibt sich dabei aus den Rechenschaftsberichten, die absolute Obergrenze ist per Gesetz festgelegt, § 18 II PartG .

Lesen muss man das eben.




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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sebastian Jurk
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Das habe ich auch gelesen, nur was hat das mit meiner Frage zu tun? Ich frage, ob man einer Partei nur Geld spenden kann oder kann es auch eine Sache bzw eine Arbeitsleistung sein?

Beispielsweise, was ist mit einem Haus, einer Softwarelizenz einer fremden Firma, einer Softwarelizenz von einer Software die man selbst geschrieben hat (und man somit deren Preis bestimmt), einem Webseitenauftritt den man der Partei spendet und den man selbst erstellt hat oder auch ganz allgemein eine Arbeit leistet die man der Partei spendet. ZB eine Software erstellt und sie verschenkt wobei man die Arbeitsstunden als Spendenhöhe benennt.

Was alles für die Berechnung der Wahlkampfkostenerstattung wichtig ist steht in den Dokumenten. Letztendlich geht es bei der Wahlkampfkostenerstattung eben wohl darum wie viel von natürlichen Personen gespendet wurde. Und wenn es an Geld mangelt, welche Möglichkeiten ein potentieller Spender da noch hat. ZB mit seinen Fähigkeiten eine Parteispende zu erzeugen.

Danke!
Sebastian

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das habe ich auch gelesen, nur was hat das mit meiner Frage zu tun? Ich frage, ob man einer Partei nur Geld spenden kann oder kann es auch eine Sache bzw eine Arbeitsleistung sein? <hr size=1 noshade>



Was hat das denn mit der Parteienfinanzierung zu tun?

Das ist eine steuerrechtlich/bilanztechnische Frage, die §§ 8 EStG , 8 KStG beantworten.

Dementsprechend erscheint das dann in den Rechenschaftsberichten nach §§ 24 , 25 PartG .

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sebastian Jurk
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Mit der Parteienfinanzierung hat das zu tun dass, wenn eben Spenden fehlen die entsprechende Partei eben auch weniger Parteienfinanzierung erhält. Und es gelten wohl auch nur Spenden von natürlichen Personen.
Meine Eingangsfrage war aber was man als Spende einrechnen kann um die Parteienfinanzierung zu erhöhen. Und ob das auch etwas anderes als Geld sein kann. Denn es kann ja sein dass es potentielle Spender gibt, die zwar nicht das Geld haben um zu spenden, aber eben Fähigkeiten die sie spenden könnten. Und wenn das als Spende gelten würde, würde es wohl auch Einfluss auf die Parteienfinanzierung haben und diese erhöhen.

Leider kann ich die Frage auch mit den Paragrafen, die du mir genannt hast nicht lösen. Die ersten beiden Paragrafen sind wohl Regelungen zu Einkommen von Privatpersonen und Körperschaftssteuer. Da heißt es zB auch dass Mitgliedsbeiträge nicht eingerechnet werden. Und das ist bei der Parteienfinanzierung ja auch schon mal anders. Insofern sehe ich da noch nicht welche Aussagekraft das hat.

Beim dritten Paragrafen steht wie ein Rechenschaftsbericht auszusehen und beim letzten welche Spenden erlaubt sind. Das klingt schon ganz gut, nur definiert es auch nicht was als Spende erlaubt ist. Dort ist nur die Rede von Geldhöhen.

Grüße!
Sebastian

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Leider kann ich die Frage auch mit den Paragrafen, die du mir genannt hast nicht lösen. <hr size=1 noshade>



Dann kann ich dir leider nicht weiterhelfen, zur Abrundung noch § 10b EStG , den hatte ich oben vergessen.

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-- Editiert flawless am 05.08.2012 17:33

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sebastian Jurk
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok, aber danke für die Hilfe bis hierhin. Ich werde noch ein wenig warten und dann muss ich halt mal einen Anwalt fragen...

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