Frage zur Verwalterbestellung

28. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Frage zur Verwalterbestellung

Im Verwaltervertrag unserer WEG steht bezüglich der Bestellung und Abberufung des Verwalters zu lesen:

1. Der Verwalterbestellung erfolgt für die Zeit 1.06.2009 bis 30.05.2014
2. Der Verwaltervertrag hat - unabhängig vom Bestellungszeitraum eine Laufzeit von einem Jahr ab Bestellung. Das Vertragsverhältnis verlängert sich anschließend um jeweils 1 Jahr, wenn es nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraumes von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Über die Abberufung des Verwalters beschließen die Eigentümer mit Stimmenmehrheit. Spätestens zum Ablauf des Bestellungszeitraumes bedarf die wiederholte Bestellung eines Mehrheitsbeschlusses durch die Wohnungseigentümer.
3. Der Verwalter kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund von seinem Amt abberufen werden. Hierzu ist ebenfalls ein Mehrheitsbeschluss aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer erforderlich.
4. Der Verwalter kann sein Amt nur aus wichtigem Grund vorzeitig beenden.

Was mich in der Angelegeneheit zum Grübeln bringt ist der Umstand, dass wir in 2013 noch keine Versammlung hatten und somit die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass auch 2014 die Versammlung nicht im ersten Quartal statt findet.
Folglich müsste auf der jetzigen Versammlung das Thema Verwalterbestellung für die Zeit nach dem 30.5.2014 zur Sprache bzw. Abstimmung kommen?

Unser Beirat sieht das nicht so "verkniffen" und lebt in der Annahme, dass der Verwalter halt dann noch ein weiteres Jahr tätig wäre.

Ich hege da starke Zweifel und mich verwirrt auch diese Trennung von Bestellung und Verwaltervertrag, die für mich keinen Sinn macht.

Vielen Dank für's Lesen und für Antworten

VG
Roland



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