September 2015 bis Oktober 2015 insgesamt 14 Tage geschwänzt. 140€ ist die Höhe der Strafe.
Erst vor 3 Tage den Brief erhalten per einschreiben, dass ich durch gemeinnützige Arbeit ableisten soll wenn nicht kann ich bestraft werden z.b in Gefängnis gehen.
Der Brief ist vom 20.04.2016. Aber erst 24.10.2016 per einschreiben erhalten.
Gestern auch den nächsten Brief vom Jugendamt erhalten, dort wird auch nochmal hingewiesen wenn nicht Stelle für gemeinnützige Arbeit finde oder durch die eine annehme. können die mich bestrafen. Und es gab noch extra Zettel für die Arbeit, wegen den Nachweise.
Was jetzt?
-- Editier von Olli2ab am 28.10.2016 22:51
-- Editier von Olli2ab am 28.10.2016 22:58
Frage zur Verjährung wegen Schule schwänzen
28. Oktober 2016
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Frage vom 28. Oktober 2016 | 22:47
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Verjährung wegen Schule schwänzen
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