Frage zur Trennungsvereinbarung

14. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
TheLordOfMetal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Frage zur Trennungsvereinbarung

Hallo,

ich muss zugeben das ich vor einigen Jahren was meine Scheidung angeht sehr blauäugig war und etwas vorschnell eine Trennungsvereinbarung unterschrieben habe. Mir ist erst jetzt wo ich eine neue Frau und einen fast 2-jährigen Sohn habe aufgefallen daß das was in dieser Vereinbarung steht nicht korrekt ist.

Genauer gesagt:

Ich hatte in meiner damaligen Ehe leider durch einen Unfall hohe Schulden gehabt. Ich konnte diese durch Vergleiche mit den Gläubigern von 20.000 auf 11.000 Euro reduzieren. Meine Bank bot mir an diesen Betrag zu übernehmen damit ich anstatt 15 Gläubiger nur noch einen festen Betrag habe wo sich das abzahlen auch lohnt.
Jedoch fehlt mir eine Sicherheit zum hinterlegen. Mein Schwiegervater trat dafür seine Lebensversicherung ab.
Ich hatte bei der Bank gerade mal 2 Raten gezahlt da verstarb mein Schwiegervater plötzlich. Die Bank nahm sich den austehenden Betrag, der Rest wurde an die Erben ausgezahlt.

Meine damalige Frau erstattete ihrem Bruder daraufhin den fehlenden Betrag (warum auch immer).

Jetzt zu den Fragen:

1.) In der Trennungsvereinbarung steht: Die Ehefrau hat dem Ehemann aus einer ihr allein zufallenden Erbschaft ein Darlehen gewährt.

DIES STIMMT ABER DOCH GAR NICHT! Mein Schwiegervater hat mir die Sicherheit hinterlegt. Die Familie hat ihr Erbe ja bekommen. Meine Frau kann den Teil den ihr Vater mir gegeben hat doch nicht einfordern oder? Sie hat mir ja kein Darlehen gegeben sondern durch diesen Schicksalsschlag einfach weniger Erbe bekommen!

2.) Ist diese Vereinbarung überhaupt gültig da ich überhaupt nicht mit beim Notar war sondern sie alleine. Ich habe im übrigen auch nur eine nicht beglaubigte Abschrift auf der weder der Notar stehen noch irgendein Stempel oder eine Unterschrift sind.

3.) Muss diese Vereinbarung wenn sie denn überhaupt gültig ist mit in das Scheidungsurteil? Hier steht nur:
Die Parteien erklären übereinstimmend, das zwischen Ihnen keine Ehegattenunterhaltsansprüche und Zugewinnausgleichsansprüche bestehen, dass sie insoweit auch gegenseitig verzichtet hätten.

Eigentlich würde laut Vereinbarung meiner Ex-Frau die ersten 3 Auszahlungen aus meiner Lebensversicherung zustehen, jedoch möchte ich jetzt wo ich einen Sohn habe diese weiterlaufen lassen und ihn einsetzen als Person die das Geld nach meinem Tode bekäme. Zur Zeit steht noch meine Ex-Frau drin. Kann ich das dennoch einfach so ändern.

BITTE teilt mir mit ob ich eine Chance habe diese Vereinbarung anzufechten oder ob diese überhaupt Gültigkeit hat da der Inhalt einfach nicht stimmt und ich einfach zu doof war.

Grüße

Michael




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Michael,

Ich will mal einen Versuch unternehmen.....

Das Geld des Schwiegervaters ging an die Bank? und
die Schulden sind beglichen?

Gibt es noch mehr Vermögen? Weitere Versicherungen?
Immobilien? usw.?

Ich denke der Schwiegervater hätte den Betrag nicht euch
beiden
, sondern seiner Tochter geschenkt?

quote:
Lebensversicherung zustehen, jedoch möchte ich jetzt wo ich einen Sohn habe diese weiterlaufen lassen


Das kannst du tun, aber für Einzahlungen während der Ehe
bekommt deine Frau durch die Zugewinnberechnung einen
Ausgleich.
lg
edy










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"irgendwie geht's schon""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheLordOfMetal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo edy,

ja die Bank hatte die Lebensversicherung von ihm ja als Sicherheit. Nach dem Tode wurde diese ausgeszahlt und die Bank nahm sich den Betrag um den Kredit abzulösen. Der Rest wurde unter den Erben (Ehefrau, meine Frau und ihrem Bruder) verteilt. Er hatte das ja aus freien Stücken getan und es war zu dem Zeitpunkt SEIN Geld. Fakt ist das es definitiv kein Dahrlehen meiner Exfrau an mich war, bzw. man kann es doch rechtlich so nicht sehen. Die Bank meint auch ich müsse ihr eigentlich gar nichts zahlen. Es war eine reine Angelegenheit zwischen meinem Schwiegervater und mir. Krass gesagt war es einfach Schicksal,bzw. ihr Pech das er verstorben ist und somit ein Teil vom Erbe weg ist.

Sie hat noch weitere Beträge plus Anteil an einem 3-Fam.-Haus geerbt. Der Zugewinn war per Scheidung ja geregelt.

Gruß

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-- Editiert TheLordOfMetal am 14.01.2012 16:59

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo

2.) Ist diese Vereinbarung überhaupt gültig da ich überhaupt nicht mit beim Notar war sondern sie alleine. Ich habe im übrigen auch nur eine nicht beglaubigte Abschrift auf der weder der Notar stehen noch irgendein Stempel oder eine Unterschrift sind.

Dann lass dir den Namen des Notars geben, und leg ihm
diese Abschrift vor.

Hast du was unterschrieben?

lg
edy


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die Frage,

Lord,

ist keine aus dem familienrechtlichen Bereich, sie gehört ins Zivilrecht, und dort unter den Oberbegriff Bereicherung.

Schwiegervater stirbt und vererbt sein Vermögen an Tochter und Sohn (nicht an Dich).

Du provitierst allerdings davon, indem Deine Schulden bei der Bank aus dem Dir aber nicht zustehenden Erbe abgelöst werden.

Ob sich die Bank überhaupt vorfristig bedienen durfte, lassen wir hier mal außen vor, dass würde das Ganze noch komplizieren, denn eine Bürgschaft wird in der Regel nur dann fällig gestellt, wenn der Schuldner nicht zahlt.

Mit dem Forderungsausgleich der Bank hattest du per Forderungsübergang zwei neue Gläubiger (Ex und deren Bruder) wobei die Ex dies intern durch die Auszahlung des Bruders nur auf sich genommen hat. Sie ist seitdem Deine neue Gläubigerin und alle Vereinbarungen, die Du mit ihr getroffen hast, sind gültig. Einer notariellen Beglaubigung derartiger Schuldvereinbarungen bedarf es nicht. Der Nachteil besteht nur darin, dass sie nicht sofort vollstreckbar sind. Aber dies nachzuholen, dauert nicht lange.

Du solltest also Deine Schulden bei der Ex so tilgen, wie ihr es vereinbart habt. Sprich, wenn jetzt eine Rate aus der LV fällig wird, solltest Du diesen Betrag überweisen. Ob aus der LV oder dem sonstigen Vermögen dürfte dabei egal sein.

Ungeachtet dessen kannst Du den LV Vertrag mit dem Versicherer gestalten, wie Du willst, denn dies ist ein anderes Vertragsverhältnis.

Kurzum: durch den Tod des Schwiegervaters erlangst Du keine materiellen Vorteile, wenn Du nicht selbst als Erbe eingesetzt wurdest - insoweit bist du bereichert.

SG

Berry



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