>Frage zur Scheinselbständigkeit
> 1.)
kann eine GMBH oder UG oder Ltd - Scheinselbständig sein ? Nein. Aber der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, der seine Leistung über eine GmbH etc.pp. abrechnet - der kann es sein.
"Scheinselbtändig" heißt: ein Mensch, der eine Tätigkeit ausübt, die nach den einschlägigen Bestimmungen eine sozialversicherungspflichtige angestellte Tätigkeit ist, wird nicht entsprechend angestellt, sondern agiert als Selbständiger.
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2.) Kann jemand der einen Einzelgewerbeschein hat und ein Ladengeschäft betreibt Scheinselbständig sein wenn er 90 % seines Umsatzes mit einer anderen Firma macht ? Vereinfacht gesagt: über die Frage, ob "Scheinselbständigkeit" vorliegt oder nicht entscheidet die Ausgestaltung des Beschäftigungs-Verhältnisses. Wie dieses von den Vertragsparteien genannt wird, ist unerheblich.
Wenn Herr Meier eine Tätigkeit ausübt, die den konkreten Umständen nach eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung ist, dann ist es unerheblich, ob er einen Gewerbeschein hat oder ein Ladengeschäft betreibt.
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3.)Ist man Scheinselbständig wenn man im Januar bis März hauptsächlich füre eine Firma gearbeitet hat und ab April bis Dezember für eine andere Firma arbeiten wird. Kann man so nicht beantworten. Es ist denkbar, daß von Januar bis März ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit Unternehmen 1 vorgelegen hat und von April bis Dezember eines mit Unternehmen 2.
Oder es hat gar kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorgelegen. Oder... oder... oder...
Die Deutsche Rentenversicherung prüft übrigens auf Antrag, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, das Ergebnis dieser Prüfung ist verbindlich und rechtssicher.
Spekulationen und Rätselraten sind insofern unnötig.
Typische Kennzeichen für "Scheinselbständigkeit" sind
zum Beispiel, unter anderem:
- Weisungsgebundenheit
- Auftraggeber legt fest, wann und wo und wie der Auftragnehmer zu arbeiten hat
- Auftragnehmer ist in die betrieblichen Abläufe des Auftraggebers eingebunden
- Auftragnehmer arbeitet mit Werkzeugen des Auftraggebers
- Auftragnehmer arbeitet an einem Arbeitsplatz im Betrieb des Auftraggebers
- Auftragnehmer hat nur einen Kunden
-- Editiert TomRohwer am 02.06.2012 17:50
von TomRohwer am 02.06.2012 17:47
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