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Frage zur Scheinselbständigkeit

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Frage zur Scheinselbständigkeit

Ich habe hier mal ein paar Fragen zur Scheinselbständigkeit :

1.) kann eine GMBH oder UG oder Ltd - Scheinselbständig sein ?
2.) Kann jemand der einen Einzelgewerbeschein hat und ein Ladengeschäft betreibt Scheinselbständig sein wenn er 90 % seines Umsatzes mit einer anderen Firma macht ?
3.)Ist man Scheinselbständig wenn man im Januar bis März hauptsächlich füre eine Firma gearbeitet hat und ab April bis Dezember für eine andere Firma arbeiten wird.

Vielen Dank für euere Hilfe.

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von go338495-54b am 14.05.2012 12:40
Status: Junior (99 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 6 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Frage zur Scheinselbständigkeit
Hallo,
Wichtig für die Selbständige Tätigkeit ist ob die Tätigkeit nach Weisungen eines Auftraggebers ausgeführt wird bzw. ob eine Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers erfolgt ist. Die entscheidenden Kriterien sind daher die Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit, die vereinbarte Leistung auch durch Dritte erbringen zu lassen. (siehe SGB IV §7)
Die Umsatzzahlen sind hier nicht maßgeblich.
Gruß
Andreas


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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"


von amako am 14.05.2012 20:28
Status: Unsterblich (1305 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Frage zur Scheinselbständigkeit
Hallo,
noch zur Ergänzung:
Wenn du bei einem Auftraggeber also wie ein abhängig Beschäftigter (s.o.) tätig wirst, handelt es sich dabei also nicht um eine selbstständige Tätigkeit, hierfür fallen dann für dich und den AG entsprechende Sozialabgaben an.
Gruß
Andreas

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von amako am 15.05.2012 06:36
Status: Unsterblich (1305 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Frage zur Scheinselbständigkeit
Ich kann die Arbeitszeit frei einteilen , und kann auch dritte einsetzen dieses zu tun.

Es ist eine DSL Promotion für insgesamt 5 Anbieter als unabhängiger Tarifberater.
(Telekom,O2,Kabel Deutschland,HTP und Vodafone)

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von go338495-54b am 15.05.2012 11:41
Status: Junior (99 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Frage zur Scheinselbständigkeit
Hallo,
dann solltest du die Kriterien für einen Beschäftigten nach SGB IV $7 nicht erfüllen und mußt dir um Scheinselbsständigkeit keine Gedanken machen.
Gruß
Andreas

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von amako am 15.05.2012 18:08
Status: Unsterblich (1305 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Frage zur Scheinselbständigkeit
> 1.) kann eine GMBH oder UG oder Ltd - Scheinselbständig sein ?

Nein. Aber der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, der seine Leistung über eine GmbH etc.pp. abrechnet - der kann es sein.

"Scheinselbtändig" heißt: ein Mensch, der eine Tätigkeit ausübt, die nach den einschlägigen Bestimmungen eine sozialversicherungspflichtige angestellte Tätigkeit ist, wird nicht entsprechend angestellt, sondern agiert als Selbständiger.

> 2.) Kann jemand der einen Einzelgewerbeschein hat und ein Ladengeschäft betreibt Scheinselbständig sein wenn er 90 % seines Umsatzes mit einer anderen Firma macht ?

Vereinfacht gesagt: über die Frage, ob "Scheinselbständigkeit" vorliegt oder nicht entscheidet die Ausgestaltung des Beschäftigungs-Verhältnisses. Wie dieses von den Vertragsparteien genannt wird, ist unerheblich.

Wenn Herr Meier eine Tätigkeit ausübt, die den konkreten Umständen nach eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung ist, dann ist es unerheblich, ob er einen Gewerbeschein hat oder ein Ladengeschäft betreibt.

> 3.)Ist man Scheinselbständig wenn man im Januar bis März hauptsächlich füre eine Firma gearbeitet hat und ab April bis Dezember für eine andere Firma arbeiten wird.

Kann man so nicht beantworten. Es ist denkbar, daß von Januar bis März ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit Unternehmen 1 vorgelegen hat und von April bis Dezember eines mit Unternehmen 2.

Oder es hat gar kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorgelegen. Oder... oder... oder...

Die Deutsche Rentenversicherung prüft übrigens auf Antrag, ob ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, das Ergebnis dieser Prüfung ist verbindlich und rechtssicher.

Spekulationen und Rätselraten sind insofern unnötig.

Typische Kennzeichen für "Scheinselbständigkeit" sind zum Beispiel, unter anderem:

- Weisungsgebundenheit
- Auftraggeber legt fest, wann und wo und wie der Auftragnehmer zu arbeiten hat
- Auftragnehmer ist in die betrieblichen Abläufe des Auftraggebers eingebunden
- Auftragnehmer arbeitet mit Werkzeugen des Auftraggebers
- Auftragnehmer arbeitet an einem Arbeitsplatz im Betrieb des Auftraggebers
- Auftragnehmer hat nur einen Kunden


-- Editiert TomRohwer am 02.06.2012 17:50


von TomRohwer am 02.06.2012 17:47
Status: Stift (31 Beiträge)
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