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Frage zur Reiserücktrittsversicherung

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Frage zur Reiserücktrittsversicherung

Hallo,

mich würde interessieren, wie Ihr die folgende Klausel aus einer Versicherungsbedingung werten würdet.

Meint Ihr, dass die Teilnahme an einer Abitur-Nachprüfung mitversichert ist? Es geht um folgenden Absatz:

quote:

Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer
Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung
unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt
oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende
stattfinden soll

Die Versicherung ist der Meinung, dass eine Abiturnachprüfung nicht versichert ist, da die Prüfung zum Zeitpunkt der Nachprüfung noch nicht abgeschlossen sei. Die Schule bescheinigte, dass eine Teilnahme zum bestehen des Abiturs notwendig war. Eine erneute Prüfung ist nicht möglich. Einmal durchgefallen = immer durchgefallen.


Wie beurteilt ihr das?

Gruß,

Tobias

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von T0bi am 01.07.2012 23:05
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Beiträge zum Thema "Reiserücktrittsversicherung".


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>Frage zur Reiserücktrittsversicherung
Verstehe ich Sie richtig, dass nur eine Teilleistung wiederholt wurde, die f.d. Bestehen der Gesamtleistung zwingend erforderlich war?

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von hamburger-1910 am 02.07.2012 00:31
Status: Unsterblich (1057 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 39 User(n) bewertet)

>Frage zur Reiserücktrittsversicherung
Die Abitur-Nachprüfung findet ja in der Regel statt bei zu großen Notenabweichungen (so kenn ich es zumindest).

Diese Prüfung ist Teil der Abiturprüfung (wenn auch nicht für jeden Verpflichtend), und KEINE Wiederholungsprüfung.



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von hiphappy am 02.07.2012 00:40
Status: Philosoph (606 Beiträge)
Userwertung:  3,6  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>Frage zur Reiserücktrittsversicherung
Natürlich war die Teilnahme freiwillig - wo ist das nicht der Fall

Zum bestehen des Abiturs war die Teilnahme an der mündlichen dringend erforderlich. Es ging nicht um die Verschönerung einiger Noten sondern um das reine bestehen des Abiturs.


PS: Es wurde zuvor angerufen und uns wurde bestätigt, dass solch ein Fall versichert ist. Schade. Man ist ehrlich und kriegt dafür einen Tritt in den Ar***. Ein Grund mehr den Versicherungen gegenüber nie wieder ehrlich zu sein. Hätte man sich besser krank melden können ^^

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von T0bi am 02.07.2012 00:47
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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