quote:Die Versicherung ist der Meinung, dass eine Abiturnachprüfung nicht versichert ist, da die Prüfung zum Zeitpunkt der Nachprüfung noch nicht abgeschlossen sei. Die Schule bescheinigte, dass eine Teilnahme zum bestehen des Abiturs notwendig war. Eine erneute Prüfung ist nicht möglich. Einmal durchgefallen = immer durchgefallen.
Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer
Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung
unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt
oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende
stattfinden soll