Frage zur Polizeidatenbank
Hallo,
ich bräuchte dringent Informationen zu der Abfrage der Polizeidatenbank bei Polizeikontrollen ( Personenüberprüfung, Verkehrskontrolle ).
Hatte vor einigen Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz das nach
§ 154 StPO eingestellt worden ist. War zur Zeit Heranwachsender und die Daten wurden, wie ich weiß, nicht im BZR oder Erziehungsregister gespeichert.
Es werden jedoch Daten bei der ZStV und bei den Polizeidatenbanken gespeichert.
Meine Frage hierzu:
Muss man nun bei einer Verkehrskontrolle oder einer Personalüberprüfung durch die Polizei mit einer Frage, ob man Waffen oder sonstiges mit sich führt oder sogar mit einer Leibesvisitation rechnen ????
Sind diese Informationen sofort in der Polizeidatenbank abrufbar oder bedarf dies einer längeren Suche ???
Ich trage keine Waffen mit mir rum. Nur hab ich was dagegen, wenn man wegen eines früheren Vorfalls immer wieder damit konfrontiert oder sogar durchsucht wird.
Im Voraus besten Dank !!!
von Methos am 09.10.2004 15:48
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>Frage zur Polizeidatenbank
Tja, komisch. War letztens in einer Verkehrskontrolle und man stellte mir die allbekannte Frage: "Alkohol..., Drogen oder Waffen bei sich ?" Hab dann gebeichtet das vor Jahren mal etwas wegen dem WaffG was war. Der Beamte gab´s per Funk durch, sagte aber er findet nichts.
Kann´s sein das es dann nicht mehr elektronisch gespeichert ist, sondern als Akte im Keller verstaubt ???
von Methos am 09.10.2004 19:39
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>Frage zur Polizeidatenbank
HI,
zu 1)
War meine erste Verkehrskontrolle. Jedenfalls war alles in Ordnung und die Beamten führten einen "full-check" durch ( Führerschein, Fahrzeugpapiere, Reifenprofil, Warndreieck, Verbandskasten ). Vor dem Öffnen des Kofferraums stellten sie mir die Frage nach Waffen.
Von dem Delikt habe ich nur davon erzählt, da ich dachte sie wissen es ( Inpol ) und wollten eine ehrliche Antwort von mir hören. Wollte mir dadurch eine Durchsuchung ersparen. Aber komischer Weise war über mich nichts zu finden !!??
zu 2 )
Wenn man sich kooperativ verhält, erspart man sich einiges. Wenn Du z.B. auf die Frage nach Drogen mit "Sehen Sie doch selber nach" oder "Hab gerade meinen Anbau geerntet" anwortest, ist klar das Du gefilzt wirst.
Hab noch einen Bekannten der einmal ein Verfahren und Aburteilung wegen BTM hatte. Ist lange her und er wird immer wieder bei Verkehrskontrollen nach Besitz oder Konsum von BTM gefragt. Manchmal lässt die Polizei ihn weiterfahren, manchmal nicht...
von Methos am 10.10.2004 13:47
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>Frage zur Polizeidatenbank
@ Methos
Da die Sache weniger als 5 Jahre her ist, müßte sie eigentl. noch gespeichert sein. Vielleicht hat Dir der Polizist auch nicht die Wahrheit gesagt. Keine Ahnung.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 10.10.2004 19:28
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