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Frage zur Polizeidatenbank

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Frage zur Polizeidatenbank

Hallo,

ich bräuchte dringent Informationen zu der Abfrage der Polizeidatenbank bei Polizeikontrollen ( Personenüberprüfung, Verkehrskontrolle ).

Hatte vor einigen Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz das nach § 154 StPO eingestellt worden ist. War zur Zeit Heranwachsender und die Daten wurden, wie ich weiß, nicht im BZR oder Erziehungsregister gespeichert.

Es werden jedoch Daten bei der ZStV und bei den Polizeidatenbanken gespeichert.

Meine Frage hierzu:
Muss man nun bei einer Verkehrskontrolle oder einer Personalüberprüfung durch die Polizei mit einer Frage, ob man Waffen oder sonstiges mit sich führt oder sogar mit einer Leibesvisitation rechnen ????
Sind diese Informationen sofort in der Polizeidatenbank abrufbar oder bedarf dies einer längeren Suche ???

Ich trage keine Waffen mit mir rum. Nur hab ich was dagegen, wenn man wegen eines früheren Vorfalls immer wieder damit konfrontiert oder sogar durchsucht wird.

Im Voraus besten Dank !!!


von Methos am 09.10.2004 15:48
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>Frage zur Polizeidatenbank
Muss man nun bei einer Verkehrskontrolle oder einer Personalüberprüfung durch die Polizei mit einer Frage, ob man Waffen oder sonstiges mit sich führt oder sogar mit einer Leibesvisitation rechnen ????

"Rechnen" kann man damit, ob es stattfindet ist die Entscheidung des kontrollierenden Beamten.

"Sind diese Informationen sofort in der Polizeidatenbank abrufbar oder bedarf dies einer längeren Suche ???"

Sofort.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 09.10.2004 16:58
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>Frage zur Polizeidatenbank
Tja, komisch. War letztens in einer Verkehrskontrolle und man stellte mir die allbekannte Frage: "Alkohol..., Drogen oder Waffen bei sich ?" Hab dann gebeichtet das vor Jahren mal etwas wegen dem WaffG was war. Der Beamte gab´s per Funk durch, sagte aber er findet nichts.

Kann´s sein das es dann nicht mehr elektronisch gespeichert ist, sondern als Akte im Keller verstaubt ???


von Methos am 09.10.2004 19:39
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>Frage zur Polizeidatenbank
Hmm, da hab ich mal interessehalber zwei Fragen:

1) Wieso hast Du dem denn überhaupt etwas von irgendwelchen zurückliegenden Delikten aus der Vergangenheit erzählt, wenn der bloß eine Frage hinsichtlich der gegenwärtigen Situation gestellt hat?

2) Was soll diese Frage der Polizei bei einer Verkehrskontrolle überhaupt? Erwartet die Polizei eigentlich, von irgendwem ein Ja auf diese Frage zu hören? Vor allem ist doch sowieso niemand verpflichtet, darauf zu antworten oder gar die Wahrheit zu sagen.


-- Editiert von Felix27 am 09.10.2004 21:19:50


von guest123-56 am 09.10.2004 21:17
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>Frage zur Polizeidatenbank
HI,

zu 1)
War meine erste Verkehrskontrolle. Jedenfalls war alles in Ordnung und die Beamten führten einen "full-check" durch ( Führerschein, Fahrzeugpapiere, Reifenprofil, Warndreieck, Verbandskasten ). Vor dem Öffnen des Kofferraums stellten sie mir die Frage nach Waffen.
Von dem Delikt habe ich nur davon erzählt, da ich dachte sie wissen es ( Inpol ) und wollten eine ehrliche Antwort von mir hören. Wollte mir dadurch eine Durchsuchung ersparen. Aber komischer Weise war über mich nichts zu finden !!??

zu 2 )
Wenn man sich kooperativ verhält, erspart man sich einiges. Wenn Du z.B. auf die Frage nach Drogen mit "Sehen Sie doch selber nach" oder "Hab gerade meinen Anbau geerntet" anwortest, ist klar das Du gefilzt wirst.

Hab noch einen Bekannten der einmal ein Verfahren und Aburteilung wegen BTM hatte. Ist lange her und er wird immer wieder bei Verkehrskontrollen nach Besitz oder Konsum von BTM gefragt. Manchmal lässt die Polizei ihn weiterfahren, manchmal nicht...


von Methos am 10.10.2004 13:47
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>Frage zur Polizeidatenbank
Hallo Methos.

zu 1.) Die Speicherung in den Datenbanken der Polizei ist, wie das gesamte Polizeirecht, Sache der jeweiligen Bundesländer. Hinsichtlich der Datenspeicherung in INPOL, POLAS, HEPOLIS (und wie die einzelnen Datenbanken in den BL auch immer heißen) gibt es keine abschliessend definitiven Löschfristen, wie etwa im FZ oder BZR. Evtl. ist Deine Sache einfach schon gelöscht (wie lange ist's denn her, und wie alt warst Du), oder sie ist einfach untergegangen (gibts auch).

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von !!Streetworker!! am 10.10.2004 14:42
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>Frage zur Polizeidatenbank
HI !Streetworker!,

Erhebung der Anklage war im September 2000 und Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO Abs. 2 im November 2000. Zu dem Zeitpunkt war ich 20 Jahre alt.

Mit der Einstellung des Verfahrens war ich ja auch vollends zufrieden. Nur ist es ein komisches Gefühl "gebranntmarkt" zu sein.


von Methos am 10.10.2004 15:00
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>Frage zur Polizeidatenbank
Die Polizei darf sicher bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle Führerschein und Fahrzeugpapiere kontrollieren sowie das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit (soweit das vor Ort ohne Fachkenntnisse machbar ist). Zum Beispiel Reifenprofil und Mitführen von Verbandskasten und Warndreieck.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß diese ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat einen Blick in den Kofferraum verlangen darf.

Unter praktischen Aspekten ist die Frage nach Warndreieck und Verbandskasten jedoch oft der Trick für den Blick in der Kofferraum. Wer diese Sachen im Innenraum aufbewahrt, hat dann gleich einen "Gegentrick".


von guest123-56 am 10.10.2004 15:30
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>Frage zur Polizeidatenbank
@ Methos

Da die Sache weniger als 5 Jahre her ist, müßte sie eigentl. noch gespeichert sein. Vielleicht hat Dir der Polizist auch nicht die Wahrheit gesagt. Keine Ahnung.

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von !!Streetworker!! am 10.10.2004 19:28
Status: Tao (17083 Beiträge)
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>Frage zur Polizeidatenbank
@Methos: Kann es sein, dass die Tat in einem anderen Bundesland begangen wurde? Wenn ja, so könnte es sein, dass sie nicht an das BKA gemeldet wurde und deshalb der Polizei bei der Verkehrskontrolle einfach nicht bekannt ist. Das wäre zwar merkwürdig, da unerlaubter Waffenbesitz für die Polizei tatsächlich gefährlich ist, aber theoretisch denkbar. Du kannst Dich natürlich mit Berufung auf das jeweilige Auskunfsrecht des Landesdatenschutzgesetz bei der Polizei erkundigen (vielleicht hat sogar der entsprechende Landesbeauftragte für den Datenschutz im Internet ein Formular dafür, das ist jedenfalls für Bremen und Hamburg so).

Für das BKA wäre es §19 des Bundesdatenschutzes Dein Auskunftsrecht. Du solltest aber neben Deiner Meldeanschrift noch Dein Geburtsdatum angeben. Die Anschrift für das BKA wäre:
Bundeskriminalamt
65173 Wiesbaden


von DanielB am 11.10.2004 09:09
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>Frage zur Polizeidatenbank
Noch eine Frage. Jemand wird wegen eines schweren Verbrechen angeklagt,aber das Verfahren wurde mangels Nachweise eingestellt.In welche Dateibank kommt dann diese Sache und für welche Zeit?Wer kann darüber erfahren? Ist es möglich danach für diese Person Waffenschein zu bekommen?
Danke.


von rrrrr am 12.10.2004 18:33
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