Frage zur Kündigung - Urlaubstage

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
TinaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Kündigung - Urlaubstage

Guten Tag zusammen und ein schönes neues Jahr

Vorab meiner Frage, ein paar Infos zu meinem Arbeitsverhältnis in dem Betrieb:
- Seid Okt. 2004 Aushilfe
- dann seid 01.06.2005 Teilzeitangestellte ohne schriftlichen Vertrag.
- 32 j.

Ich werde morgen meine Schriftliche Kündigung auf den Schreibtisch meines Chefs bringen. Das heißt, zum 31.01.2006.
Jetzt möchte ich wissen, da ich ja keinen Schriftlichen Vertag habe, ob die Kündigungszeit so korrekt ist und wieviel Urlaubstage mir noch zustehen.
Mein Chef weiss schon bescheid und meine, mir stehen wie folgt Urlaubstage zu:
Als Aushilfe 12 Tage
Als Teilzeitangst. 18 Tage
Da ich schon 18 Tage hatte, bleiben mir somit noch aus dem letzten Jahr 12 Tage.
Kann ich diese Tage bis zum Entlassungstag nutzen?
Und wieviel steht mir dann für den Januar noch zu?

Ich hoffe das mir hier jemand etwas dazu sagen kann.

MFG TinaK

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Tina, das mit der Kündigungsfrist, geht vermutlich in Ordnung (wenn nicht ganz zufällig irgendein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag was anderes sagen würde - in manchen Branchen gibt es sowas).

Wenn ihr das so abgesprochen habt mit den 12 Tagen Urlaub vom letzten Jahr, dann wird das wohl so gehen. Für Januar halt anteilig 1/12 des Jahresurlaubs.

MfG

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#2
 Von 
TinaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Venotis,
Ich bin im Einzelhandel tätig, da ich aber keinen schriftlichen Vertrag habe, kann doch kein Tarifvertrag für mich gelten, oder??
MFG Tina

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Doch, gerade im Einzelhandel!
Welches Bundesland wäre es denn?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TinaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

NRW

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

:) Da gibts keinen. Glück gehabt!

Dann gelten die 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

MfG

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#6
 Von 
TinaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Puh,dann danke ich Dir recht Herzlich für Deine Hilfe!
MFG Tina

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TinaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab noch eine kurze Frage.
Da ich ja keinen Vertrag habe, gilt dann nun der § 621 BGB ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
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#9
 Von 
TinaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn ich erst ein halbes Jahr im Betrieb bin? :-)
Ich stell Fragen, gell!
;-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Macht doch nichts. Dafür sind wir ja da ;)

(auch wenn nicht immer alle Fragen so einfach beantwortbar sind...)

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#11
 Von 
TinaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

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