Frage zur Kündigungsfrist

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Frage zur Kündigungsfrist

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Kündigungsfrist.

Bin momentan in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Der Vertrag läuft ein Jahr und endet am 28.02.2009.


Da ich jetzt ein besseres Jobangebot bekommen habe, aber noch keine Zusage habe, möchte ich mich vorab über meine Kündigungsfrist informieren.

Da ich aus der Kündigungsklausel in meinem Vertrag nicht schlau werde, bitte ich hier um Hilfe.

Hier der Auszug:

§2 Probezeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1. Die ersten 6 Monate bis zum 31.08.2008 gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig unter Wahrung einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

2. Das Arbeitsverhältnis endet mit Fristablauf am 28.02.2009.

3. Die Arbeitnehmerin erklärt sich damit einverstanden, daß sie während der Kündigungsfrist auf Verlangen des Arbeitgebers unter Fortzahlung ihrer Bezüge und unter Anrechnung von Urlaubs- und Mehransprüchen beurlaubt werden kann.

5. Die Arbeitnehmerin hat beim Ausscheiden sämtliche betriebliche Arbeitsmittel, Unterlagen und sonstige Gegenstände zurückzugebe, die ihr zur Durchführung ihrer Tätigkeit vom Arbeitgeber übergeben wurden.

Da im o.g. Text keine Aussage zur Kündigungfrist ausserhalb der Probezeit steht, gilt jetzt die gesetzliche Kündigung?

Was ich mich auch frage, warum fehlt dort Punkt 4?

Wie ist die Rechtslage?

Ich würde mich über Antworten sehr freuen


von Minoubär am 12.10.2008 22:49
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Frage zur Kündigungsfrist
Die Frage die sich mir stellt um Deine Frage beantworten zu können wäre seit wann Du bei Deinem derzeitigen Arbeitgeber befristet beschäftigt bist, also wie viel Jahre Arbeitest Du schon dort ?

Wo bist Du beschäftigt, im öffentlichen Dienst und unterliegst dem Tarifvertrag TVÖD ?

Wichtige Infos fehlen, daher keine Antwort möglich.

Liebe Grüße
miper


von mipegr am 13.10.2008 00:58
Status: Stift (33 Beiträge)
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>Frage zur Kündigungsfrist
@Minoubär,
da der AV am 28.02.09 endet, war das Eintrittsdatum der 28.02.08! Ich unterstelle eine Dame, dann hat die Frau also am 28.02.08 als Arbeitnehmerin ihren AV unterschrieben. Nach der Probezeit - die, wie oben erwähnt - ein halbes Jahr betrug, lt. ihrem Beitrag, also bis zum 31.08.08, da die AV-Befristung auf 1 Jahr begrenzt war, endet diese folgerichtig am 28.02.09.
Also, die Kündigungsfrist beträgt in diesem Falle 4 Wochen zum Monatsende! Alles klar? Vielleicht ein klein wenig kompliziert, ich meine aber, doch verständlich.
Beste Grüße, siegfried.
Nachtrag: Warum Punkt 4 fehlt, kann ich leider auch nicht beantworten, ein Versehen kann ich nicht glauben!

-- Editiert von siegfried1 am 13.10.2008 02:12

-- Editiert von siegfried1 am 13.10.2008 02:15


von siegfried1 am 13.10.2008 02:10
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>Frage zur Kündigungsfrist
>>Also, die Kündigungsfrist beträgt in diesem Falle 4 Wochen zum Monatsende! <<

Wieso das denn? Wir haben hier ein befristetes Arbeitsverhaeltnis. Ein solches kann nur dann ordentlich gekuendigt werden, wenn die auch arbeits- oder tarifvertraglich so vereinbart wurde. Fehlt hingegen eine solche vereinbarung, dann kann es auch nicht ordentlich gekuendigt werden.

Hier haben wir nun eine Kuendigungsvereinbarung fuer die ersten 6 Monate des Beschaeftigungsverhaeltnisses, fuer den Zeitraum danach haben wir jedoch keine. Somit kann das Arbeitsverhaeltnis auch nach ablauf der ersten 6 Monate nicht mehr ordentlich gekuendigt werden (sofern es keinem Tarifvertrag unterliegt, der etwas anderes aussagt).

Gruss
CAM


von CAM am 13.10.2008 05:24
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>Frage zur Kündigungsfrist
@CAM,
...wieso das denn?
Es besteht hier ein, von Anfang an - lt. AV-Vertrag - befristetes AV-Verhältnis, wenn der AV nichts anderes zur Kündigungsfrist aussagt, tritt das gesetzliche Kündigungsrecht in Kraft. Dies sagt bei einem befristeten AV-Verhältnis eben genau die Folge des genannten aus.
Also bei einem befristeten AV ist - vom Gesetzgeber her - eine gesetzliche Kündigungsfrist - wie von mir oben beschrieben - vorgesehen.
Bei einem 1-Jahresvertrag beträgt die Kündigungsfrist -
wenn nichts anderes vereinbart - 4-Wochen...., wie bereits erwähnt!
Grüße, siegfried.
Nachtrag:
Bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst - wo ich beschäftigt war - sieht es selbstverständlich, durch Regelungen der Gewerkschaft, etwas anders aus!

-- Editiert von siegfried1 am 13.10.2008 11:42


von siegfried1 am 13.10.2008 11:52
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>Frage zur Kündigungsfrist
ich neige @cam zu: keine ordentliche kündigung vor ablauf der befristung (jedenfalls nicht ohne einen tv im hintergrund, der anwendbar wäre)
siehe dazu: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/befristung.htm
(dort weiter unten ... rechtsfolgen)

-- Editiert von blaubär49 am 13.10.2008 11:56


von blaubär49 am 13.10.2008 12:03
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>Frage zur Kündigungsfrist
>>Es besteht hier ein, von Anfang an - lt. AV-Vertrag - befristetes AV-Verhältnis, wenn der AV nichts anderes zur Kündigungsfrist aussagt, tritt das gesetzliche Kündigungsrecht in Kraft. <<

Siegfried, dann schauen wir doch einfach mal ins Gesetz. In diesem Fall wuerde sich dasTzBfG anbieten, und zwar der § 15 Abs. 3: "(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. "

Alles klar?

Gruss
CAM



von CAM am 13.10.2008 12:35
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>Frage zur Kündigungsfrist
@CAM,
was denkst du, was der Abs.2 aussagt, wenn man ihn richtig deuten kann! Genauso. wie ich es meine und er
regelt die Frist bei fehlender dito!
siegfried.


von siegfried1 am 13.10.2008 20:55
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>Frage zur Kündigungsfrist
Siegried, vermutlich meinst du BGB 622 Abs. 2. TzGfG 15 Abs. 2 regelt naemlich die Beendigung eines zweckbefristeten Arbeitsverhaeltnissesv bei Zweckerreichung.

Fuer die Beendigung eines befristeten Arbeitsverhaeltnisses ist aber nicht BGB 622 relevant sondern TzBfG 15. Und dort wird, wie oben zitiert, im Absatz 3 ganz klar geregelt, dass ein befristetes Arbeitsverhaeltnis mit Befristung von nicht mehr als 5 Jahren nur dann ordentlich gekuendigt werden kann, wenn das auch arbeits- oder tarifvertraglich so vereinbart wurde.

Also nix mit BGB 622, es sei denn , es wurde vorher so vereinbart. Und das wurde es hier offensichtlich nicht.

Solltest du immer noch anderer Meinung sein, dann erklaere mir doch bitte mal den 15er im TzBfG (Gesetz ueber Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsvertraege), besonders den erwaehnten Absatz 3. Vielleicht habe ich den ja auch falsch verstanden.

Gruss
CAM


von CAM am 14.10.2008 04:10
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>Frage zur Kündigungsfrist
hallo, CAM,
einen schönen guten Morgen. Der, den es betrifft, drückt noch sein Kopfkissen platt und wir beide hauen uns schon- um die Uhrzeit - die Köppe ein, um sein Problem zu lösen, oder es wenigstens zu versuchen.
Jetzt das Spannende - worauf du lauerst - ja, ja, du hast Recht und wer Recht hat, kooft eine Lage.
Ich bitte um Entschuldigung, habe da was in meinem Wahnsinn verwechselt. Wenn ich noch richtig informiert bin, gab - oder gibt es, seit 2000 oder 2001,
eine neue - überarbeitete Fassung - dieses ominösen Paragraphen 15 TzbfG mit all seinen Absätzen. Darin der Abs. 14-21 ist meines Wissens ebenfalls neu, bzw.reformiert worden.
Aber gut, lassen wir (ich) das, weil, ich gebe mich geschlagen und ziehe meinen Schwanz ein.
Trotzdem hat es mir Freude bereitet, mit einem Kenner der Materie zu kämpfen, danke.
Herzliche Grüße, siegfried.


von siegfried1 am 14.10.2008 06:58
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>Frage zur Kündigungsfrist
Hallo ihr lieben,

ich danke euch sehr, für eure netten Beiträge und Bemühungen.

Es ist für mich ein bißchen schwer zu verstehen, bitte entschuldigt mich.

Es besteht kein Tarifvertrag und ich bin im Einezelhandel tätig. Zudem möchte ich erwähnen, dass es eine Teilzeitstelle ist, falls das relevant ist.

Da ich durch die vielen Paragraphen etwas verwirrt bin, möchte ich noch mal fragen, was soll ich denn jetzt tun, wenn ich eine Zusage von dem eventuellen neuen Arbeitgeber bekomme?


von Minoubär am 15.10.2008 01:19
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