Frage zur Geschäftsführertätigkeit

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb470125-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Geschäftsführertätigkeit

Hallo, ich habe eine Frage:

Ich möchte eine UG gründen. Die UG wird warscheinlich nur sehr niedrige gewinne erwirtschaften. Das Stammkapital beträgt 1000€.

Meine Mutter wird alleinige Gesellschafterin werden. Meine Mutter bezieht Hartz4. Dabei sollen alle Gewinne im Unternehmen bleiben und sie selbst als Gesellschafterin soll keinerlei gewinnbeteiligung erhalten.


Ich möchte die Geschäftsführung übernehmen.
Die Besonderheit besteht darin, dass ich als Geschäftsführer keinerlei Lohn bekommen möchte und keinerlei Anspruch auf Gewinnbeteiligung haben möchte.(Eine Art ehrenamliche Arbeit) Das ganze Geld soll in der UG bleiben.
Nebenbei arbeite ich via 450€ job und bekomme sozialhilfe über die ich auch versichert bin.

Nochmals: Alle Gewinne sollen in der Unternehmung bleiben!

Meine Fragen:

1. Ist das möglich ?
2. Was verändert die Situation an den Steuer, Abgabepflichten, Versicherung meiner Mutter ?
3. Was verändert die Situation an meinen Steuer, Abgabepflichten, Versicherung(bin ich Sozialversicherungssteuerpflichtig, Krankenversicherungspflichtig?)
2,3b) Kommt es in diesem Fall zu verdeckten Gewinnausschüttungen?






-- Editier von fb470125-68 am 23.08.2017 16:14

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,

mir erschließt sich dann nicht wirklich der Sinn einer Firmengründung.
Was habt ihr davon, wenn ihr nur für die Firma arbeitet, aber keine Entnahmen oder Gehälter daraus bekommt.
Bei uns hier in der Gegen würde man dazu sagen: "die Arbeiten um Abends müde zu sein".

Was ist euer Hintergedanke?

Vielleicht kannst du den mal etwas darlegen, damit man besser versteht und dir besser raten kann.

Ganz abgesehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass da die staatlichen Stellen mitspielen und euch weiter Sozialleistungen bezahlen, wenn auf der anderen Seite Gewinne erwirtschaftet werden. Aber da kenne ich mich nicht genauer aus..

Gruß schorlepower

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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