Frage zur Firmengründung

26. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
s. e.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Firmengründung

Hallo liebe Community,

und zwar habe ich ein paar fragen zu einer Firmengründung.

Es sieht aus wie folgt, ursprünglich war ich im Vertrieb einer Finanzdienstleistung so wie einer Immobilienvermittlung. Nun war geplant ein eigenes Unternehmen zu gründen u.a. unter der § 34c GewO . Ich wollte hierbei eine GmbH gründen und zudem Geschäftspartner meiner alten Struktur mit einbeziehen.

Nun kam es aber zu folgenden Situation, ein Vertriebspartner hatte ebenfalls vor eine eigene GmbH zu gründen mit zwei seiner Leute mit unter als Führungspositionen, nun kam uns in den Gedanken dass wir hierbei eventuell etwas zusammen gründen können, nun stellt sich für mich nur die Frage wie ich mich hierbei am besten am Unternehmen beteiligen kann so dass ich dennoch genügend mitspracherecht habe. Momentaner stand ist dass wie oben beschrieben Der Vertriebspartner von mir 2 Führungspositionen seinen Leuten mit zuschreiben will und gesamt mit Nebenberuflichen Geschäftspartnern 18 an der Zahl davon 6 Hauptberuflich sind. Von meiner Seite aus sind es mit Nebenberuflichen Geschäftspartnern 42 an der Zahl, davon 6 Hauptberufliche Geschäftspartner.

Geplant war außerdem dass alle Hauptberuflichen Geschäftspartner eine Beteiligung am Unternehmen von 1% bekommen.


Jetzt zu meinen Fragen zurück,
- Welche bzw. wie viele Anteile der Firma würden mir zustehen?
- Ist es hierbei relevant dass mehr als ½ der Firma (Geschäftspartner) von meiner Seite aus kommen?
- Über den Firmennamen sind wir uns einig, über die Standorte ebenfalls, die drei sind in einer Niederlassung in einer anderen Stadt, kann ich hierbei ein komplett Separates Konto einrichten allein für meine Direktion?
- Kann ich darauf bestehen ebenfalls Geschäftsführer zu sein?
- Welche Firmenaufteilung wäre am Sinnvollsten?
- Wie vereinbare ich dass ich das Größte mitspracherecht über meine Struktur habe vertraglich am besten ?
- Was sollte ich hierbei vorab abklären und beachten?


Ich bedanke mich vornherein für alle Tipps und Antworten!

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2 Antworten
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#2
 Von 
s. e.
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Beitrag nochmals überschrieben, bitte entschuldigen sie die teilweise undeutliche Ausdrucksweise.



Hallo liebe Community,

und zwar habe ich ein paar fragen zu einer Firmengründung.

Es sieht aus wie folgt, ursprünglich war ich im Vertrieb einer Finanzdienstleistung so wie einer Immobilienvermittlung. Nun war geplant ein eigenes Unternehmen zu gründen u.a. unter der § 34c GewO . Ich wollte hierbei eine GmbH gründen und zudem Geschäftspartner meiner alten Struktur mit einbeziehen.

Nun kam es aber zu folgenden Situation, ein Vertriebspartner hatte ebenfalls vor eine eigene GmbH zu gründen mit zwei seiner Leute in einer Führungspositionen, nun kam uns in den Gedanken dass wir hierbei eventuell etwas zusammen gründen können.

Jetzt stellt sich für mich nur die Frage wie ich mich hierbei am besten am Unternehmen beteiligen kann, so dass ich dennoch genügend mitspracherecht habe.

Momentan sieht es so aus dass der ehemalige Vertriebspartner mit dem ich mich bezüglich seiner Idee unterhalten hatte, zwei seiner Leute mit denen er geplant hatte die GmbH zu Gründen eine Führungsposition zuschreiben möchte. Insgesamt wären sie hierbei 18 Geschäftspartner davon ist einer der oben angesprochene ehemalige Vertriebspartner von mir und zwei davon diejenigen die hierbei die Führungsposition mit besetzen möchten.
Von meiner Seite aus sind es mit Nebenberuflichen Geschäftspartnern 42 an der Zahl, davon 6 Hauptberufliche Geschäftspartner.

Geplant war außerdem dass alle Hauptberuflichen Geschäftspartner eine Beteiligung am Unternehmen von 1% bekommen. (daher die Frage auf was ich bestehen kann, die 1% Regelung sollte bei mir nicht eintreffen)


Jetzt zu meinen Fragen zurück,
- Welche bzw. wie viele Anteile der Firma würden mir zustehen? (GmbH)
- Ist es hierbei relevant dass mehr als ½ der Firma (Geschäftspartner) zu meiner Struktur stehen?
- Über den Firmennamen sind wir uns einig, über die Standorte ebenfalls, die drei sind in einer Niederlassung in einer anderen Stadt, kann ich hierbei ein komplett Separates Konto einrichten allein für meine Direktion?
- Kann ich darauf bestehen ebenfalls als Geschäftsführer eingetragen zu werden?
- Welche Firmenaufteilung wäre am Sinnvollsten?
- Wie vereinbare ich dass ich das Größte mitspracherecht über meine Struktur habe vertraglich am besten ?
- Was sollte ich hierbei vorab abklären und beachten?


Ich bedanke mich vornherein für alle Tipps und Antworten!

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