Frage zum gemeinschaftlichen Testament

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
HF123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 22x hilfreich)
Frage zum gemeinschaftlichen Testament

Hallo,

Herr und Frau A. haben ein gemeinschaftliches Testament gemacht. Frau A ist verstorben und die Tochter B zweifelt dieses Testament an, da es laut Datum an einem Tag verfasst wurde wo Frau A auf der Intensivstation eines Krankenhauses wegen akuter Herzinsuffizienz lag und sie zu dem Zeitpunkt kein Testament hätte schreiben können. Ist das Datum des Verfassens wichtig ?
Der Ehemann war während des gesamten Krankenhausaufenthaltes nicht bei seiner Frau um das Testament zu unterschreiben.
Kann man in einem solchen Fall eigentlich von einem gemeinschaftlichen Testament ausgehen ?

Ich muss noch hinzufügen, das dem Ehemann die Pflege seiner Frau (Pflegestufe 3)zu wider war, das heisst er hatte sie vernachlässigt und wollte von seiner Frau dieses Testament um Alleinerbe zu sein. Er hatte seiner Frau gedroht wenn sie das nicht schreibt braucht sie nicht mehr nach Hause zu kommen und gleich ins Pflegeheim gehen und das wollte sie auf keinen Fall. Frau A hat ihrer Tochter dies am Telefon so erzählt, es gibt für diese Äußerung des Ehegatten aber keinen Beweis.
Frau A hatte zu ihrer Tochter B immer ein gutes Verhältniss und deshalb versteht die Tochter B nicht warum dieses Testament geschrieben wurde.
Sollte man dieses anfechten ?

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7 Antworten
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#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Das ist schon eine sehr fragwürdige Angelegenheit. Da Du nur vom Ehemann Deiner Mutter , nicht von Deinem Vater schreibst, nehme ich an, dass Ihr nicht verwandt seit. Da Du ja nachweisen kannst , dass Deine Mutter das Testament nicht unterschreiben konnte, würde ich es anfechten.

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#2
 Von 
HF123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,
habe ich unverständlich geschrieben, es handelt sich schon um meinen Vater.

Außerdem ist noch einiges fragwürdig, das Testament wurde am selben geschrieben andem es auch unten von beiden Eheleuten unterschrieben wurde, nur war dies erstens nicht möglich da Frau A auf der Intensivstation lag und ihr Mann nicht anwesend war und zweitens der Ort andem beide das Testament unterschrieben haben nicht identisch mit dem Ort ist wo Frau A zu derzeit sich befand.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Wenn Du das beweisen kannst, dann ist das Testament unter Umständen ungültig. Aber Du kommst dann auf keinen Fall um eine Anfechtung drum rum.

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#4
 Von 
guest-12323.01.2011 14:17:44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HF123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 22x hilfreich)

Ob das Testament im Krankenhaus von der Mutter geschrieben wurde ist ebenso fragwürdig, jedenfalls nicht in dem Zeitraum, vielleicht vorher als sie noch nicht im Krankenhaus lag, oder kurz vor ihrer Entlassung 3 Wochen später ?
Ob mein Vater das gemeinschaftlich Testament noch zu Lebzeiten meiner Mutter unterschrieben hat ist auch fragwürdig, denn dieses Testament ist erst 1 Jahr nach ihrem Tod aufgetaucht, ein Erbschein nach gesetzlicher Erfolge hatte mein Vater schon 3 Monate nach ihrem Tod beantragt und erhalten, so das jeder von uns die Hälfte erbt. Die Auszahlung des Bankguthabens war bereits terminlich festgelegt und genau an diesem Tag kam mein Vater vor der Bankangestellten und mir mit dem gemeinschaftlichen Testament an.
Genauso hat sich mein Vater 14 Tage nach ihrem Tod eine 5 stellige Summe vom Konto auszahlen lassen, welches eigentlich zum Nachlass gehörte.
Es ist eine komplizierte Situation da mein Vater auf deutsch gesagt "geldgeil" ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.01.2011 14:17:44
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich würde an Deiner Stelle das Ganze durch einen Fachanwalt für Erbrecht prüfen lassen. Da Du offensichtlich sowieso kein sonderlich gutes Verhältnis zu Deinem Vater hast, kann man damit auch nicht mehr kaputt machen als es jetzt schon ist.

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