Frage zum Streichen der Wohnung nach Kündigung
Leserwertung:
1438 Aufrufe
Frage zum Streichen der Wohnung nach Kündigung
Hallo,
ich habe folgende Situation ich habe meine Wohnung vor 1 1/2Monaten gekündigt.
Nun wollte ich wissen wie ich die Wohnung meinem Vermieter zu übergeben habe im Mietvertrag wurde nichts erwähnt das ich die Wohnung frisch gestrichen noch Besenrein übergeben soll!!!
Muss ich trotzdem irgendwas machen????
-----------------
""
von katinka2104 am 12.07.2011 17:38
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Frage zum Streichen der Wohnung nach Kündigung
--- editiert vom Admin
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Frage zum Streichen der Wohnung nach Kündigung
Sorry bin zum erstmal hier
-----------------
""
von katinka2104 am 12.07.2011 17:51
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Frage zum Streichen der Wohnung nach Kündigung
Wenn im MV wirklich nix erwähnt ist, brauchst du auch nix machen. Vllt solltest du sicherheitshalber deinen VM fragen.
Suzi
-----------------
"...nur dumm Geschwätz..."
von Savage650 am 12.07.2011 18:08
Status: Legende (209 Beiträge)
Userwertung:
1,7
(von 6 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Online Rechtsberatung Mietrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop