Konstellation: Tochter (A.), Vater (B.), Sohn (C.), Mutter (D.)
Mutter (D.) verstirbt, ein Jahr später wird beim Notar folgender Vertrag geschlossen:
1. Tochter A. verzichtet hiermit für sich und ihre Abkömmlinge auf das gesamte Pflichtteilsrecht am Nachlass ihres zu B. erschienenen Vaters.
B. nimmt diese Erklärung hiermit an.
2. D., (Ehefrau von B. und Mutter von A. und C.), ist verstorben und von B. als Alleinerben beerbt worden. Dieses vorausgeschickt verzichtet Tochter A. hiermit gegenüber Vater B. auf die Geltendmachung sämtlicher Pflichtteilsansprüche am Nachlass von D. B. nimmt diese Erklärung hiermit an.
Es folgen Ausführungen zu geringen Gegenleistungen an A. aus Ziffer 1. und 2.
Der Notar hatte bei Unterzeichnung der Tochter erklärt, dass sich Ziffer 1. nur auf den Nachlass bezieht, den der Vater von der Mutter erhalten hat. Als der Vertrag geschlossen wurde, haben Vater und Sohn zudem Druck auf die Tochter ausgeübt, den Vertrag zu unterzeichnen.
Frage: Über 10 Jahre danach ist jetzt der Vater gestorben. A. nahm an, mit C. jetzt zu gleichen Teilen die Erbschaft anzutreten. Stimmt das?
Oder hat sie hier „versehentlich" einen kompletten Erbverzicht unterschrieben?
(Anmerkung: in der Familie waren Frauen nicht viel wert; Streit gab es aber bislang nie).
Frage zum Pflichtteilsverzicht
18. Oktober 2013
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Frage vom 18. Oktober 2013 | 14:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Frage zum Pflichtteilsverzicht
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2013 | 17:47
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Gibt es ein Testament des Vaters?
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#2
Antwort vom 19. Oktober 2013 | 03:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Der Sohn behauptet, es gäbe kein Testament des Vaters.
Ach ja, schon einmal im voraus vielen Dank für die Antwort!
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