Frage zum Pflichtteil in einer Erbengemeinschaft bei groben Fehlverhalten einer Partei.

12. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
dazpira
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zum Pflichtteil in einer Erbengemeinschaft bei groben Fehlverhalten einer Partei.

Hallo,

Ich habe folgendes Problem in welchem ich dringend Beratung bzw. Antworten benötige :

Mein Vater ist vor einigen Jahren verstorben und hat kein Testament geschrieben ( war leider in der Zeit wo der Krebs diagnostiziert wurde nicht mehr in der Lage dazu bzw. wollte er seinen kommenden Tod nicht wahrhaben) daher wurde das Haus welches sich in seinem Besitz befindet an uns Söhne (2) und meine Mutter vererbt. 25% jeweils für mich und meinen Bruder und die anderen 50% für meine Mutter (Ehefrau/Witwe).

Nun ist mein Bruder vor einiger Zeit zu seiner Freundin gezogen und hat nachdem dies gscheitert ist wieder bei uns Unterkunft gefunden (in besagtem Haus). Er ist Spielsüchtig und das erste was er macht : Die Kontokarte meiner Mutter entwenden und mit dem PIN der Ihm Irgendwann mal auf Vertrauensbasis mitgeteilt wurde unser komplettes Haushaltsgeld ( 500 Euro) abzuheben und das zu verzocken ? oder sonst was damit anzustellen. Alles auf Video bei der Bank vorliegend

Wir würdem jetzt gerne anders mit Ihm umspringen nach dem Motto : Eig. sollten wir dich jetzt vor die Tür setzen aber noch eine Verfehlung und du bist Obdachlos mein lieber ( und das bei Missachtung auch gerne durchziehen).
Meine Mutter ist Schwer krank und darf sich nicht aufregen da sonst Lebensgefahr besteht ( Ader in der Speiseröhre geplatzt wieder zusammengeflickt wenn es nochmal passiert wars das sagen die Ärzte) deswegen nehme ich das nun in die Hand.

Wir haben Angst das er wenn wir das so durchziehen ( gerechtfertigt denke ich) das er versuchen wird seinen Pflichteil einzuklagen. Das möchten wir verhindern da er das Geld erstens verzocken würde und zweitens wenn es nach mir gehen würde meine Mutter ein Wohnrecht auf Lebenszeit bekommen würde. Ich habe gehört das man da etwas regeln kann wegen "groben Undank" oder ähnliches ? Wir möchten Ihn nicht enterben lediglich verhindern das er diesen Pflichteil einklagen kann.

Er hat meine Mutter ja quasi bestohlen und jedliches Vertrauen ist somit zerstört selbst ich schließe meine Räumlichkeiten hier mittlerweile ab.

Meine Frage : Aufgrund der gegebenen Situation welches Recht hat er welches Recht haben wir und wie können wir das ganze rechtlich gültig machen ( Ein Amtliches Schreiben zb das man ihm vorlegen kann).
Oder hat er nach dieser Aktion und seiner Spielsucht und dem ständigem gelüge wirklich noch das Recht den Pflichtteil einzuklagen und wir quasi keine Möglichkeit dagegen vorzugehen ?

Ich bin etwas überfragt und wäre hier über Hilfe in Form von Aufklärung sehr dankbar

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wir haben Angst das er wenn wir das so durchziehen ( gerechtfertigt denke ich) das er versuchen wird seinen Pflichteil einzuklagen.


Welchen Pflichtteil? Er ist doch zu 25% Erbe.

Zitat:
Ich habe gehört das man da etwas regeln kann wegen "groben Undank" oder ähnliches?


Das gibt es bei einer Schenkung. Hier liegt aber keine Schenkung vor.

Zitat:
Wir möchten Ihn nicht enterben lediglich verhindern das er diesen Pflichteil einklagen kann.


Nur wer testamentarisch enterbt worden ist, hat Anspruch auf einen Pflichtteil. Wer jedoch Erbe geworden ist hat einen Erbanspruch aber keinen Pflichtteilsanspruch.

Zitat:
Aufgrund der gegebenen Situation welches Recht hat er


Er kann die Erbauseinandersetzung fordern und diese auch zwangsweise durchsetzen. Im Ergebnis würde das dazu führen, dass das Haus zwangsversteigert wird.

Zitat:
Oder hat er nach dieser Aktion und seiner Spielsucht und dem ständigem gelüge wirklich noch das Recht den Pflichtteil einzuklagen und wir quasi keine Möglichkeit dagegen vorzugehen ?


Wenn man "Pflichtteil" durch "Erbauseinandersetzung" ersetzt, dann lautet die Antwort: Ja, das kann er und Ihr habt keine Möglichkeit, das auf Dauer zu verhindern.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dazpira
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe immer nur etwas von Pflichtteil gehört da ja nie ein Testament geschrieben wurde.
Wenn sich das nun Erbe nennt ist das auch okay. Aber es kann doch eig nicht sein das er
die Leute bestehlen kann und sich sonst einfach nur Kontraproduktiv in dieser "Familie" verhält
und wir es dulden müssen weil der Gesetzgeber dann auch noch hinter Ihm steht.

Das ist das nicht fair das er jetzt sagen kann : Ich mache hier was ich will ihr müsst das dulden und wenn nicht Klage ich das Erbe ein. Es war ja Quasi eine Straftat gegen meine Mutter der Ehefrau des verstorbenen. Wie sieht es auch wenn wir Ihn deswegen Anzeigen würden ? Ich meine wenn das Gesetz eine solche Erpressung vorsieht müssen wir es wohl oder Übel akzeptieren aber es fühlt sich einfach falsch an.

Danke für die Hilfe :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Anzeigen könnt- und solltet - Ihr ihn. Das ändert aber nichts daran, dass er Erbe ist und die Erbauseinandersetzung verlangen kann. Wenn ihr ihn dann nicht auszahlen könnt (und dabei spielt es keine Rolle, was er dann mir dem Geld macht, das ist alleine seine Sache), kommt das Haus halt unter den Hammer.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Er hat meine Mutter ja quasi bestohlen und jedliches Vertrauen ist somit zerstört Die Mutter kann ihn ja auch problemlos enterben, indem sie ein entsprechendes Testament aufsetzt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die Mutter kann ihn ja auch problemlos enterben, indem sie ein entsprechendes Testament aufsetzt.


Richtig, aber nur bezogen auf ihren 50%igen Anteil. Und dann würden wir über den Pflichtteil reden.

Aktuell ist er bereits Erbe. Das Vererbungs-Thema ist zunächst durch, soweit es um Papas Anteil geht.

Der Diebstahl ist davon losgelöst zu betrachten und durch Deine Mutter ggf. strafrechtlich und zivielrechtlich zu verfolgen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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