Frage zum Pfändungs- und Überweisungsbescheid

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Arkona86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Pfändungs- und Überweisungsbescheid

Hallo miteinander,

bin das erste Mal heute da und hoffe ihr könnt mir helfen.

Vor ca. 9 Monaten habe ich erfolgreich einen Arbeitsrechtsstreit gewonnen, ich habe einen vollstreckbaren Titel. In der letzten Zeit passierte gar nichts und so hab ich mich heute selber informiert, bisher hat das mein Anwalt gemacht.

Kurz zum Hintergrund:
Meine Firma hatte Sitz in B., ich habe aber in L. gearbeitet, wo die Firma einen Nebensitz hatte. Der Arbeitsvertrag lief aber über B..
Jetzt hab ich mich bei Amtsgericht in Berlin informiert, da sagte mir der Gerichtsvollzieher er hätte keine Unterlagen erhalten. Mein Anwalt hat sie aber losgeschickt. Also habe ich in B. angerufen und die Dame vom Gericht fragte mich nach meinem Drittschuldner. Ich wußte nicht mal das ich einen brauche. Jedenfalls hab ich herausgefunden, dass mein Drittschuldner das Finanzamt in L. ist. 1. Frage: Wozu brauch ich den Drittschuldner?

Jetzt ist es so, dass die Firma in B. nur aus einem Briefkasten besteht. Was passiert nun?

Fakt ist, bei niemanden sind meine Unterlagen eingegangen. Was kann ich jetzt tun? Hat es überhaupt Sinn sich aufzuregen?

Danke an alle. Hoffe ich hab nicht zu kompliziert geschrieben.

Eure Arkona

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Arkona,
der Anwalt muss einen Nachweis der Zustellung haben, wende dich an ihn und verlange eine Info über den derzeitigen Stand.
Das mit dem Drittschuldner versteh ich nicht ganz - das Finanzamt fordert doch Geld, wogegen ein Drittschuldner halt ein Schuldner gegenüber dem Schuldner (hier Arbeitgeber) ist. Bei diesem kann eine Forderung geltend gemacht werden, wenn dein Schuldner nicht zahlt oder zahlen kann.
Doch ich denke mal, dass dein Anwalt dich hier besser aufklären kann.
Oder es findet sich jemand hier im Forum?

-----------------
"Gruß Ria"

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#2
 Von 
Reggi2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hört sich nicht so gut an.
Mit einem vollstreckbaren Titel kann man auch ein Konto pfänden lassen.
Die Bankverbindung/en des Ex-Arbeitgebers müssten aus den Beschäftigungsunterlagen hervorgehen. Da sollte sich Ihr Anwalt aber sputen.

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#3
 Von 
Arkona86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Das Problem ist ja, ich habe keine Bankverbindung. In keiner meinen Unterlagen steht die drin. Wo kann ich denn noch nachsehen.

Habe noch Kontakt zu einer ehemaligen Arbeitskollegin, aber die wird die Bankverbindung auch nicht rausrücken. Weil sie dort noch arbeitet und 2. pfände ich das Konto, bekommt sie ja auch kein Geld mehr.

Tja da ist guter Rat teuer.

Eure Arkona

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Zahlt denn der AG überhaupt noch an jemanden? Still zu halten, hilft auch der Kollegin nichts. Und dass keine Bankverbindung bekannt ist, hört sich schon komisch an. Wie zahlt denn der AG Lohn?
Hier muss der Anwalt endlich was tun! Nicht locker lassen!

-----------------
"Gruß Ria"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Arkona86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaub schon das der AG noch was zahlt. Vielleicht nicht regelmäßig, aber immer in Abschlägen. Hab ja mein Gehalt damals auch überwiesen bekommen, aber ich komme an die Bankverbindung nicht ran.

Gibt es eine Möglichkeit die irgendwoher zu bekommen?

Gruß Arkona

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Arkona86
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Meinem Pfändungs- und Überweisungsbescheid wurde stattgegeben und der Drittschuldner ist dazu verpflichtet worden, an mich zu zahlen. Jetzt kann es sich ja nur noch um Wochen :) handeln.

Danke nochmal an alle. Und drückt mir die Daumen, dass nicht nochmal was dazuwischen kommt.

Eure Arkona

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