Frage zum Mahnbescheid und Hemmung

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)
Frage zum Mahnbescheid und Hemmung

Hallo,

ich habe eine Frage zur Hemmung beim Mahnbescheid.

3. jährige Verjährung am 31.12.2010

1. Fall
Mahnbescheid wird am 23.12.2010 gestellt.

2. Fall
Mahnbescheid wurde am 23.12.2009 gestellt.

Wann sind die Forderungen verfallen???
MB 2009 und 2010???

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
wenn ich jetzt Lüge...
Durch die Zustellung des MB wird die Verjährung gehemmt, der Gläubiger kann dann innerhalb von 6 Monaten den VB beantragen. Wird dieser Beantragt kann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Dannach müsste ein neuer MB beantragt werden, gegen den dann allerdings die Einrede der Verjährung möglich ist!
1. Fall wird der MB am 23.12.2010 zugestellt, verjährt die Forderung am 23.06.2011!
2. Fall die Forderung verjährt am 31.12.2010.

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#2
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

Vielen Dank für die Info.

-----------------
"Ja, ich gebe es zu!
Ich habe Trolle gefüttert!
Ja, ich bereue es.
Schuldig im Sinne der Anklage.."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

um welche Forderung handelt es sich denn? Forderung aus Kaufvertrag? Kreditvertrag? Dispovertrag, Lieferungsvertrag? ..etc.

Es gibt unterschiedliche Fristen, Deshalb ist es notwendig zu klären, um welche Forderung es sich handelt.


gruß


Leon

-----------------
"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

@leonardou200

Es geht um eine dreijährige Verjährungsfrist.

-----------------
"Ja, ich gebe es zu!
Ich habe Trolle gefüttert!
Ja, ich bereue es.
Schuldig im Sinne der Anklage.."

0x Hilfreiche Antwort

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