Frage zum Copyright von Bildern in einer Forums Offline Rubrik

23. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Iynx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Frage zum Copyright von Bildern in einer Forums Offline Rubrik

Hallo.

Kann mir jemand bitte absolut verläßlich sagen wie das konkret mit dem Copyright von Bildern in folgendem Fall ist:

Ich bin in einem Forum registriert in dem es um Tiere geht. In diesem Forum gibt es u.a. eine "Offline" Rubrik Namens "Plauderecke". Diese Plauderecke ist, im Gegensatz zu anderen Forums-Rubriken, nicht für die Öffentlichkeit einsehbar, sondern ausschließlich nur zugänglich für registrierte und eingeloggte Forumsmitglieder. In Suchmaschinen wie bspl. Google erscheint das was in der Plauderecke gepostet wird deshalb auch nicht.

Wenn ich in dieser Plauderecke einen Thread eröffne, in dem auch die anderen Forumsmitglieder Fotos/Bilder von Tieren reinposten können, Bilder die alle dem www entnommen sind, z.B. über die Google Bilder-Suche, ist das dann erlaubt wegen dem Copyright der Bildern, oder nicht? Die Öffentlichkeit hat wie gesagt keinen Zugriff auf die Offline Rubrik Plaudetrecke.

Gruss Iynx

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Das UrhG untersagt nicht nur das unerlaubte Veröffentlichen von urheberrechtlich geschützten Werken, sondern bereits das Verbreiten. Damit ist irrelevant, ob das Forum öffentlich ist oder nicht.
Ausnahme nur, wenn es sich ausnahmsweise ausschließlich um persönlich verbundene Personen handelt (also echte Freunde, nicht Online-Kontakte).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Kann mir jemand bitte absolut verläßlich sagen wie das konkret mit dem Copyright von Bildern in folgendem Fall ist:

Klar: es gibt in Deutschland kein "Copyright".
Was es nicht gibt kann man nicht anwenden, ganz einfach.

Was es in Deutschland gibt, wäre das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte", kurz UrhG. Dazu hat BigiBigiBigi ja schon ausgeführt.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Iynx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

3x Hilfreiche Antwort

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