>Frage zum Arbeitsvertrag /Kündigung, bitte Hilfe!
quote:
und meine Kündigung wird so oder so genehmigt werden müssen.
quote:
???
Eine Kündigung ist eine einseitige willenserklärung.Da muss gar nichts genehmigt, akzeptiert und entgegengenommen werden. Die Kündigung muss in Schriftform vorliegen und nachweislich der anderen Vertragspartei zugehen, nicht mehr und nocht weniger.
damit meinte ich, dass die Frist meiner seits zum 31.08. eingehalten wird und es hier nichts zu beanstanden gibt.
quote: quote:Wegen dem Resturlaubsanspruch ist in meinem Vertrag nichts geregelt. Das heisst ich habe noch ein paar Tage Urlaub mit denen ich mir meine Arbeitszeit verkürzen kann.
Dann haben Sie Anspruch auf die vollen vertraglichen Urlaub. Wunderns Sie sich jedoch nicht, wenn der AG das anders sieht und anteilig berechnen will. Das macht gefühlt die Mehrheit der AGs und auch ANs aus dem Bauch heraus, obwol das BUrlG die Teilurlaubsansprüche im § 5 Abs. 1 BUrlG abschliessend regelt. Im Umkehrschluss heisst das: voller Urlaubsanspruch beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte.
Da bin ich ja mal gespannt, ob mein AG sich hierbei auskennt oder ob er mir auch nur meinen Teilurlaub gewähren will.
Danke für die Antwort
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von go326888-99 am 18.07.2012 13:17
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