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Frage zum Arbeitsvertrag /Kündigung, bitte Hilfe!

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Frage zum Arbeitsvertrag /Kündigung, bitte Hilfe!

Hallo,
ich bin seit Februar 2011 in einer Firma tätig. Seit Februar diesen Jahres ist der Vertrag unbefristet. Nun habe ich meine Traumjob gefunden, ich könnte zum 20.August dort anfangen. In meinem Arbeitsvertrag ist keine Tarifliche Kündigungsfrist geregelt, hier wird nur auf die gestzlichen Fristen hingewiesen. Es steht auch nichts von 2 oder 4 Wochen drin.
Nun zu meinen Fragen:
Ich habe gelesen man kann zum 15. oder zum 31. kündigen. Wenn ich die Kündigung morgen, 18.07. abgebe und diese auch auf den 18. bzw. 17.7 datiere gilt dann noch die Frist zum 15.8? Da ja gesetzlich 28 Tage geregelt sind und nicht genau 4 Wochen. Wir sind ein 10 Mann- bzw. Fraubetrieb Muss ich denn überaupt Fristen einalten oder gelten einfach nur 4 Wochen ab Kündigungsdatum?
Wie ist es mit Resturlaubsanspruch? Ich habe 25 Tage wobei ich 16 schon genommen habe. 4 Tage hätte ich in der Woche vom 13.8. - 17.8. Der Urlaub wurde mir schon Anfang des Jahres genehmigt. Viel bleibt dann eh nicht mehr übrig aber kann ich meine 25 Tage voll ausschöpfen?


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von go326888-99 am 17.07.2012 23:38
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2821 weitere Beiträge zum Thema "Arbeitsvertrag".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Frage zum Arbeitsvertrag /Kündigung, bitte Hilfe!
Eigentlich solltest du hier einem Anwalt 100 Euro zahlen um die das vorzulesen

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht

Hast du mehr Urlaub genommen als dir zustehen wird das eben verrechnet und dir Geld abgezogen. 25 Tage durch 12 Monate kannst du wohl ausrechnen

Heute Nacht um 0.00 Uhr sind es noch 4 Wochen bis zum 15 August. Also wird das morgen nichts werden. Rückdatieren bringt da auch nichts

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 17.07.2012 23:48
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Frage zum Arbeitsvertrag /Kündigung, bitte Hilfe!
Da brauch ich keinem Anwalt 100 Euro zahlen, lesen kann ich selbst. Habe an anderer Stelle das gelesen :
"Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. des Monats, der Vormonat hat 31 Tage:
spätester Zugang der Kündigung: 18. des Vormonats" daher meine Frage ob die Kündigung zum 18. noch rechtens wäre.

Des weiteren habe ich gelesen, dass Urlaub welchen man vor Kündigung beantragt und genehmigt bekommen hat nicht mehr verweigert oder verrechnet werden darf...

Daher auch meine Fragen..

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von go326888-99 am 17.07.2012 23:56
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Frage zum Arbeitsvertrag /Kündigung, bitte Hilfe!
quote:
Da ja gesetzlich 28 Tage geregelt sind und nicht genau 4 Wochen.

Also bei mir entsprechen 4 Wochen genau 28 Tage umd im Gesetz steht im § 622 Abs. 1 BGB 4 Wochen.
Wenn die schriftliche Kündigung morgen zugeht, dann sind das 29 Tage. Bleibt sogar einer als Reserve.


quote:
Muss ich denn überaupt Fristen einalten oder gelten einfach nur 4 Wochen ab Kündigungsdatum?

Ich weiss nicht was Sie unter Fristen verstehen. 4 Wochen ist doch eine Frist.
Und ja, sie müssen die Frist aus dem AV einhalten.

quote:
Wie ist es mit Resturlaubsanspruch? Ich habe 25 Tage wobei ich 16 schon genommen habe. 4 Tage hätte ich in der Woche vom 13.8. - 17.8. Der Urlaub wurde mir schon Anfang des Jahres genehmigt. Viel bleibt dann eh nicht mehr übrig aber kann ich meine 25 Tage voll ausschöpfen?

Kommt drauf an, was wörtlich zum Urlaub vereinbart ist. Laut Gesetz hat man beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.


@Querulantenjäger

quote:
Hast du mehr Urlaub genommen als dir zustehen wird das eben verrechnet und dir Geld abgezogen. 25 Tage durch 12 Monate kannst du wohl ausrechnen

Wenn man schon schnippige Antworten gibt, dann sollten die wenigstens passen. Ist bei Dir aber regelmässig Zufallsabhängig. Die Aussage ist mal wieder ein Ausreisser nach unten. Weder wird zu viel gewährter Urlaub verrechnet, noch muss man 25/12 rechnen. Lies das BUrlG.




von 1000kleinesachen am 18.07.2012 00:12
Status: Unsterblich (3707 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 78 User(n) bewertet)

>Frage zum Arbeitsvertrag /Kündigung, bitte Hilfe!
ich hab nun in meiner neuen Firma das Eintrittsdatum verschoben. Dann bin ich auf der sicheren Seite und meine Kündigung wird so oder so genehmigt werden müssen.

@1000kleinesachen
danke für deine freundliche Antwort, ich dachte schon hier sind nur so schnippische Menschen unterwegs

quote:
Muss ich denn überhaupt Fristen einhalten oder gelten einfach nur 4 Wochen ab Kündigungsdatum?

Ich habe gelesen bei Firmen unter 20 Arbeitnehmern gelten wohl nochmal gesonderte Regelungen, daher diese Frage.

Wegen dem Resturlaubsanspruch ist in meinem Vertrag nichts geregelt. Das heisst ich habe noch ein paar Tage Urlaub mit denen ich mir meine Arbeitszeit verkürzen kann.

Danke


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von go326888-99 am 18.07.2012 08:36
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Frage zum Arbeitsvertrag /Kündigung, bitte Hilfe!
quote:
und meine Kündigung wird so oder so genehmigt werden müssen.

???
Eine Kündigung ist eine einseitige willenserklärung.Da muss gar nichts genehmigt, akzeptiert und entgegengenommen werden. Die Kündigung muss in Schriftform vorliegen und nachweislich der anderen Vertragspartei zugehen, nicht mehr und nocht weniger.

quote:
Ich habe gelesen bei Firmen unter 20 Arbeitnehmern gelten wohl nochmal gesonderte Regelungen, daher diese Frage.

Stimmt, da gäbe es die Möglichkeit abweichender Regelungen laut § 622 Abs. 5 BGB. Das hätte aber einzelvertraglich ausdrücklich vereinbart werden müssen.

quote:
Wegen dem Resturlaubsanspruch ist in meinem Vertrag nichts geregelt. Das heisst ich habe noch ein paar Tage Urlaub mit denen ich mir meine Arbeitszeit verkürzen kann.

Dann haben Sie Anspruch auf die vollen vertraglichen Urlaub. Wunderns Sie sich jedoch nicht, wenn der AG das anders sieht und anteilig berechnen will. Das macht gefühlt die Mehrheit der AGs und auch ANs aus dem Bauch heraus, obwol das BUrlG die Teilurlaubsansprüche im § 5 Abs. 1 BUrlG abschliessend regelt. Im Umkehrschluss heisst das: voller Urlaubsanspruch beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte.


von 1000kleinesachen am 18.07.2012 12:49
Status: Unsterblich (3707 Beiträge)
Userwertung:  4,1  von 5 (von 78 User(n) bewertet)

>Frage zum Arbeitsvertrag /Kündigung, bitte Hilfe!
quote:
und meine Kündigung wird so oder so genehmigt werden müssen.
quote:
???
Eine Kündigung ist eine einseitige willenserklärung.Da muss gar nichts genehmigt, akzeptiert und entgegengenommen werden. Die Kündigung muss in Schriftform vorliegen und nachweislich der anderen Vertragspartei zugehen, nicht mehr und nocht weniger.

damit meinte ich, dass die Frist meiner seits zum 31.08. eingehalten wird und es hier nichts zu beanstanden gibt.

quote: quote:Wegen dem Resturlaubsanspruch ist in meinem Vertrag nichts geregelt. Das heisst ich habe noch ein paar Tage Urlaub mit denen ich mir meine Arbeitszeit verkürzen kann.

Dann haben Sie Anspruch auf die vollen vertraglichen Urlaub. Wunderns Sie sich jedoch nicht, wenn der AG das anders sieht und anteilig berechnen will. Das macht gefühlt die Mehrheit der AGs und auch ANs aus dem Bauch heraus, obwol das BUrlG die Teilurlaubsansprüche im § 5 Abs. 1 BUrlG abschliessend regelt. Im Umkehrschluss heisst das: voller Urlaubsanspruch beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte.

Da bin ich ja mal gespannt, ob mein AG sich hierbei auskennt oder ob er mir auch nur meinen Teilurlaub gewähren will.

Danke für die Antwort

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von go326888-99 am 18.07.2012 13:17
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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