Frage zu zweckgebundener Überweisung
Hallo an Euch ich bin neu hier
allerdings schon länger Leser.
Meine Frage bezieht sich darauf welche Konsequenzen
es für den Gläubiger hat wenn die Zahlungen, die der Schuldner zweckgebunden leistet, nicht der Hauptforderung zugeschrieben werden sondern immer erst den offenen Mahnkosten.
Ich hab mir wirklich schon die Finger wund gegoogelt aber nix darüber gefunden.
Ich kenn ja auch nicht die erforderlichen Fachbegriffe.
Bitte kann mir hier jemand weiter helfen.
Ich hab schon in einem anderen Forum gefragt aber keine
konkrete Antwort darüber erhalten.
Es wäre einfach ganz wichtig für mich.
Dadurch werden die Mahnkosten gezielt in die Höhe getrieben da weder Hauptschuld noch die Mahnkosten je getilgt werden.
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von schluck am 05.08.2012 22:21
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>Frage zu zweckgebundener Überweisung
Danke für die schnelle Antwort.
Warum heißt es dann immer dass man auf der Überweisung den Zweck angeben soll und dass der Gläubiger auch etwas Verpflichtung hat die Kosten für den Schuldner in Grenzen zu halten.
Wenn er also dadurch zwei Mahnungen verschickt, natürlich immer mit Kosten, weil weder die Mahngebühren noch die Hauptforderung, gedeckt sind dann versteh ich den Sinn nicht ganz.
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-- Editiert schluck am 05.08.2012 23:00
von schluck am 05.08.2012 22:59
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