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Frage zu zweckgebundener Überweisung

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Frage zu zweckgebundener Überweisung

Hallo an Euch ich bin neu hier
allerdings schon länger Leser.

Meine Frage bezieht sich darauf welche Konsequenzen
es für den Gläubiger hat wenn die Zahlungen, die der Schuldner zweckgebunden leistet, nicht der Hauptforderung zugeschrieben werden sondern immer erst den offenen Mahnkosten.
Ich hab mir wirklich schon die Finger wund gegoogelt aber nix darüber gefunden.
Ich kenn ja auch nicht die erforderlichen Fachbegriffe.

Bitte kann mir hier jemand weiter helfen.
Ich hab schon in einem anderen Forum gefragt aber keine
konkrete Antwort darüber erhalten.
Es wäre einfach ganz wichtig für mich.
Dadurch werden die Mahnkosten gezielt in die Höhe getrieben da weder Hauptschuld noch die Mahnkosten je getilgt werden.

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von schluck am 05.08.2012 22:21
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 35 weitere Beiträge zum Thema "Überweisung".


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>Frage zu zweckgebundener Überweisung
Der Gläubiger kann verrechnen wie er Lust und Laune hat
Selbst wenn es eine zwckgebundene Überweisung war

Wenn er allerdings einen teil der hauptforderung dann vor Gericht einklagen will fällt er auf die Nase denn der "Schuldner" kann leicht mittels Überweisungsbeleg die zweckgebundene Zahlung nachweisen

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"


von thehellion am 05.08.2012 22:46
Status: Tao (12122 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 280 User(n) bewertet)

>Frage zu zweckgebundener Überweisung
Danke für die schnelle Antwort.
Warum heißt es dann immer dass man auf der Überweisung den Zweck angeben soll und dass der Gläubiger auch etwas Verpflichtung hat die Kosten für den Schuldner in Grenzen zu halten.
Wenn er also dadurch zwei Mahnungen verschickt, natürlich immer mit Kosten, weil weder die Mahngebühren noch die Hauptforderung, gedeckt sind dann versteh ich den Sinn nicht ganz.

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-- Editiert schluck am 05.08.2012 23:00


von schluck am 05.08.2012 22:59
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Frage zu zweckgebundener Überweisung
quote:
Warum heißt es dann immer dass man auf der Überweisung den Zweck angeben soll

Genau deshalb:
quote:
Wenn er allerdings einen teil der hauptforderung dann vor Gericht einklagen will fällt er auf die Nase denn der "Schuldner" kann leicht mittels Überweisungsbeleg die zweckgebundene Zahlung nachweisen






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 06.08.2012 21:26
Status: Tao (21047 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Frage zu zweckgebundener Überweisung
Vielen Dank für die Antworten.
War nett bei euch.

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von schluck am 07.08.2012 12:43
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Frage zu zweckgebundener Überweisung
Gerne wieder ...



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von Harry van Sell am 07.08.2012 22:55
Status: Tao (21047 Beiträge)
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