Frage zu steuerlicher Fahrkostenerstattung zu Bewerbungsgesprächen

22. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ma.Lau
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)
Frage zu steuerlicher Fahrkostenerstattung zu Bewerbungsgesprächen

Ich habe bereits im Internet gesucht, finde leider keine aktuelle Seite aus der man ersieht, wie der Kilometersatz für
Fahrten zur Bewerbung ist. Für Fahrten zur Arbeitsstätte bekommt man 30 Cent, ebenso für Dienstreisen. Wie ist es aber wenn ich in einen 300 km entfernten Ort zur Bewerbung fahre, welchen Kilometersatz kann ich dann anrechnen?
Wo finde ich darüber schriftlich nachlesen?

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Ma.Lau
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich würde ihn ja gern ansetzen, weiss aber nicht mit welchem Satz? Das war meine Frage.
30 Cent pro km oder 25 Cent pro km ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4835 Beiträge, 1170x hilfreich)

30 Cent je Fahrt-Kilometer.
Die Grundsätze für Dienstreisen gelten auch hier. § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG . i.V.m. dem BRKG.

Eine Pauschale von 25 Cent ist mir im Steuerrecht nicht bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47444 Beiträge, 16798x hilfreich)

Zitat:
Für Fahrten zur Arbeitsstätte bekommt man 30 Cent, ebenso für Dienstreisen.


Auch hier liegt ein Missverständnis vor.

Für Fahrten zur Arbeitsstätte gilt die Entfernungspauschale mit 30ct pro Entfernungskilometer.
Für Dienstreisen gilt die Dienstreisepauschale mit 30ct pro gefahrenem Kilometer.

Die Dienstreisepauschale ist also doppelt so hoch wie die Entfernungspauschale.

Beides bekommt man aber nicht, sondern man kann es von der Steuer absetzen. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Wieviel der AG ggf. erstattet richtet sich nach dem AG.

Für Bewerbungsgespräche gilt die Dienstreisepauschale.

-- Editiert von hh am 22.01.2017 23:44

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#5
 Von 
Ma.Lau
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bedanke mich für die Antworten

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