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Frage zu privatem Autoverkauf

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Frage zu privatem Autoverkauf

Hallo zusammen,

mein Vater hatte vor kurzem seinen BMW 320d (d = Diesel) im Internet zum Verkauf eingestellt. Diesen BMW 320d gibt es jeweils mit 163 PS oder 177 PS. Da wir definitiv nicht die 177 PS hatten, haben wir die 163 PS gewählt (das sind die geringsten PS die es für dieses Fahrzeug gibt). In der Beschreibung hatten wir zu den ganzen Extras geschrieben, dass dieses Auto eine Fleet Edition ist. Eine Fleet Edition ist scheinbar wie ich nachgelesen habe eine spiezielle Edition für Firmenkunden. Da dies der Firmenwagen von meinem Vater war, den er der Firma nach Ablauf der Frist abgekauft hat, kann es also durchaus sein, dass für die Firma speziell dieses Fahrzeug ausgeliefert wurde. Was uns aber bisher nicht bewusst war, ist dass diese Fleet Edition "nur" 150 PS hat.

Jetzt hatten wir am 21.06.11 einen Käufer gefunden, dem allerdings erst heute aufgefallen ist, dass dieses Auto nur 150 PS anstatt der im Internet ausgeschriebenen 163 PS hat. Allerdings hatte er beim Unterschreiben des Kaufvertrages die Einsicht in alle Unterlagen, bei denen auch vermerkt war, dass dieses Auto 150 PS hat.

Kann der Kunde von uns jetzt das Geld zurückverlangen? Oder hat er mit der Unterschrift den Vertrag verbindlich "gemacht"? Es war keine böswillige Absicht von uns, aber wir sehen uns in einer gewissen Art und Weise nicht ganz im Unrecht, da der Kunde ja beim Unterschreiben diesen Unterschied hätte erwähnen können. Eigentlich hat er doch damit alles akzeptiert oder? Wenn der Kauf jetzt ohne diese Einsicht des Fahrzeugbriefes- und Scheines gewesen wäre hätte er wohl recht.....aber so? Was sagt ihr?

Danke für euren Rat


von One12 am 28.06.2011 22:55
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>Frage zu privatem Autoverkauf
Also mE stellt das Veröffentlichen des Angebots im Internet noch kein Angebot dar.

Jetzt ist folgendes zu beachten. Wenn Sie dem Verkäufer im Verkaufsgespräch gesagt haben, dass das Auto 164PS hat, liegt ein Sachmangel vor, da nicht die vereinbarte Beschaffenheit vorliegt.

Jedenfalls könnte man ein Mitverschulen bejahen, was zur Folge hätte, dass der ,,Schaden" nach Quoten aufgeteilt wird.

Einfachster Weg wäre zunächst eine Einigung mit dem Käufer.


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Ich übernehme keine Verantwortung o.ä. für die Richtigkeit meiner Beiträge

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von creativs am 29.06.2011 12:28
Status: Senior (116 Beiträge)
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>Frage zu privatem Autoverkauf
Hallo,

also wenn würde ich sagen, liegt das Mitverschulden beim Käufer eher im geringeren Rahmen. Wenn der Käufer euch wirklich "dumm" kommen will, könnte er Euch sogar vorsätzliche Täuschung unterstellen.

Auch wenn es Euch nicht bewusst war, dass das Fahrzeug "nur" 150PS hat, hätte man von Euch erwarten können, dass ihr mal einen Blick in den Fahrzeugschein macht um nachzusehen, welche Werte das Fahrzeug hat.
Ihr habt Euch einfach zu seher auf die Auswahlkriterien der Annonceseite verlassen, ohne die Angaben auch mal nur im geringsten zu überprüfen. Ein Blick in den Fahrzeugschein und ihr hättet das gesehen. Das jetzt unbedingt auf den Käufer abzwälzen wird Euch jetzt nicht so einfach gelingen, den hauptteil an der verschuldung tragt ihr, ich würde sagen zu mindest 80%.

Versucht eine gütliche EInigung zu finden, entweder ein entsprechender Preisnachlas, oder halt eine Rückabwicklung.

Ich sehe es nicht so wie der vorangegangene Schreiber, dass Angebot im Internet stellt natürlich ein Angebot dar...

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von lesen-denken-handeln am 29.06.2011 12:44
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>Frage zu privatem Autoverkauf
quote:
Ich sehe es nicht so wie der vorangegangene Schreiber, dass Angebot im Internet stellt natürlich ein Angebot dar...

mE ist das Angebot im Internet eine invitatio ad offerendum.

Ansonsten sehe ich die Hauptschuld auch klar bei dem Verkäufer... Daher auch mein Ratschlag eine Einigung zu finden, die jedem gerecht wird.

Zitat:
könnte er Euch sogar vorsätzliche Täuschung unterstellen.

Das muss der Käufer nachweisen, was in dem Fall nicht sehr leicht sein dürfte.

-- Editiert am 29.06.2011 12:49


von creativs am 29.06.2011 12:47
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>Frage zu privatem Autoverkauf
Ich hab ja auch nur gesagt, er könnte es unterstellen, wie er es beiweisen könnte ist eine andere Angelegenheit.



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von lesen-denken-handeln am 29.06.2011 13:06
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