Hallo!
Ich bräuchte einen Rat, vielleicht kennt sich jemand von euch aus.
Die Grundlage:
Mein Freund ist geschieden, sein Kind lebt bei der Mutter, sie haben gemeinsames Sorgerecht.
Wir haben vor, zu dritt 3 Tage meine Eltern zu besuchen, die ungefähr 3 Stunden mit dem Auto entfernt wohnen.
Seine Exfrau besteht darauf, dass er ihr zusätzlich zu seiner Handynummer noch Festnetznummer und Adresse des Wohnortes meiner Eltern bekanntgibt, für Notfälle - wie sie sagt.
Meine Frage:
Ist das seine gesetzliche Pflicht?
Frage zu gemeinsamen Sorgerecht
12. Mai 2002
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Frage vom 12. Mai 2002 | 20:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu gemeinsamen Sorgerecht
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 13. Mai 2002 | 09:48
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 9x hilfreich)
Das glaube ich nicht. Nur dann sollte er auch jederzeit per Handy erreichbar sein.
#2
Antwort vom 5. März 2003 | 23:04
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
was denn für Notfälle, wir haben auch eine
Ex am Hals, die ruft schon an wenn die KInder
paar Minuten im Auto sind. Dás brauchen sie
nicht, in der Zeit wo die Kinder bei Ihnen sind,
hat die Ex sich rauszuhalten.
Grüße
-----------------
"Andrea Hohnen"
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