Frage zu einer weiteren Grundschuldeintragung bei gemeinsamen Hausbau

5. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
HerrGausB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Frage zu einer weiteren Grundschuldeintragung bei gemeinsamen Hausbau

Hallo Ihr Netten Rechtsberater.

Ich habe eine Frage zu einer Grundschuldeintragung.
Meine Freundin hat ein Grundstück gekauft und wir haben dann gemeinsam ein Haus gebaut.
Das Grundstück steht alleine auf Ihren Namen.
Der Kredit läuft auf uns beide und ich bin ihr Gläubiger. (ist mir so in Erinnerung, die Kreditunterlagen liegen bei meiner Freundin)
Wir hatten damals zu unser beider Sicherheit darüber gesprochen das ich für den Ernstfall eine Grundschuld in Höhe meines eingesetzten Kapitals (Eigenanteil + mtl.Rate*Lauftzeit = 90T€) eintragen lasse.

Ist es rechtlich, ohne zusätzliche notarielle Vereinbarung, sichergestellt das weder ich oder sie das Haus vorzeitig verkaufen oder vermieten kann ohne Zustimmung des anderen??
Wie ist das mit einer weiteren Grundschuldeintragung?
Müssen wir da beide zustimmen oder kann Sie das alleine entscheiden?

Wir möchten nur sicher gehen das:
- Sie nicht aus dem Haus raus muss sollten wir uns trennen
- ich nicht leer ausgehe und garkeinen Anspruch auf mein investiertes Geld mehr habe

Es wäre schön wenn Sie uns hier einen Rat geben könnten.

Grüße aus Thüringen

Chris

-- Editier von HerrGausB am 05.09.2015 15:19

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat:
Hallo Ihr Netten Rechtsberater.

Ja, nett sind wir, aber keine Rechtsberater.


Angesichts des doch recht komplexen Themas und der Summen um die es geht würde ich raten das ganze von Anwalt und Notar regeln zu lassen. Da kann mann dann auch gleich Pateientenverfügung und Vorsorgevollmacht etc. in einem Auswasch mitmachen lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

So wie es jetzt ist, kannst Du gar nichts und deine Freundin alles. Einen Anspruch auf Dein investiertes Geld hast Du je nach Eurer Vereinbarung natürlich. Fraglich ist, wie sich das im Streitfall nachweisen lässt. Bei der Summe kann ich Harry nur zustimmen, ab zum Notar.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Wir möchten nur sicher gehen das:
- Sie nicht aus dem Haus raus muss sollten wir uns trennen
- ich nicht leer ausgehe und garkeinen Anspruch auf mein investiertes Geld mehr habe



Notarielles Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung (von Ihrer Freundin).

Grundschuldeintragung würde Ihnen auch NICHTS bringen, da Sie nicht an 1. Stelle stehen werden (dort steht ja sicherlich die Bank!).

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HerrGausB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

..Pateientenverfügung und Vorsorgevollmacht etc. in einem Auswasch mitmachen lassen.


Was ist eine Vorsorgevollmacht??

Zitat (von salkavalka):
So wie es jetzt ist, kannst Du gar nichts und deine Freundin alles. Einen Anspruch auf Dein investiertes Geld hast Du je nach Eurer Vereinbarung natürlich. Fraglich ist, wie sich das im Streitfall nachweisen lässt. Bei der Summe kann ich Harry nur zustimmen, ab zum Notar.


Sämtliche Rechnungen welche ich bezahlt habe, aus eigenen Mitteln und über die Kreditzahlungen, welche auch über dieses Konto gelaufen sind, waren über mein privates Konto und könnten somit komplett nachgewiesen werden, zudem habe ich alle Originalrechnungen die mich betreffen. Damit sollte das als Nachweis ausreichen??

Zitat (von hamburger-1910):
Zitat:

Notarielles Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung (von Ihrer Freundin).

Grundschuldeintragung würde Ihnen auch NICHTS bringen, da Sie nicht an 1. Stelle stehen werden (dort steht ja sicherlich die Bank!).


Diese Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist dann die gleiche wie es bei der Eintragung der Grundschuld der Hausbank war? Was bedeutet das genau?

Ich will gar keine Ansprüche an das Haus stellen, da ich dort ( auf den 1. Blick unlogisch) auch in absehbarer Zeit voraussichtlich auch nicht mit einziehen werde.
Mir ist nur wichtig das ich, sollte es zu einer Trennung kommen, etwas in der Hand habe, und sie nicht ohne weiteres das Haus verkaufen kann ohne mich ausbezahlen zu müssen.

Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Informationen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Diese Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist dann die gleiche wie es bei der Eintragung der Grundschuld der Hausbank war? Was bedeutet das genau?



http://www.heckmann.net/notarielles-schuldanerkenntnis/

Zitat:
Mir ist nur wichtig das ich, sollte es zu einer Trennung kommen, etwas in der Hand habe, und sie nicht ohne weiteres das Haus verkaufen kann ohne mich ausbezahlen zu müssen.


Einen Verkauf können Sie damit aber nicht verhindern.

2x Hilfreiche Antwort

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