Hallo ich habe folgende Frage:
Es geht um eine GBR. Ein Gesellschafter hat der GBR ein Darlehen gegeben und es wurde eine Verzinsung vereinbart. Da es der GBR schlecht ging, hat die Gesellschafterversammlung einige Jahre später beschlossen, dieses Darlehen in Zukunft nicht mehr zu verzinsen. Der Darlehensgeber wurde selbst nicht darüber informiert und auch keine Vertragsänderung durchgeführt.
Ist so etwas zulässig ?
Hat der Darlehensgeber die Möglichkeit sich dageben zu wehren und wenn ja wie ?
Frage zu einer GBR
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn vertraglich eine Verzinsung vereinbart wurde, kann diese nicht einseitig abgändert werden. Das hat nichts mit Gesellschaftsrecht zu tun und ist vollkommen unabhängig von der GbR.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Richtig, hat denn der darlehnsgender Gesellschafter an der Gesellschafterversammlung nicht teilgenommen?
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es sollte heißen: Hat der darlehnsgebender Gesellschafter....
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
@ikarus
Scheinbar ist es ohnehin nicht mehr so wichtig...
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
22 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten