Frage zu einer GBR

2. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
bavaria-ig
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 24x hilfreich)
Frage zu einer GBR

Hallo ich habe folgende Frage:

Es geht um eine GBR. Ein Gesellschafter hat der GBR ein Darlehen gegeben und es wurde eine Verzinsung vereinbart. Da es der GBR schlecht ging, hat die Gesellschafterversammlung einige Jahre später beschlossen, dieses Darlehen in Zukunft nicht mehr zu verzinsen. Der Darlehensgeber wurde selbst nicht darüber informiert und auch keine Vertragsänderung durchgeführt.

Ist so etwas zulässig ?
Hat der Darlehensgeber die Möglichkeit sich dageben zu wehren und wenn ja wie ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn vertraglich eine Verzinsung vereinbart wurde, kann diese nicht einseitig abgändert werden. Das hat nichts mit Gesellschaftsrecht zu tun und ist vollkommen unabhängig von der GbR.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Richtig, hat denn der darlehnsgender Gesellschafter an der Gesellschafterversammlung nicht teilgenommen?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Es sollte heißen: Hat der darlehnsgebender Gesellschafter....

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@ikarus

Scheinbar ist es ohnehin nicht mehr so wichtig...

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen