Hallo zusammen,
ich komme ein wenig mit den ganzen Widerrufsfristen bei Verbrauchsgüterkäufen im Internet durcheinander.
Die 14 Tage beginnen ja frühestens ab Erhalt der Ware nach § 355 (2) BGB
, wenn man zuvor darüber belehrt wurde.
Geschah dies erst nach dem Kauf beträgt die Frist einen Monat nach § 355 (2 BGB
).
Dann heißt es aber desweiteren in einem Lehrbuch, dass diese Widerrufsrecht sogar sechs Monate besteht, wenn man nicht alle Informationen nach
§ 312 e und c (2) BGB
erhalten hat oder gar nicht bzw. unzureichend darüber aufgeklärt wurde und dies bei Waren sogar unbegrenzt lange besteht.
a) Habe ich das bis hierhin richtig verstanden?
b) Aus welchem Paragraphen ergibt sich
1. das sechsmonatige
und
2 das unbegrenzte Widerrufsrecht, eventuell § 355(4) BGB
?
c) Wieso erlischt das Widerrufsrecht nach § 355 (4) BGB
automatisch nach sechs Monaten?
d) Aus welchem Paragraphen ergibt sich die Pflicht der Verkäufer, die AGBs spätestens bei Lieferung in Textform auszuhändigen?
In fast allen AGBs wird dies versprochen, nur wo ist die Rechtsgrundlage?
Vielen Dank
Frage zu Widerrufsfristen im E-Commerce und AGBs
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo Mirk,
vielen Dank.
Kannst du die beiden Punkte auch klären:
a) Wann und wieso erlischt das Widerrufsrecht nach § 355 (4) BGB
automatisch nach sechs Monaten?
b) Aus welchem Paragraphen ergibt sich das sechsmonatige Widerrufsrecht und wann kommt diese Frist zur Anwendung?
c) Wird denn nicht unterschieden zwischen nicht erfolgter (=unbegrenzt) und falscher Belehrung (sechs Monate)? So verstehe ich das zumindest.
Danke dir
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Ich glaube, ich habe es nun endgültig verstanden
Das unbegrenzte Widerrufsrecht ergibt sich aus dem § 355 (4) Satz 3 oder?
Bei den "sonstigen Informationen" spielt du auf den 312c und e und den Artikel 246 des EGBGB
an, richtig?
Dazu gelten die sechs Monate des Widerrufs auch, wenn die AGB nicht ordnungsgemäß einbezogen wurden bzw. es keine Widerspruchs- und Speichermöglichkeit sowie die Textform bei Lieferung gegeben ist?
Nochmals vielen Dank
quote:
Dazu gelten die sechs Monate des Widerrufs auch, wenn die AGB nicht ordnungsgemäß einbezogen wurden
Nein; wenn die AGB nicht ordnungsgemäß einbezogen wurden, sind sie ganz einfach nicht Vertragsbestandteil, also unwirksam. Für das Widerrufsrecht ergibt sich daraus nichts, weil niemand AGB haben muß.
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Ich meinte diese Fragen:
a) Das unbegrenzte Widerrufsrecht ergibt sich aus dem § 355 (4) Satz 3 oder?
b) Bei den "sonstigen Informationen" spielt du auf den 312c und e und den Artikel 246 des EGBGB
an, richtig?
c) Also: nur wenn die Informationspflichten verletzt werden und mit den Widerrufsbelehrungen alles richtig ist, greifen die sechs Monate.
Selbst, wenn diese Infopflichten 100%-ig stimmen, die Widerrufstatsbestände aber gar nicht oder falsch dargestellt werden, ist der Widerruf unbegrenzt möglich?
Danke für die Aufklärung mit den AGBs.
d) WENN diese Vertragsbestandteil werden sollen und es wird nicht die Möglichkeit der Speicherung, des Widerspruchs und sie in Textform zur Verfügung gestellt, beträgt die Widerrufsfrist auch sechs Monate?
Zu den AGB:
Okay, hauptsache es besteht also eine Widerrufsmöglichkeit der AGB.
a) Wenn dem nicht so ist, beträgt die Widerrufsfrist sechs Monate, weil die Pflichten verletzt worden, analog zu den sonstigen Infopflichten nach 312c und e und den Artikel 246 des EGBGB
an, richtig?
b) Das unbegrenzte Widerrufsrecht ergibt sich aus dem § 355 (4) Satz 3 oder?
a) "Hauptsache es besteht also eine Widerrufsmöglichkeit der AGB.
Was soll genau mit "Widerrufsmöglichkeit der AGB" gemeint sein?"
Damit meine ich so etwas wie Haken setzen, schriftlich den AGBs zu widersprechen o.ä.
Das hat dann keine Auswirkungen auf die Widerrufsregelungen?
Nö.
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...die AGBs werden dann "einfach" nur nicht Vertragsbestandteil und somit wird alles nach den gesetzlichen Regelungen gehandhabt?
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