Liebe Community,
habe gerade mit einer Notarin in diesem Sachverhalt telefoniert, leider konnte sie die Frage nicht beantworten, deshalb richte ich sie jetzt an euch:
Vor 8 Jahren kauften meine Eltern ein Wochenendgrundstück. Der Wert wurde auf 20.000.-€ festgelegt ("frei Schnauze") und im Notarvertrag erfasst. Das Grundstück wird mir neben anderen Immobilien im Rahmen der vorgezogenen Erbfolge in diesem Jahr übertragen.
Ich plane das Wochenendgrundstück zu verkaufen. Am Markt erzielbarer Preis ca. 80.000.-€. Da ja nun die 10 Jahresfrist seit Erwerb erst 2019 endet würde ich, so wie ich es verstanden habe, auf die Differenz von 20.000.- und 80.000.- Einkommensteuer bezahlen.
Wie wäre die Situation wenn ich im notariellen Überlassungsvertrag den Wert verwende der am Markt erzielbar ist, also 80.000.-€?
Müsste ich dann trotz unterschrittenem Freibetrag (Erbrecht) Einkommensteuer zahlen bzw. welche Regelung würde hier greifen?
Vielen Dank für Eure Meinungen!
-- Editier von cyberbird am 22.02.2017 10:46
-- Editiert von Moderator am 22.02.2017 20:51
-- Thema wurde verschoben am 22.02.2017 20:51
Frage zu Wertfestlegung einer Immobilie im Kontext der
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Was hat das mit Erbrecht zu tun? Das gehört ins Steuerrecht
Ich behaupte: Das Wochenendgrundstück ist steuerlich (Schenkungssteuer) genau den Betrag wert den dieses Grundstück dieses Jahr am Tag der Übertragung an Sie eben wert ist. Ob Ihre Eltern beim Verkauf des Grundstücks für 80.000 EUR an einen Dritten den Spekulationsgewinn hätten versteuern müssen ist m.E. für Sie ohne Belang.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Für die Schenkungssteuer kommt es auf den Wert zum Zeitpunkt der Übertragung an. Für die Einkommensteuer (Spekulationssteuer) kommt es auf die Differenz zwischen Anschaffung und Verkauf an. Die Einkommensteuer kann daher nicht durch eine Wertangabe im Übertragungsvertrag beeinflusst werden.
Wenn der Beschenkte innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach der Anschaffung durch den Schenker das Grundstück verkauft, dann muss er die Einkommensteuer zahlen. Die Antwort von DaniDuesentrieb ist insofern falsch.
Einkommensteuer und Schenkungssteuer sind zwei verschiedene Steuerarten, die unabhängig voneinander anfallen. Es kann sogar beides parallel anfallen, was z.B. dann der Fall wäre, wenn man hier statt 80.000€ einen Wert von >400.000€ annehmen würde.
Danke für die gute und plausible Darstellung, hh!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
23 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
35 Antworten
-
2 Antworten