Mein Freund hat vor 2 Jahren einen Betrug begangen,für den er 3 Monate einsperren hat müssen.Danach ist wieder eine Anklage gegen ihn erhoben worden wegen Versandshausbetrug.Wo aber die Bewährung auf ein Jahr verlängert wurde. Also sind es jetzt 2 Jahre. & jetzt sitzt er in Uhaft wegen Internetbetrügerein.& ich wollte mal fragen ob jemand weiß,mit welcher Strafe wir ungefähr rechnen müssen.Lg.
Ihre Sachverhaltsschilderung ist unklar. Bitte schildern Sie direkt:- Welche Straftaten insgesamt bereits begangen wurden- Welche Urteile zu den jeweiligen Straftaten ergangen sind- Wie alt der Täter zu den jeweiligen Tatzeitpunkten war- Welcher Schaden bei jeder einzelnen Tat entstanden ist Mit freundlichen Grüßen,- Rönner -
anklage wegen versandhausbetrügerein,schwerem betrug mit drei monatiger inhaftierung. zu dem zeitpunkt war er 17. wieder anklage wegen versandhausbetrügerein im nov. 2006,wurde die bewährung um ein jahr verlängert.also hatte er jetzt 2 jahre auf bewährung auf 5 jahre. & jetzt war eine anklage wegen versandhausbetrügerein,handybetrügerein & internetbetrügerein. jetzt ist er 19. man muss dazusagen dass seine eltern & seine damalige freundin von allem wussten & genauso von dem geld provitiert haben. er hat nur alles auf seinen namen gemacht. er hatte von daheim nie unterstützung & wurde regelrecht dazu hingetrieben. hm.lg.