Frage zu Rechtmäßigkeit von Inkassokosten

12. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
c@rsten
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Rechtmäßigkeit von Inkassokosten

Hallo,

ich habe eine Frage zur Rechtmäßigkeit von Inkassokosten.

Ich habe leider versàumt eine Rechnung der Galeria-Kaufhof fristgerecht zu zahlen. Lieferanschrift ist in Deutschland, Wohnort liegt im Ausland - daher gingen mir auch die Mahnung zu spät zu, aber Fakt ist, ich war im Verzug.

Um den Stand der Sache zu Prüfen und sie zu klären habe ich dann letzte Woche bei Galeria-Kaufhof angerufen und denen die Sachlage erklärt. Ich versprach, die Überweisung umgehend durchzuführen und man versprach mir daraufhin einen Aufschub. Freitag erhielt ich dennoch ein Schreiben der Firma infoscore mit einer entsprechenden Kostennote (ca. 50 € für Hauptforderung + 75 € Inkassokosten).

Heute habe ich dann nochmals mit Galeria-Kaufhof gesprochen und man sagte mir das Geld sei letzte Woche eingetroffen und damit die Sache für sie geklärt. Bzgl. der Inkassogeschichte hatte wohl die Mitarbeiterin vergessen einen Mahnstop zu setzen. Da die Sache nun schon an das Inkassobüro weitergegeben sei, könne man ihrerseits da wohl nichts mehr machen und ich solle mit infoscore eine Einigung suchen.

infoscore wiederum hat mir ebenfalls bestätigt, dass Galeria-Kaufhof das Geld erhalten habe, dennch hält man an der Forderung der 75 € Inkassogebühren fest, denn man sei schließlich tätig geworden.

Ich habe daraufhin nochmal mit Galeria-Kaufhof telefoniert und eine zweite Mitarbeiterin sagte mir, man würde ihrerseits versuchen das Inkasso zu stoppen. Ich würde in den nächsten Tagen eine entsprechende Mitteilung erhalten.

Was haltet Ihr davon? Soll/muss ich die Inkassokosten zahlen oder sind sie generell, bzw. in der Höhe nicht gerechtfertigt? Soll ich erst einmal das Schreiben von Galeria-Kaufhof abwarten - wobei infoscore mir nur bis zum 15.6. Zeit gegeben hat zu reagieren? Bisher habe ich nicht viel schriftlich außer mein Kontoauszug der auf den 7.6. datiert ist wàhrend das Schreiben von infoscore vom 6.6. sein soll.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

VG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Verstehe ich dich richtig, dass das Geld dort war, bevor die das Inkasso beauftragt hatten?
Dann ist das alleine deren Problem, nicht deines. Wenn das Inkasso Geld will, soll es sich das von seiner Mandantin holen, nicht von dir.

Zitat:
wobei infoscore mir nur bis zum 15.6. Zeit gegeben hat zu reagieren?

Fristsetzungen eines Inkassos sind wirkungslos. Kann dir egal sein.

Ich würde dem Inkasso einmalig schreiben "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Es gab eine Absprache mit Ihrer Mandantin. Wenden Sie sich hinsichtlich ihrer Bezahlung an ihre Mandantin und lassen Sie mich in Ruhe."
Danach schweigen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
c@rsten
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen,

also ich hab die Unterlagen nun nochmal geprüft. Ich habe mit Galeria-Kaufhof am 7.6. telefoniert und zeitgleich überwiesen. Das Geld wird dann wahrscheinlich am 8.6. bei Ihnen eingetroffen sein (EU-Überweisung). Am Telefon sagte man mir allerdings nichts davon, dass der Vorgang schon an ein Inkassounternehmen weitergegeben wàre.

Das Schreiben von infoscore ist ebenfalls auf den 7.6. datiert. Der Umschlag trägt keinen Poststempel - daher kann ich über den Wahrheitsgehalt des Datum nichts aussagen. Die Adresse ist nur eine Warenlieferadresse - meine Wohnadresse ist im Ausland - daher weiß ich auch nicht genau wann der Brief ankam.

Dem Schreiben liegt kein Auftrag seitens der Galeria-Kaufhof an infoscore bei - für mich ist daher nicht ersichtlich ob ich die Zahlung vor Auftragserteilung oder danach getàtigt habe. Wie schon erwähnt, Infoscore wusste schon über den Zahlungseingang Bescheid. Die werden natürlich an der Behauptung festhalten sie hàtten den Auftrag vorher erhalten.

VG

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#3
 Von 
c@rsten
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von c@rsten):
Das Schreiben von infoscore ist ebenfalls auf den 7.6. datiert. Der Umschlag trägt keinen Poststempel - daher kann ich über den Wahrheitsgehalt des Datum nichts aussagen.


Nun habe ich ein wenig Aufwand betrieben. Laut Postmatrixcode, welcher im Adressfeld von infoscore für die automatische Verarbeitung bei der Post gedruckt wurde und den ich über das Programm der Deutschen Post decodiert habe ist das Einlieferungsdatum der 08.06.2017.

Keine Ahnung ob das einen Unterschied macht - aber der Ansporn war da.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
infoscore wiederum hat mir ebenfalls bestätigt, dass Galeria-Kaufhof das Geld erhalten habe, dennch hält man an der Forderung der 75 € Inkassogebühren fest, denn man sei schließlich tätig geworden.

Durchsetzungsfähig wären theoretisch maximal 18 € (15 ink plus 3 Auslagenpauschale) denn bei dem Auftraggeber handelt es sich um ein geschäftserfahrenes Unternehmen ;)
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

ICH persönlich würde jedoch nichts mehr bezahlen. Eine Klage expl wg Inkassogebühren extrem wenig wahrscheinlich
http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html

Infoscore schiebt noch ein Schreiben von Haas nach

-- Editiert von thehellion am 12.06.2017 21:06

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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