PZU - Postzustellung - Gesetz
1.a) Darf ein beauftragter Zusteller einen "gelben Brief" - bezeichnet mit PZU - einem Nachbarn aushändigen?
1.b) Wenn ein beauftragter Zusteller eine PZU einem Nachbarn aushändigte, würde er sich strafbar machen / können?
1.c) Welcher Tatbestand läge in solchem Fall vor?
1.d) Was könnte einem beauftragten Zusteller durch den tatsächlichen Adressaten passieren, wenn og. Handlung erfolgt sein sollte und - lt. untenstehendem Gesetz - rechtswidrig wäre?
2.a) Muss auf dem Kuvert der PZU ersichtlich sein, welches Unternehmen die PZU zustellt?
2.b) Ist ein Absender der PZU dem Adressaten gegenüber gesetzlich verpflichtet,
das Zustellungsunternehmen zu nennen, dem es den Auftrag gab, wenn der Adressat dies fordert? (private Zustelldienste oder Deutsche Post)
2.c) Muss eine PZU (nicht) regelmäßig durch die Deutsche Post befördert werden?
Danke und Gruß :-)
§ 177
Ort der Zustellung
Das Schriftstück kann der Person, der zugestellt werden soll, an jedem Ort übergeben werden, an dem sie angetroffen wird.
§ 178
Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen
(1) Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung, in dem Geschäftsraum oder in einer
Gemeinschaftseinrichtung, in der sie wohnt, nicht angetroffen, kann das Schriftstück zugestellt werden
1. in der Wohnung einem erwachsenen Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder einem erwachsenen ständigen Mitbewohner,
§ 180
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
1Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 nicht ausführbar, kann das Schriftstück in einen zu
der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt werden, die der Adressat für den Postempfang eingerichtet hat und die in der allgemein üblichen Art für eine sichere Aufbewahrung geeignet ist.
Frage zu "Postzustellungsurkunde" - PZU
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
1.a) Darf ein beauftragter Zusteller einen gelben Brief - bezeichnet mit PZU - einem Nachbarn aushändigen?
Wenn der Absender nicht ausdrücklich eine Ersatzzustellung ausgeschlossen hat, ja, genauso wie er ihn in den Briefkasten legen darf, falls vorhanden.
zu 1 a) Nein (Ausnahme siehe § 177 ZPO
)
zu 1 b) Nein, es sei denn er hat auf der Urkunde vermerkt, die PZU sei dem richtigen Adressaten zugestellt worden
zu 1 c) ggfls. Urkundenfälschung (siehe 1b)
zu 1 d) arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung usw.)
zu 2 a) Unternehmen oder Behörde: siehe § 182 Abs. 2 Nr. 8 ZPO
zu 2 b) Weiß ich nicht genau, aber wozu sollte das notwendig sein?
zu 2 c) Das darf jedes Unternehmen mit entsprechender Lizenz.
Der Postzusteller bekommt dann ein Problem, wenn der Adressat bestreitet, die PZU bekommen zu haben oder sie am genannten Tag bekommen zu haben.
Diesen Einwand wird er gegenüber der Behörde geltend machen, die die PZU in Auftrag gegeben hat.
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