>Frage zu Nebenkostenabrechnung
Was steht denn eigentlich im Mietvertrag zum Umlageschglüssel. Nach Anzahl der Personen darfst Du nur dann abrechnen, wenn das ausdrücklich so vereinbart wurde, ansonsten ist nach Wohnfläche abzurechnen.
quote:
Ich habe eine eigentumswohnung in einem 2 Familienhaus.
Wohl eher ein 3-Familienhaus, wenn es 3 Wohnungen gibt.
Was ich zudem nicht verstehe ist der Umstand, dass hier doch erste einmal eine Abrechnung zwischen den Wohnungseigentümern durch die Hausverwaltung erfolgen muss. Wie hat die denn abgerechnet?
Wenn dann die Aufteilung der Wasserkosten nach Personenzahl vereinbart wurde, dann steht es nicht im Belieben des Vermieters, sich dafür ein Berechnungsverfahren auszudenken. Für eine korrekte Berechnung fehlt hier z.B. die Angabe, wie die Wohnung 3 denn bis zum 15.07. belegt war. Die bisher vorgeschlagenen Rechenmethoden sind jedenfalls nicht zulässig.
Ich nehme an, die Wohnung 3 hat vom 01.01. bis zum 15.07. leer gestanden, dann erfolgt die Berechnung wie folgt:
Wohnung 1: 12 Monate x 2 Personen = 24 Personenmonate
Wohnung 2: 12 Monate x 2 Personen = 24 Personenmonate
Wohnung 3: 6,5 Monate x 1 Person = 6,5 Personenmonate (bis 15.07.)
Wohnung 3: 5,5 Monate x 3 Personen = 16,5 Personenmonate (ab 15.07.)
Gesamt: 71 Personenmonate
Wasserkostem für Wohnung 3 ab 15.07.: Gesamtkosten(203m³) / 71 * 16,5 = 47,2m³
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von hh am 11.07.2011 12:01
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