Hallo, ich versuche mich möglichst kurz zu fassen:
Ich arbeite seit Jahren neben dem Studium auf Rechnung mit der Kleinunternehmerregelung.
Dieses Jahr werde ich aber zum ersten mal etwas mehr verdienen. Ich werde wohl knapp an die 17.500€ Grenze kommen,aber nicht darüber. Nun muss ich aber ja ab ca. 8.000€ Einkommensteuer zahlen.. darüber komme ich auf jeden Fall.
Nun habe ich neben meiner regulären arbeit auf Rechnung, die ich auch bis Jahresende ohne Mwst. in Rechnung stelle (Kleinunternehmerregelung) eine einmalige Einnahme durch gewerbliche Vermietung (1.500€ netto). Diese muss ich in Rechnung stellen und kann dabei die Mwst. ausweisen, muss aber nicht.
Wie mache ich das am klügsten? Kann ich einfach eine Rechnung inkl. Mwst Schreiben?
Wenn ich das nicht tue, werden mir ja von den 1.500€ wieder die Einkommensteuer abgezogen.
Bin da leider etwas ratlos..vielleicht kann mich jemand aufklären..
Frage zu Kleinunternehmer + Mehrwertsteuer
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Diese muss ich in Rechnung stellen und kann dabei die Mwst. ausweisen, muss aber nicht.
Du kannst zwar die Mwst. ausweisen, darfst es aber aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht.
Zitat:Wenn ich das nicht tue, werden mir ja von den 1.500€ wieder die Einkommensteuer abgezogen.
Natürlich werden deine Einnahmen versteuert, da spielt es auch keine Rolle, ob du die Mwst. ausweist oder nicht.
Okay, danke erstmal..
Naja also unter 8.000€ muüsste ich ja keine Einkommensteuer zahlen..
Also ist das die einzige Möglichkeit für mich? Wie würde ich das denn Abrechnen, wenn ich angenommen kein Gewerbe hätte?
Kann ich diese Vermietung auch irgendwie ausserhalb meines Kleingewerbes abrechnen? (Das eigentlich für Promotiontätigkeiten angelegt ist - man musste ja beim Antrag einen Grund angeben...)
Wie hoch ist denn die Einkommensteuer wenn ich ca. auf 14.000€ am Jahresende komme? Habe was von zwischen 14% und 42% gelesen.. aber das ist ja ein großer Unterschied.
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Wie hoch ist denn die Einkommensteuer wenn ich ca. auf 14.000€ am Jahresende komme? Tja, dazu müßte man so einiges an Details wissen... Schätzen wir mal: Zunächst ziehen wir den Grundfreibetrag von den 14.000 ab (also 8.500 Euro). Dann ziehen wir die studentische Kranken- und Pflegeversicherung ab (ca. 1.000 Euro) und ca 500 Euro Studienkosten. Da bleiben 4.000 Euro übrig, auf die ca. 600 Euro Steuer zu entrichten sind (plus ggf. 50 Euro Kirchensteuer).
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