Frage zu Kindesunterhalt in notarieller Scheidungsvereinbarung

1. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
CarstenWL
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Frage zu Kindesunterhalt in notarieller Scheidungsvereinbarung

Moin,

in einer notariellen Scheidungsvereinbarung wurde 2008 folgendes vereinbart:

Kindesunterhalt:
... der Erschienene zu 1) verpflichtet sich hiermit gegenüber seiner Ehefrau, der Erschienenen zu 2), im Innenverhältnis sie von etwa bestehenden Unterhaltsansprüchen der Kinder A, geb. 08/1997 und B, geb. 02/1996 freizustellen und für den Unterhalt allein aufzukommen.

Ausgangslage war ein Nettolohn in Höhe von ca. EUR 2.700,- beim Vater und EUR 400,- aus einer geringfügigen Beschäftigung der Mutter. Daraus wurde eine Zahlung nach Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle (EUR 294,- / EUR 343,-) vereinbart.

Fragen:

- ist das ein Titel?
- wie lange ist die Vereinbarung gültig (die Einkommensverhältnisse haben sich bei Mutter und Vater stark geändert)

Danke,

Carsten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Nein, daraus ergibt sich nicht, dass es sich um einen Titel handelt.

-- Editiert von cruncc1 am 01.01.2016 22:00

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es könnte sich dann um einen Titel handeln, wenn der Notar die Vollstreckungsklauses erteilt. Das wissen wir hier nicht. Ansonnsten kann man allenfalls auf der Basis dieser Vereinbarung klagen. Mit anderen Worten, diese Vereinbarung ist überflüssig wie ein Kropf. Hoffentlich war sie nicht zu teuer.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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