Frage zu Jahresurlaub-Anspruch

15. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
germanman91
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
Frage zu Jahresurlaub-Anspruch

Guten Tag,

ich bin neu hier und brauche eure/ihre Hilfe:

Meine Partnerin arbeitet als Tänzerin, befristet angestellt vom 01. Januar 2017 - 30. April 2018.

Der besondere Fall ist, dass aufgrund Bau-Verzögerung des Projekts sie bis Ende August nicht vor Ort sein musste, aber auch nur das halbe Gehalt bekam.

Laut Vertrag hat sie Anspruch auf 20 Tage gesetzl. Mindesturlaub, + 4 Tage Zusatzurlaub.

Nun zu der Frage/Anliegen:

Es hieß von Firmenseite man solle nun den Urlaub für dieses Jahr einreichen. Dies tat sie und hat 10 Tage im Dezember rausgesucht, die aber abgelehnt wurden da viel im Betrieb zu tun ist über Weihnachten. Soweit so gut, ein anderer Termin wäre auch möglich.

Was nun folgte war aber die Aufforderung die Urlaubstage bis von Januar bis Ende August mitzuteilen (wo sie nicht vor Ort war offiziell und folglich auch keinen Urlaub gemacht hat da sie sich selbst vorbereitet und trainiert hat).

Die Frage ist nur ist das rechtens, muss sie Urlaubstage nennen in der Zeit vor dem offiziellen Start vor Ort oder ist dies ein Versuch des Unternehmens die 20/24 Urlaubstage in diesen Zeitraum zu pressen um bis zum Ende 2017 dies nicht dem Arbeitnehmer zu gewähren?

Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr/sie mir dazu Tipps geben könnt bis wann sie die Tage nehmen kann?

Danke vielmals im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17347 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// ... nicht vor Ort sein musste, aber auch nur das halbe Gehalt bekam.

Nicht gefragt - gleichwohl würde die Rechtsgrundlage dafür interessieren.

/// ... Urlaubstage bis von Januar bis Ende August mitzuteilen

Welche U-Tage, wenn keine beantragt worden sind? Antwort: Null (0)

Wenn der zustehende Urlaub nicht bis Vertragsende gewährt werden kann, muss er halt ausbezahlt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von germanman91):
Der besondere Fall ist, dass aufgrund Bau-Verzögerung des Projekts sie bis Ende August nicht vor Ort sein musste, aber auch nur das halbe Gehalt bekam.
Sie Anspruch auf den vertraglichen Lohn!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
germanman91
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von germanman91):
Der besondere Fall ist, dass aufgrund Bau-Verzögerung des Projekts sie bis Ende August nicht vor Ort sein musste, aber auch nur das halbe Gehalt bekam.
Sie Anspruch auf den vertraglichen Lohn!


Dazu noch die Info, sorry hatte ich vergessen. Sie hat dem zugestimmt mit halbem Gehalt bis zum "offiziellen" Start vor Ort, sonst hätte man wohl in der Probezeit gekündigt.

Aber es geht wie gesagt ja hauptsächlich um den vertraglichen Urlaub.

Verstehe ich das richtig, dass man antworten soll, man habe wie es ja auch der Fall ist 0 Urlaubstage genommen in der Zeit von Jan-August und dann nach Urlaub fragen. Dieser muss gewährt werden oder ausgezahlt werden, richtig?

Hätte man ggf. auch Zeit bis Anfang 2018 diesen anteilig zu verwenden? Und kann man für 2017 nur die 20 gesetzl. Urlaubstage anwenden oder 24 Tage (inkl. der 4 Tage Zusatzurlaub)?

Und noch eine Frage: Die 20/24 Tage beziehen sich auf das Jahr gerechnet, oder? Also sammelt sich von Jan 2018-April 2018 weitere Urlaubstage neu an?

Danke nochmal

-- Editiert von germanman91 am 15.09.2017 15:09

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17347 Beiträge, 6462x hilfreich)

ja zu allen fragen in #3
und es sind 24 u-tage

0x Hilfreiche Antwort

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