Frage zu Haftbefehl wegen Ersatzfreiheitsstrafe

31. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Danis1994
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Haftbefehl wegen Ersatzfreiheitsstrafe

Guten Tag erstmal. Nachdem ich hier schon geschaut habe, und immer sehr informative Antworten gelesen habe, möchte ich gerne auch eine Frage zum Thema Haftbefehl stellen.

Und zwar wurde ich wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 1.309,67 Eur. verurteilt. Das Urteil ist auch schon seit dem 07.11.2016 rechtskräftig.

Ich muß dazu allerdings sagen, dass ich im Jahr 2016 schon einmal wegen Betruges verurteilt wurde. Auch zu einer Geldstrafe, welche ich aber dann komplett bezahlt habe.

Bei der aktuelle Geldstrafe habe ich danach um Ratenzahlung gebeten, da ich nicht gerade so flüssig bin, den Betrag komplett zu bezahlen. Diese wurde auch auf 100,00 Eur/monat festgesetzt und bewilligt.

Leider habe ich dann die erste Rate nicht bezahlt, worauf ein Schreiben kam, den Betrag umgehend zu überweisen.

Ich habe um nochmalige Ratenzahlung gebeten, worauf dann aber ein Schreiben kam, dass dies nicht bewilligt wird, und die Staatsanwaltschaft die Ausschreibung zur Festnahme veranlassen werde.

Außer die offene Geldstrafe wird noch bezahlt.

Nun habe ich ein paar Fragen dazu:

Wie läuft das genau ab? Bekomme ich da eine Vorladung zum Haftantritt, oder werde ich da polizeilich abgeholt? Da geschrieben wird 'zur Festnahme veranalssen werde'.

Ich muß allerdings dazu sagen, dass ich in der Schweiz wohnhaft bin. Werde ich da von den lokalen Schweizer Beamten verhaftet?

Und wie sieht das aus mit dem Urlaub? Ich wollte im August noch 1 Wochen in den Urlaub fliegen, und fliege ab Frankfurt. Nun meine Sorge ist, dass ich da dann am Flughafen festgehalten werde. Findet da am Check in überhaupt eine Überprüfung statt?

Ich habe heute den ganzen Tag versucht, die Staatsanwaltschaft zu erreichen, jedoch die Betreffende Person nicht erwischt.

Macht es Sinn, die Geldstrafe zur Sicherheit in Bar mitzutragen, um die ggf. am Flughafen bezahlen zu können, oder kann ich dies auch via Überweisung machen? Nur da wird es wahrscheinlich nicht rechtzeitig da sein, da ich bereits am 03.8 verreisen möchte für 1 Woche.


Ich danke für hilfreiche und sachliche Antworten.


Liebe Grüße Daniel

-- Editier von Danis1994 am 31.07.2017 16:02

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Nun meine Sorge ist, dass ich da dann am Flughafen festgehalten werde. Findet da am Check in überhaupt eine Überprüfung statt? Ich weiß ja nicht, was "am Check" sein soll - es findet in jedem Fall eine Ausweiskontrolle statt, wenn Sie in ein Land fliegen, welches nicht zum Schengen-System gehört.
Macht es Sinn, die Geldstrafe zur Sicherheit in Bar mitzutragen, um die ggf. am Flughafen bezahlen zu können Je nachdem, wo Sie hinfliegen, macht das Sinn. Und nebenbei sollten Sie rechtzeitig kommen - wenn Sie wegen der Prozedur Ihren Flug verpassen, ist das schlicht Ihre eigene Schuld und keiner ersetzt Ihnen die Kosten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Danis1994
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend muemmel. Danke für deine Antwort.

Ja deshalb bin ich eben nicht sicher. Ich fliege von Frankfurt nach Nizza, also Frankreich

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32922 Beiträge, 17283x hilfreich)

Kommt mir wie ein ziemlicher Umweg vor, von CH über Frankfurt nach Nizza zu reisen, aber Sie werden Ihre Gründe haben. Jedenfalls ist da nicht mit einer Kontrolle zu rechnen - Frankreich gehört zu Schengen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Danis1994):
Macht es Sinn, die Geldstrafe zur Sicherheit in Bar mitzutragen,

Ich würde noch etwas mehr mitnehmen, wegen eventueller Gebühren.



Zitat (von muemmel):
Jedenfalls ist da nicht mit einer Kontrolle zu rechnen

Naja, Stichprobenartig werden da auch Durchreisende kontrolliert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Danis1994
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch für eure Beiträge.

Ich habe nun mit der Staatsanwaltschaft gerade telefoniert. Nun ist es so, daß ich bereits bundesweit zur Verhaftung ausgeschrieben bin.

Durch eine Überweisung des Gesamtbetrages kann diese aber immer noch abgewendet werden.

Die Dame von der Staatsanwaltschaft meinte jedoch, daß es ein paar Tage dauern wird, da die Zahlung dann erst bestätigt und ihnen gemeldet werden muß, und sie mich erst dann aus dem System nehmen.

Sie rate mir deshalb, nicht nach DE Einzureisen.

Nur geht mein Flug morgen ab Frankfurt (Ab Frankfurt weil ich mit einem Freund fliege), und selbst wenn ich es heute Überweisen würde, wäre es erst Morgen da, und dann wäre ich bestimmt noch im Fahndungssystem drin.

Daher meine Frage, wie kann ich jetzt beruhigt Einreisen, ohne Verhaftet zu werden?

Soll ich heute den Gesamtbetrag auf einer Polizeistelle bezahlen?

Oder das Geld bei mir führen, und warten bis ich Verhaftet werde, und dann durch Bar Zahlung bezahlen?

Und wenn ich das Geld auf einer Polizeistelle bezahle, bin ich dann per Sofort aus dem System, oder muß ich dann am Flughafen weiter zittern?

Danke für eure Hilfe

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Danis1994
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Flo Ryan.

Dachte aber bei einer Ersatzfreiheitsstrafe sei dies Möglich, daß man nach dem Bezahlen direkt wieder gehen kann?

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Danis1994
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich das heute noch bezahle, und dann Morgen fliege reicht dies nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat:
Die Dame von der Staatsanwaltschaft meinte jedoch, daß es ein paar Tage dauern wird, da die Zahlung dann erst bestätigt und ihnen gemeldet werden muß, und sie mich erst dann aus dem System nehmen.


Was genau ist daran unverständlich?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Man kann nicht mehr tun, als entweder zu überweisen und den Original-Beleg dabei zu haben oder eben das Geld selbst. Beides schützt aber nicht davor, ggf. kurzzeitig festgesetzt zu werden, wenn man kontrolliert wird und der HB (noch) "aufleuchtet". Wenn man dann den Beleg zeigt, wird die Polizei sich dennoch telefonisch bei der StA rückversichern, bevor sie einen wieder gehen lässt. Hat man das Geld dabei, kann die Abwicklung auch bis zu 1 Stunde dauern. Und bei einer ggf. erneuten Kontrolle könnte man dann wieder nur die Quittung der 1. Dienststelle vorzeigen, was dann wieder Telefonate nach sich zöge usw.

Deswegen hat Flo Ryan vollkommen Recht, wenn er schreibt:

Zitat:
nur ist "direkt" halt relativ

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