Ich hoffe mal, das passt auch hier hinein. Alternative wäre Verfahrensrecht, naja.
Meine Frage bezieht sich auf das nun endlich veröffentlichte Gutachten einer Münchner Kanzlei im Redtube-Abmahn-Fall.
Ich will gar nicht auf die fachlichen Merkwürdigkeiten hinaus. Mich interessiert vielmehr die Frage, ab wann eine Haftungsfrage zum Tragen kommt. Soweit ich das gesehen habe, müsste beim Gutachter schon eine unerlaubte Handlung vorliegen oder das Bewusstsein, dass Schaden angerichtet werden wird.
Ich stolpere dabei über ein Detail. Laut Gutachten fand die Aktion im Dezember 2012 statt. Das Gutachten wurde entsprechend davor (Anfang Dezember oder noch früher) von der ITGuards Inc. beauftragt. Unterzeichnet wurde es im März 2013. Soweit so gut.
Nun wissen wir aber, dass die Firma, die das Gutachten also in Auftrag gegeben haben soll, erst im März 2013 gegründet wurde. Exakt einen Tag vor Unterzeichnund/ Datierung des Gutachtens.
Ist es legitim, den Auftraggeber des Gutachtens derart zu verschleiern? Hätte der Gutachter nicht hier stutzig werden müssen, wenn der Auftraggeber begehrt, dass das Gutachten erst Monate später unterzeichnet wird, weil er sich erst eine Briefkastenfirma hat zulegen müssen? Und schließlich: Was denkt ihr: Kann so etwas Auswirkungen auf die Frage nach Haftung haben?
Mir gehts nur mal um die Grundsatzdiskussion. Die Kanzlei in München hat rein IT-fachlich sowieso jeden Kredit verspielt, wenn man sich das anschaut. Das interessiert mich aber gar nicht.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Frage zu Fehl-Gutachten
17. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 17. Januar 2014 | 18:25
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Frage zu Fehl-Gutachten
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 21. Januar 2014 | 14:16
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Was denkt ihr: Kann so etwas Auswirkungen auf die Frage nach Haftung haben?
Ich denke nicht. Wenn ein Gutachten inhaltlich nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde, wäre IMO sogar unerheblich, ob der Auftraggeber dem Gutachter gesagt hätte "damit wollen wir dann Leute abzocken". Denn er hätte es ja inhaltlich genau so erstellt, wenn der Auftraggeber "sauber" gewesen wäre. Somit fehlt es an der Kausalität.
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