Frage zu Drogenschnelltest

15. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)
Frage zu Drogenschnelltest

Hallo Forum.

Ma ne Frage:

Wie lange it der Genuß von Kokain über einen Schnelltest mit späterer Blutentnahme nachvollziehbar ?

Grund:

Einem Kumpel haben sie nach einem Schnelltest auf Drogen den Führerschein entzogen. Er hat angeblich 10 Tage lang nicht genommen. Mir kommt das spanisch vo und ich glaube ihm nicht. Habe die Befürchtung, daß er ständig mit dem "Dreck" zu tun hat.

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10 Antworten
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#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Tante Google weiß auch da Bescheid:

http://www.drogentester.com/nachweisbarkeit-von-drogen

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

10 Tage nach dem letzten Konsum wäre Kokain nur noch über eine Haaranalyse nachweisbar. Der Schnelltest und auch die Blutprobe sind nach 10 Tage aber negativ.

Irgendwas fehlt ohnehin in der Geschichte. Für einen vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis müsste er Ausfallerscheinungen gezeigt haben, die den Vorwurf einer Straftat gemäß § 315c StGB oder §316 StGB zur Folge hätten. Dies könnte auch im Zusammenhang mit Cannabis oder Alkohol geschehen sein.

Ansonsten könnte ihm auf dem Verwaltungsweg die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden wenn diese Kenntnis vom Konsum harter Drogen erhalten sollte. Dafür bedarf es weder eines Schnelltests noch einer Blutentnahme.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die unter dem Link genannten Werte kommen bei den meisten genannten Substanzen ungefähr hin. Insbesondere bei Benzodiazepinen und Cannabis ist es -wie dort genannt- richtig, dass diese auch noch nach mehreren Wochen nachweisbar sind, wenn vorher ein sehr regelmäßiger (quasi täglicher) Konsum stattfand.

Die 2 Tage für Opiate (im Urin) sind jedoch in jedem Fall zu kurz angesetzt, die "(bis zu) 4 Tage" bei Kokain (bei einmaligem oder auch seltenem Konsum) normalerweise zu lang. Kokain verschwindet in aller Regel (bei gleichem Konsummuster) eher als Heroin wieder aus dem Urin.

Hinsichtich der Nachweisbarkeit im Urin (nur mit der kenne ich mich aus), kommt es auf mehrere Faktoren an. Zum einen auf die zu testende Person (Stoffwechsel etc), die Menge und Frequenz des Konsums und natürlich auch auf die Art der verwendeten Tests (bzw. deren "cut-off-Wert" --> ng/ml). Wir nutzen zum Testen unserer "Schäfchen" In-vitro-Teststreifen der Fa. Cl***t**t. Für z.B. Heroin/Opiate gibt es da die "MOP"-Tests mit einem cut-off von 1200 ng/ml und -die weiter verbreiteten- mit einem cut-off von 300 ng/ml (= 4 mal "sensibler"). Damit ist (wenn keine unnatürlichen "beschleunigenden Maßnahmen" zur Säuberung des Urins getroffen werden, z.B. extrem starke "Verwässerung" des Urins durch das Trinken mehrerer Liter Wasser ca. 1-2 Stunde(n) vor dem Test) Heroin bei den meisten Menschen noch am 4. Tag nach dem Konsum nachweisbar, am 5. Tag meist nicht mehr. Also Konsum am Freitag = Nachweisbar bis Dienstag.

Die COC-Tests (Kokain, ebenfalls cut-off von 300 ng/ml) reagieren (bei max. sporadischem Konsum) in der Regel lediglich 2 Tage positiv und zeigen am 3., spätestens 4. Tag ein negatives (also "sauberes") Ergebnis an.

Dies sind wie gesagt meine jobbedingten Erfahrungen mit Urintests.

Dies hier:

quote:
Einem Kumpel haben sie nach einem Schnelltest auf Drogen den Führerschein entzogen. Er hat angeblich 10 Tage lang nicht genommen.


ist also praktisch ausgeschlossen und

quote:
Mir kommt das spanisch vo und ich glaube ihm nicht.


Ihre Zweifel sind höchst berechtigt.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert am 16.09.2009 00:36

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Hallo Bob,

quote:
Damit ist (wenn keine unnatürlichen "beschleunigenden Maßnahmen" zur Säuberung des Urins getroffen werden, z.B. extrem starke "Verwässerung" des Urins durch das Trinken mehrerer Liter Wasser ca. 1-2 Stunde(n) vor dem Test) Heroin bei den meisten Menschen noch am 4. Tag nach dem Konsum nachweisbar


Hast Du einen Beleg für diese Behauptung? Nach meinem Kenntnisstand funktioniert diese Methode, zumindest bei einem THC-Screening, nicht. Dies wurde mir gegenüber auch von Medizinern bestätigt, die sich mit der Thematik auskennen müssten. Würde die Methode funktionieren wäre ein Urinscreening als Abstinenznachweis wertlos, und es könnte z.B. bei einer MPU, ausschließlich durch eine Haaranalyse ein entsprechender Abstinenznachweis erbracht werden. In der Praxis ist ein Urinscreening aber gebräuchlicher. Abstinenznachweise mittels Urinscreening könnten und dürften doch nicht zulässig sein, wenn sie sich derart einfach im Sinne des Probanten verfälschen lassen könnten.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hast Du einen Beleg für diese Behauptung? Nach meinem Kenntnisstand funktioniert diese Methode, zumindest bei einem THC-Screening, nicht <hr size=1 noshade>


Hi, also bei den genannten In-Vitro Tests und den Drogen Kokain und Heroin ist der Beleg "mein Auge", dass die Teststreifen auswertet ;) Auf Cannabis testen wir "unsere Jungs" nicht, da der Konsum -Konzeptbedingt- toleriert wird, solange er nicht in (einer) unserer Einrichtung(en) stattfindet. Daher kann ich zu Cannabis nichts sagen, kann mir aber durchaus vorstellen, dass es da tatsächlich nicht klappt, da das ja von Haus aus ggf. sehr viel länger nachweisbar ist als Opiate oder Kokain.

Ich gehe davon aus, dass Du In-Vitro-Teststreifen und deren Funktionsweise im Prinzip kennst ?! Es müssen, nachdem der Test in den Urin getaucht ist, 2 Linien auf der Kontrollfläche erscheinen: Die -untere- "Testline" deren Erscheinen besagt, dass die "gesuchte" Substanz nicht in der Probe enthalten ist und die -obere- "Kontrolllinie", die besagt, dass es sich bei der Probe tatsächlich um Urin handelt (und nicht um pures Wasser o.ä.). Meines Wissens wird dabei auf den Stoff im Urin gestestet, der auch für dessen Gelbfärbung verantwortlich ist.

Wenn ich nun schon bei der Probenabnahme sehe, dass der Urin sehr "weiss" ist und der Test dahingehend reagiert, dass die "Testline" sehr schön ausgeprägt erscheint (also die Probe "sauber" ist), jedoch die Kontrolllinie nur sehr schwach erscheint (was eben auf starke Verwässerung hindeutet), muß der betreffende junge Herr -mit Ankündigung- einige Stunden später nochmals eine Probe abgeben, mit der "Auflage" bis dahin nicht weiter literweise Wasser in sich hineinzuschütten. In ganz speziellen Fällen, bekommt er für die Zeit zur Not auch einen Aufpasser an die Seite. Diese 2te Probe ist dann sehr schön gelb (also nicht verwässert, wie dann auch der Test belegt), zeigt dann aber -man ahnt es schon ;) - ein postives (also dreckiges) Testergebnis auf die Droge an, ist also "wieder dreckig". Dazu kommt dann natürlich oftmals noch, dass meine Schäfchen -ob der dann erdrückenden Beweislast- zugeben

a) konsumiert zu haben

b) vor dem Test durch literweises Wassertrinken, die Probe so weit verwässert haben, dass die Drogenkonzentration (solange! sie praktisch nur das in sich hineingeschüttete Wasser schon 1 Stunde nach dem Trinken wieder auspinkeln) unterhalb der Nachweisgrenze liegt. Wird diese übertriebene Wasserzufuhr dann wieder gestoppt, steigt die Drogenkonzentration wieder über die Nachweisgrenze. Teilweise testen sie es wohl selber mit eigenen, z.B. über das Internet besorgten, Teststreifen vorher. Und wenn es "noch nicht langt" werden halt noch 2 Liter "nachgetankt" :)

Weiterhin sprechen die "Erfahrungberichte" davon, dass es nicht klappt, sich den Urin "sauber zu trinken", wenn der Konsum noch am selben Tag des Tests stattfand, oder nur 1 Tag davor. Aber es klappt eben wohl sehr gut, die Nachweisbarkeit um 1-2 Tage zu verkürzen, also mit dieser Methode statt erst am 5. Tag schon am 3. Tag -zumindest kurzfristig- "sauber" zu sein. Die Jungs setzen es wohl am ehesten auf "Wochenendheimfahrten" ein. Freitags wird dann konsumiert und wenn dann nach der Rückkehr ein Test ansteht (wird aus organisatorischen Gründen erst Montag am frühen Nachmittag gemacht) schaffen sie es, sich mit der Methode kurzzeitig "sauber zu trinken". Würde man sie dann Montags Abends wieder testen, würde -wie oben beschrieben- der Test wieder "dreckig" sein.

quote:<hr size=1 noshade>...wäre ein Urinscreening als Abstinenznachweis wertlos, und es könnte z.B. bei einer MPU, ausschließlich durch eine Haaranalyse ein entsprechender Abstinenznachweis erbracht werden. In der Praxis ist ein Urinscreening aber gebräuchlicher. Abstinenznachweise mittels Urinscreening könnten und dürften doch nicht zulässig sein, wenn sie sich derart einfach im Sinne des Probanten verfälschen lassen könnten.. <hr size=1 noshade>


Dabei kommt es ja darauf an, über welchen zurückliegenden Zeitraum Du die Abstinenz nachweisen willst. Wenn Du wissen willst, ob jemand vor 2 Wochen konsumiert hat, ist ein Urintest definitv wertlos, ja, da beim Gelegenheitskonsumeten (Heroin/Kokain) ein Urintest nach dieser Zeit immer negativ ausfallen würde.

Weiterhin könnte ich mir vorstellen, dass auch bei z.B. der MPU eine zu stark "verdünnte" Probe (läßt sich ja wie gesagt feststellen) nicht anerkannt wird und wiederholt werden muß.

Es kommt daher immer darauf an, wie "genau" man "es wissen" will. Und demgemäß wird dann eben die "richtige" Testmethode gewählt. Ich kenne z.B. Richter, bzw. vorweg Bewährungshelfer, die bei Personen die unter Führungsaufsicht [ § 68 StGB ] stehen und eine "Weisung" nach § 68b, Abs. 1, Nr. 10 StGB haben:

quote:<hr size=1 noshade>§ 68b
Weisungen

(1) Das Gericht kann die verurteilte Person für die Dauer der Führungsaufsicht oder für eine kürzere Zeit anweisen,

1. - 9. [...]

10. keine alkoholischen Getränke oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen , wenn aufgrund bestimmter Tatsachen Gründe für die Annahme bestehen, dass der Konsum solcher Mittel zur Begehung weiterer Straftaten beitragen wird, und sich Alkohol- oder Suchtmittelkontrollen zu unterziehen, die nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden sind, ... <hr size=1 noshade>


und bei denen sie den begründeten Verdacht haben, dass die sich irgendwie durch die Urintests schummeln, dann auch mal eine Haaranalyse veranlassen, um zu sehen, "was Sache ist".



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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Hallo Bob,

vielen herzlichen Dank für Deine ausführliche und aufschlußreiche Antwort.

Ganz offensichtlich gibt es hier tatsächlich erhebliche Unterschiede zwischen harten Drogen wie Kokain oder Heroin im Vergleich zur weichen Droge THC. Das THC lagert sich ja im Körperfett ab und ist, wie Du selbst schon sagtest, sehr viel länger im Urin nachweisbar. Möglicherweise ergibt sich hier tatsächlich der Unterschied, dass man Urinschnelltests bei harten Drogen manipulieren kann, und bei THC - nach meinem Kenntnisstand - nicht.

Jetzt würde mich interessieren, ob man die Urinprobe auch bei einem ETG-Screening, wie es ja neuerdings bei einer Alkohol-MPU bei Angabe von Abstinenz, erforderlich ist. Ist jetzt nicht Dein Fachgebiet, und ich erwarte daher auch keine Antwort. Aber ich werde mal versuchen mich diesbezüglich schlau zu machen. Interessiert mich jetzt einfach mal. :)

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#7
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Ja Hallo,

vielen Dank für eure ausführlichen Antworten. Was ihm nun genau vorgeworfen wird weiß ich nicht, zumindest musste er den Führerschein einige Tage nach der Kontrolle abliefern. Ich habe bei Ihm auch den Verdacht, daß er parallel kifft und das regelmäßig.

Laut seiner Aussage ist der Lappen wohl für ein Jahr weg. Ich hoffe daß der neue Führerschein an regelmäßige Nachüberprüfungen gebunden wird. Wenn es soweit kommt, denn laut Aussagen anderer fährt er weiter.

Traurig aber wahr.

Dankew an alle.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ein guter Freund von mir wurde auch mal mit THC erwischt und hatte ein Jahr den Lappen weg, auch MPU und so. Und glaub mir eins da muss er sich schon anstrengen damit er den Führeschein überhaupt wieder bekommt. Ich meine die Psychologen da haben ja auch mal was gelernt und denen müsste er ja dann auch erstmal was vormachen.

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#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Zu der von mir selbst aufgeworfenen Frage bzgl. Urinverdünnung bei einem ETG-Screening (Alkohol) habe ich die Antwort in den Tiefen des www gefunden.

Prinzipiell ist es tatsächlich möglich durch das Trinken von viel Wasser das Ergebnis zu verfälschen. Im Extremfall ist es möglich den Urin so weit zu verdünnen, dass das Ethylglucuronid nicht mehr nachweisbar ist.

Deshalb wird im Labor neben dem Ethylglucuronid auch der Creatininwert bestimmt. Dadurch lässt sich eine Verdünnung des Urin feststellen.

Bei einem Schnelltest ließe sich also evtl. in Grenzen schummeln. Spätestens im Labor fliegt der Schwindel auf.

Da auch die Schnelltests, wie Streetworker ja bereits beschrieben hat, auf Cratinin ansprechen sind die Schummelmöglichkeiten auch bei einem Schnelltest sehr begrenzt.

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#10
 Von 
fuxzz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 11x hilfreich)

in meinem fall war koka fast 3 wochen im urin. obwohl immer von nur 2-4 tagen die rede ist

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11x Hilfreiche Antwort

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