Frage zu Briefgeheimnis

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
norianda
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)
Frage zu Briefgeheimnis

Hallo, ich recherchiere gerade zum Thema Briefgeheimnis und habe dazu eine Frage.
Bei Wikipedia finde ich folgende Erklärung:

Zitat:
In der Bundesrepublik Deutschland wird das Briefgeheimnis durch Art. 10 des Grundgesetzes garantiert. Als Brief im Sinne des Art. 10 GG ist dabei jede schriftliche Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger zu verstehen.


In §202 StGB (dejure.org) steht:
Zitat:
(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.


Nun zu meiner Frage: Bei Wikipedia steht "Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger". Können es hier auch mehrere Empfänger sein? Z.B. in einem Mehrfamilienhaus Bewohner des Hauses Einwegstraße Nr. 3?
Denn in §202 StGB seht ja nur "Wer unbefugt einen verschlossenen Brief ... die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind".

Wenn nun also z.B. im Flur ein geschlossener Brief liegt, mit dem Adressat "An die Bewohner des Hauses Einwegstraße Nr 3", macht sich dann ein Dritter, der dort nicht Bewohner ist und den Brief trotzdem öffnet, strafbar wegen Verletzung des Briefgeheimnisses?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

In Deutschland richten sich die Gerichte eher weniger nach Wikipedia und mehr nach dem StGB.


Aber man kann durchaus damit argumentieren, das schon mit "Bewohner des Hauses Einwegstraße Nr 3" eine bereits ausreichende Individalisierung vorliegt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von norianda):

Nun zu meiner Frage: Bei Wikipedia steht "Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger".

Wikipedia verwurschtelt das ein bißchen...
Zitat:
Können es hier auch mehrere Empfänger sein?

Selbstverständlich.
Es geht ausschließlich darum, daß es sich um einen verschlossenen Brief handelt (also z.B. keine offene Wurfsendung) und daß jemand den unbefugt öffnet oder sich vom Inhalt Kenntnis verschafft, obwohl der Inhalt nicht für ihn bestimmt ist.
Zitat:
Wenn nun also z.B. im Flur ein geschlossener Brief liegt, mit dem Adressat "An die Bewohner des Hauses Einwegstraße Nr 3", macht sich dann ein Dritter, der dort nicht Bewohner ist und den Brief trotzdem öffnet, strafbar wegen Verletzung des Briefgeheimnisses?

Ja.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

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