Hallo, ich recherchiere gerade zum Thema Briefgeheimnis und habe dazu eine Frage.
Bei Wikipedia finde ich folgende Erklärung:
Zitat:In der Bundesrepublik Deutschland wird das Briefgeheimnis durch Art. 10 des Grundgesetzes garantiert. Als Brief im Sinne des Art. 10 GG ist dabei jede schriftliche Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger zu verstehen.
In §202 StGB (dejure.org) steht:
Zitat:(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
Nun zu meiner Frage: Bei Wikipedia steht "Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger". Können es hier auch mehrere Empfänger sein? Z.B. in einem Mehrfamilienhaus Bewohner des Hauses Einwegstraße Nr. 3?
Denn in §202 StGB seht ja nur "Wer unbefugt einen verschlossenen Brief ... die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind".
Wenn nun also z.B. im Flur ein geschlossener Brief liegt, mit dem Adressat "An die Bewohner des Hauses Einwegstraße Nr 3", macht sich dann ein Dritter, der dort nicht Bewohner ist und den Brief trotzdem öffnet, strafbar wegen Verletzung des Briefgeheimnisses?