Frage zu Berufung & evtl. Haftstrafe

4. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)
Frage zu Berufung & evtl. Haftstrafe

Huhu ihr lieben,
das altbewährte Thema, geht um meine Freundin.
Die damalige Gerichtsverhandlung am 18.01.2010 lief ja auf eine Haftstrafe hinaus ( 5 Monate ) ,Berufung am gleichen Tag noch eingereicht .

Jetzt stehen ja am 31.03. die anderen Fälle an, das da keine Bewährung raus kommt ist klar , ist der gleiche Richter. Also das gleiche Spiel auch dort, Berufung wird dann eingelegt.

Nun rief gestern der Richter bei der Anwältin an wegen dem Berufungstermin.
Die RÄ machte den Richter darauf aufmerksam , das noch einige Fälle jetzt am März Termin verhandelt werden und auch dort die Berufung eingelegt wird. Nun sind beide so verblieben , dass sie Anfang april nochmal telefonieren wollen um dann einen Termin zu machen oder aber zu warten bis das Berufungsschreiben vorliegt.

Nun die Frage: Können beide Berufungen zusammen gelegt werden ?????

Insgesamt werden noch 8 Fälle in §263 bearbeitet im März !

Und die andere Frage ist :
Sie wurde jetzt im Januar zu 5 Monaten Haft verurteilt in 2 Fällen.
Jetzt stehen ja noch 8 Fälle an, wie hoch könnte da die Strafe ausfallen ?
Wir die Verurteilung aus Januar mit eingezogen in die Verurteilung imMärz ?
Ergibt dies dann die Gesamtstrafe ?


DANKE für eure Antworten schon mal !



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
imra4
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 20x hilfreich)

ist Ihre Freundin den schon mehrfach in Strafsachen auffällig geworden!!!§263

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, die Strafen sind grundsätzlich wohl gesamtstrafenfähig, da die Vollstreckung noch nicht begonnen hat, noch nicht mal Rechtskraft eingetreten ist.

Grundsätzlich kommt auch eine Verbindung von verschiedenen Strafverfahren gegen den gleichen Angeklagten in Betracht. Ob dies auch für die 2. Instanz gilt, weiß ich so genau allerdings nicht.

Alle diese Fragen wären doch aber am besten bei der Anwältin aufgehoben?!

Waren die 5 Monate Haft aus dem Januar zur Bewährung?! Gab es bereits davor weitere Vorstrafen? Wie hoch ist der Schaden bei den am 31.03.zu verhandelnden Fällen? Wurden die Taten vor oder nach der Januar-Verurteilung begangen? Gab es eine Schadenswiedergutmachung? Hat Ihre Freundin sich bereits bei der Polizei geäußert, evtl. über die Anwältin? Von allen diesen Fragen hängt ab, was als weitere Strafe am 31.03. herauskommen könnte. Eine seriöse Prognose ist somit nicht möglich.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallöchen ...
die Verhandlung vom 18.01.2010 wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt ! Sie bekam 5 Monate Haft in 2 Fällen ( der Referendar hatte 2x 4 Monate veranschlagt , kam dann auf 7 und der Richter sprach dann nur 5 Monate aus ) .

Sie hatte davor glaub ich jetzt 5x Betrugsanzeigen auch durch die Selbständigkeit & Insolvenz diese waren alle nach §263 . Daraus enstanden aber nur Geldstrafen . Also nie Bewährung oder Haft ! Die Geldstrafen (Ratenzahlung) zahlt sie immer pünktlich ein also da gibts keinerlei Probleme oder so.

Zu den Fällen jetzt :
Alle Taten wurden im Zeitraum August 2009 - November 2009 gemacht !
Daraufhin flatterte eine Anzeige nach der anderen rein , nachdem die erste Vorladung von der Polizei kam , schaltete sie gleich eine Rechtsanwältin ein, diese wurde ihr vom Gericht als Pflichtverteidigerin beigesetzt . Diese übernimmt auch alle Fälle bei ihr.
Die Beträge belaufen sich zwischen 250€ - 2500€ aber meist über 1500€ und nur 1x 2500€ . 2 der Fälle von Januar waren 1000€ & knapp 1800€ , dafür gabs dann 5 MOnate Haft weil der Richter davon ausgeht das sie dennoch weiter machen würde mit den Betrügen wobei sie es wirklich bedauert hat und auch gesagt hat wenn sie Arbeit hat , natürlich alle Geschädigten ihr Geld zurück zahlt in Raten.

Seit der letzten Tat 11/2009 hat sie sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen, es war halt eine finanzielle Situation mit der sie überfordert war. Sie hat auch gestanden vor Gericht .
Nun ist sie ja Mutter von 2 Kindern ( 4 Jahre alt beide / Zwillinge ) und sie würde alles für eine Bewährung tun denn sie weiß ihren Fehler und bereut es zu tiefst .



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Insgesamt ist in der Tat nicht mehr mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung zu rechnen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Was könnte so als geschätze Haftstrafe auf sie zu kommen ?
Könnte man evtl. durch die Berufung dennoch eine Bewährung bekommen wenn man vorweisen kann das man nun ein geregeltes Arbeitsleben nach kommt usw. ?



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wurde mit der Schadenswiedergutmachung bereits begonnen? Das wird der Richter sicherlich auch fragen, um die Ernsthaftigkeit dieses Vorhabens zu prüfen, wenn jetzt einer Arbeit nachgegangen wird.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#7
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Soviel wie ich weiß noch nicht .
3 der "Opfer" haben den GV schon raus geschickt gehabt, bei einem musste sie die EDV abgeben.
Sie hat jetzt Vorstellungsgespräche gehabt und kriegt bis morgen bescheid aber es sehe gut aus das sie ne Arbeitsstelle nun kriegt . Sie will jetzt auch ihren Führerschein machen,also sie krempelt ihr Leben schon um allein wegen den Kindern jetzt .

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#8
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Hmm, also eher gesagt finde ich, es sieht eher düster aus mit der Bewährung. Zu einer genauen Haftstrafenhöhe kann man nichts sagen, da hier eine Vielzahl von Einzeltaten vorliegt.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Okay danke schön trotzdem für die ganzen Antworten ....

Eine hätte ich da noch :
Sollte die Berufung keine Bewährung bringen , will die RÄ ja noch Revision einlegen sollte dies auch nicht positiv enden, kam das Gespräch mit dem Gnadengesuch auf .

Nun sieht es folgender Maßen aus :
Sie ist ja Mutter von Zwillingen , diese werden 09/2010 5 Jahre alt , kann sie diese noch mit in Haft nehmen ? Es gibt kein Familienmitglied was diese nehmen könnte oder sonstiges . Wäre dies machbar ? Da die Jungs ja schon im 08/2011 in die Schule kommen. Zu dem kommt noch das beide Kinder Auffälligkeiten zeigen und der eine sich gar nicht von der Mutter lösen kann, dies bescheinigte heute der Kindergarten, da beide Kinder wegen Verdacht auf ADHS nun in Behandlung sind und auch dort wurde das Gespräch mit einer Psycholologin geführt. Gebe es die Möglichkeit die Kinder nicht von der Mutter zu trennen da es auch einen Einschlag auf die Entwicklung des Sohnes hätte der echt Trennungsangst / probleme von der Mutter hat .

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#11
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

@StTom

Wenn ich darauf hinweisen darf, die Taten wurden zwischen August 2009 und November 2009 begangen ! 2 von den Fällen in dem Zeitraum wurden jetzt im Januar 2010 verhandelt die anderen jetzt im März anstehend !
Also vlt. mal besser richtig durchlesen :)

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