Frage zu Auto Pfändung

26. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
iken
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zu Auto Pfändung

Hallöle ,hoffe bin hier richtig hehe .

Und zwar wollte ich gerne mal was wissen.

Da ich mir imo.keins leisten kann hat meine Mutter sich ein Auto gekauft den ich(da ich Führerschein habe) fahren soll.Da meine Mutter ihren Mann Pflegt und sonstige erledigungen hat, fällt ihr das natürlich leichter wenn ein Auto vorhanden ist.

Das Auto ist auf meine Namen zugelassen jetzt fällt mir aber ein das ich ja auch noch irgendwann mal besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen werde,der kommt alle 3 jahre (da 30 jähriger titel),und ich mir dann die frage stellen ob der mir dann das auto einfach mal so Pfänden kann.Bin schon am überlegen ob ich das Auto dann nicht ummelde auf den Namen meiner Mutter oder brauch ich das vielleicht nicht?

Vielleicht kann mir ja irgendjemand was dazu sagen bzw.schreiben.

MFg
Iken

ps.habe grade mal mit meinem Ra gesprichen und er meinte ich brauch mir keine sorgen zu machen,da der wagen zu alt(Bj,97) ist.
-- Editiert am 26.02.2009 13:51

-- Editiert am 26.02.2009 14:14

-- Editiert am 26.02.2009 15:43

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HarryVic
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 79x hilfreich)

Ob der Wagen für eine Pfändung zu alt ist, hängt vom Verkehrswert das Fahrzeugs ab. Warum sollte ein Gerichtsvollzieher nicht pfänden, wenn
dafür bei einer Zwangsversteigerung noch z.B. noch 500 - 1000 € zu erzielen wären?
Ich kenne jedenfalls Gerichtsvollzieher, die das machen, auch wenn Ihr Anwalt anderer Meinung ist. Im übrigen gilt:

1) Der Gerichtsvollzieher prüft grundsätzlich keine Eigentumsverhätltnisse. Wenn sich das Auto ihn Ihrem Besitz befindet, wird er pfänden.
2) Eine Drittwiderspruchsklage Ihrer Mutter, die sich darauf bezieht, dass sie Eigentümerin des Fahrzeugs ist, wird abgewiesen werden, da alle Anzeichen dafür sprechen, dass Sie die Eigentümerin des Fahrzeugs sind, weil dieses auf Sie zugelassen ist.

Der Gerichtsvollzieher kann, da sich Ihre Vermögenslage seit dem letzten Pfändungsversuch verbessert hat, im übrigen auch schon früher als nach Ablauf von 3 Jahren die Pfändung durchführen, wenn er einen entsprechenden Zwangsvollstreckungsauftrag des Gläubigers hat.

Schöne Grüße
HarryVic

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#2
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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