Hallo erst einmal in die Runde,
folgende Frage stellt sich mir seit einigen Tagen, mittels google bin ich leider nicht weitergekommen.
Sohn und Vater kaufen eine ETW( NB, erst nächstes Jahr Bezugsfertig), einziehen möchte der Sohn mit seiner Frau und der gemeinsamen Tochter
Nun stellt sich die Frage, ob es steuerlich sinnvoll wäre & möglich ist, dass die Frau einen Mietvertrag mit ihrem Mann & Schwiegervater abzuschließen?
Könnte man unter dieser Voraussetzung die Kosten für den Erwerb ( Grunderwerbssteuer, Notat etc sowie Zinsen) steuerlich absetzen?
Wie lange muss ein Mieter in der Wohnung wohnen, damit gerade die NK abgesetzt werden können?
Könnte man z.b. 2017 kaufen, die Kosten in der Steuerklärung 2017 bereits geltend machen, 2018 dann nach Fertigstellung einen Mieter( ob jetzt Frau oder z.b. Schwester o.ä.) hinzunehmen ,der nach einem Jahr wieder auszieht?( Wobei dies sicherlich wenig sinn macht, da ja pro Jahr % abgeschrieben wird, bzw. wohl dann auch die zusatzkosten wie Grundewerbssteuer geltend gemacht werden können)
Mir geht es nur um einen ersten Eindruck, bevor ich einen Experten diesbezüglich kontaktiere
-- Editier von fb442203-18 am 29.08.2017 13:39
Frage wg. Kauf Immobilie und Vermietung
29. August 2017
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Frage vom 29. August 2017 | 13:11
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 3x hilfreich)
Frage wg. Kauf Immobilie und Vermietung
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#1
Antwort vom 29. August 2017 | 13:47
Von
Status: Student (2116 Beiträge, 738x hilfreich)
Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notar gehören zu den Anschaffungskosten und können nur im Wege der Abschreibung angesetzt werden.
Nur mal dazu.
Zu der Vermietung an die Ehefrau würde ich mal die Punkte Fremdvergleich und Gestaltungsmissbrauch googeln ...
Egal welche Konstellationen man sich ausdenken könnte, wie z.B. die halbe Wohnung an die Frau vermieten usw. -> das Finanzamt wird da nicht mitspielen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 29. August 2017 | 14:19
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitatwarum kaufen Vater und Sohn? :
Besser: Sohn alleine - Selbstnutzung der Wohnung - keine steuerliche Auswirkung
oder: Vater alleine: vermietet an Sohn + Familie - Vater muss jedes Jahr Anlager V ausfüllen,Miete darf nicht zu niedrig sein - in der Regel Verluste in den ersten Jahren - bei Vater in ESt-Erklärung.
Tipp: steuerliche Beratung
E.
Der Kauf der Wohnung eines einzelnen ist aufgrund des KP und der finanziellen Situation nicht darstellbar.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 29. August 2017 | 14:59
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitatder Vater könnte dem Sohn das Geld schenken! Oder nur für den Darlehensvertrag bei der Bank bürgen. :
Ansonsten: auf ETW verzichten und weiter sparen.
E.
Leider nicht möglich, die Bank setzt vorraus, dass beide Darlehensnehmer werden. Da wir kein EK einsetzen möchte( obwohl dies ausreichend vorhanden) sind andere Optionen auch nicht erwünscht ;-)
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 30. August 2017 | 09:39
Von
Status: Schüler (158 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitatdann sollten Sie das machen und sich beraten lassen, was das für mögliche Folgen haben könnte be ESt, Erbschaft usw.l :
Heutzutage sollte man eher EK ( für das es kaum Zinsen gibt) einsetzen als ein Darlehen bei der Bank ( Zinsen höher!) aufzunehmen.
Meine Meinung!
E.
Die Verzinsung des EK bringt ein Vielfaches von den Darlehenszins, dies ist der Grund, weshalb keines eingesetzt wird.
Euch vielen Dank, ich werde dann mal einen Fachmann diesbezüglich fragen
#8
Antwort vom 30. August 2017 | 10:11
Von
Status: Student (2116 Beiträge, 738x hilfreich)
Wäre schön, wenn Du Dich dann noch einmal melden würdest mit der Antwort, die Du dort erhalten hast
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