Frage bzgl. Schadensersatz nach Anfechtung

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
starlight1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bzgl. Schadensersatz nach Anfechtung

Hallo an Alle,

eine Frage:

Ich habe im Schaufenster eine Jacke mit ausgezeichnetem Preis von 50 Euro gesehen, diese anprobiert und wollte diese zum ausgezeichneten Preis von 50 Euro kaufen. Die Verkäuferin willigte auch ein, als ich erwähnte, dass ich die Jacke zum Preis von 50 Euro kaufen möchte, ein Kaufvertrag ist also rechtswirksam entstanden. An der Kasse jedoch meinte die Verkäuferin plötzlich, dass sie mir die Jacke doch nicht zum Preis von 50 Euro verkaufen kann, das Preisschild wurde vertauscht und die Jacke kostet regulär 90 Euro. Ok, sie hat den Kaufvertrag also angefochten, ich hatte keinen Anspruch auf Übereignung der Jacke zum Preis von 50 Euro.

Ich bin dann weiter gefahren in den nächsten Laden und habe dort die gleiche Jacke zum Preis von 75 Euro erhalten.

Nun meine Frage: Habe ich gegenüber Laden 1 einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 25 Euro (75 Euro die ich tatsächlich gezahlt habe abzgl. 50 Euro die ich im ersten Laden vor der Anfechtung bezahlen hätte müssen) aus § 122 Abs. 1 BGB ?

Sind diese 25 Euro der schadensersatzpflichtige Vertrauenschaden?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ein Kaufvertrag ist also rechtswirksam entstanden. <hr size=1 noshade>

Wofür man nachweispflichtig wäre.
Wie könnte man das schaffen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Ok, sie hat den Kaufvertrag also angefochten


Ende der Geschichte



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""

-- Editiert Lazyboy am 06.01.2015 10:17

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Habe ich gegenüber Laden 1 einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 25 Euro (75 Euro die ich tatsächlich gezahlt habe abzgl. 50 Euro die ich im ersten Laden vor der Anfechtung bezahlen hätte müssen) aus § 122 Abs. 1 BGB ? <hr size=1 noshade>

Nein. §122 Abs. 1 BGB gesteht den Vertrauensschaden zu, was Du hier anführst ist aber der Erfüllungsschaden. Wäre der Erfüllungsschaden zu ersetzen, dann wäre die Irrtumsanfechtung komplett sinnlos.

Bei der von Dir vorgebrachten Konstellation kann quasi kein Vertrauensschaden entstehen.

Ein Beispiel für den Vertrauensschaden wäre, dass der eine Laden die Jacke für 50€ (Laden 1) und der andere für 60€ (Laden 2) anbietet. Nun kaufst Du die Jacke für 50€, der Verkäufer ficht den Kaufvertrag kurz darauf an. IIn Laden 2 ist der Preis aber zwischenzeitlich auf 75€ gestiegen. Hätte Laden 1 nicht die fehrlerhafte Erklärung abgegeben, dann hättest sofort in Laden 2 für 60€ gekauft. So musst Du nun 75€ zahlen, die 15€ Differenz sind der Vertrauensschaden.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 06.01.2015 16:17

1x Hilfreiche Antwort

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