Guten Abend liebe Forengemeinde.
Habe folgende Frage: Mieter hat die Einbauküche beschädigt. Vermieter will zu Beweiszwecken die Schäden fotografieren. Mieter verweigert Fotoaufnahmen, weil Verletzung der Privatsphäre. Kennt sich jemand bzgl. der Rechtslage aus? Welche §§ ?
Vielen Dank!
Und allen alles Gute für 2014!
-----------------
""
Frage bzgl. Fotos durch Vermieter
14. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 14. Januar 2014 | 20:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bzgl. Fotos durch Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Januar 2014 | 20:42
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
quote:
Vermieter will zu Beweiszwecken die Schäden fotografieren.
Eigentlich unnötig. Das ein Schaden vorliegt ist ja eindeutig. Interesse an der Dokumentation des Schadens kann wenn nur der Mieter haben, damit der Schaden nicht nachträglich "großgerechnet" werden kann.
-----------------
""
#2
Antwort vom 16. Januar 2014 | 22:39
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Hallo,
ich denke, dass der Vermieter das Recht hat die Beschädigung zu fotografieren. Klar, persönliche Gegenstände die nicht zum Schaden dazugehören sollten entfernt werden.
Wenn das nun unsachgerecht gerichtet wird, hat dann der Vermieter zumindest Fotos, die VOR dem Einzug gemacht wurden um den "Soll-Zustand" zu haben ? Das AG Düsseldorf NZM 1998, 912 und auch das AG Hannover ZMR 2001, 282 finden, dass das Fotografieren dann zulässig sein, wenn dies zur Beseitigung von Schäden / Sicherung der Beweise nötig ist.
Wenn der Vermieter die Reparatur beauftragt braucht er die Fotos eh um Kostenvoranschläge einzuholen.
-- Editiert Chylla am 16.01.2014 22:40
Und jetzt?
Schon
267.070
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
30 Antworten
-
12 Antworten
-
37 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten