Frage bzgl. Fotos durch Vermieter

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb381511-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bzgl. Fotos durch Vermieter

Guten Abend liebe Forengemeinde.

Habe folgende Frage: Mieter hat die Einbauküche beschädigt. Vermieter will zu Beweiszwecken die Schäden fotografieren. Mieter verweigert Fotoaufnahmen, weil Verletzung der Privatsphäre. Kennt sich jemand bzgl. der Rechtslage aus? Welche §§ ?

Vielen Dank!

Und allen alles Gute für 2014!



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Vermieter will zu Beweiszwecken die Schäden fotografieren.


Eigentlich unnötig. Das ein Schaden vorliegt ist ja eindeutig. Interesse an der Dokumentation des Schadens kann wenn nur der Mieter haben, damit der Schaden nicht nachträglich "großgerechnet" werden kann.



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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich denke, dass der Vermieter das Recht hat die Beschädigung zu fotografieren. Klar, persönliche Gegenstände die nicht zum Schaden dazugehören sollten entfernt werden.

Wenn das nun unsachgerecht gerichtet wird, hat dann der Vermieter zumindest Fotos, die VOR dem Einzug gemacht wurden um den "Soll-Zustand" zu haben ? Das AG Düsseldorf NZM 1998, 912 und auch das AG Hannover ZMR 2001, 282 finden, dass das Fotografieren dann zulässig sein, wenn dies zur Beseitigung von Schäden / Sicherung der Beweise nötig ist.

Wenn der Vermieter die Reparatur beauftragt braucht er die Fotos eh um Kostenvoranschläge einzuholen.

-- Editiert Chylla am 16.01.2014 22:40

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