Frage bezüglich Käuferschutz mit paypal Zahlung bei Reinfall auf einen Betrüger

31. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Robby van Mack
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bezüglich Käuferschutz mit paypal Zahlung bei Reinfall auf einen Betrüger

Folgendes Problem: Man schenkt einem guten Freund was zu Weihnachten und zum anstehenden Geburtstag, er darf sich das selber kaufen. Er sucht sich bei einem Privatverkäufer Ware aus und sagt dem Kauf zu.
Zur Sicherheit wählt man PayPal Zahlung und begleicht die Rechnung des Freundes. Der Freund teilt dem Verkäufer seine Lieferadresse mit.

Dann gibt es Probleme mit dem Kauf, denn der Freund erhält die Ware nicht. Er fragt mehrmals beim Verkäufer nach der Paket- bzw Sendungsnummer, aber er bekommt keine, der Verkäufer ignoriert diese Fragen und weicht nur aus und antwortet dann überhaupt nicht mehr, was sehr merkwürdig ist und Anlass zu Misstrauen gibt. Es ist daher ein Reinfall auf einen Betrüger zu befürchten.
Hat man in diesem Fall Käuferschutz?




-- Editier von Robby van Mack am 31.12.2016 16:07

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

was sagen denn die AGB von PP dazu? Das sollte darin stehen und es sollte dir auch zuzumuten sein, diese einmal zu lesen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Robby van Mack):
Hat man in diesem Fall Käuferschutz?

Eigentlich würde die Antwort jetzt lauten, das man diese Frage sinnigerweise dem Vertragspartner stellen sollte oder einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich lesen solle.

Da es sich aber um Painpal handelt, die bekanntermaßen die eigenen Regeln nicht beachten und willkürlich entscheiden, wird das keiner beantworten können.


Einfach ausprobieren und überraschen lassen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Robby van Mack):
begleicht die Rechnung des Freundes. Der Freund teilt dem Verkäufer seine Lieferadresse mit.




Ich bin kein Painpalexperte, aber ich glaube dass es durch die andere Adresse schon Probleme gibt.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Ich bin kein Painpalexperte, aber ich glaube dass es durch die andere Adresse schon Probleme gibt.


Aber nur für den Verkäufer und nicht für den Käufer.
Ich würde bei Paypal einen Fall eröffnen, dass man den Artikel nicht erhalten hat.
Hat der Verkäufer den Artikel nicht versendet, sollte man eigentlich sein Geld zurück erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Scappler):
Aber nur für den Verkäufer und nicht für den Käufer.
Ich würde bei Paypal einen Fall eröffnen, dass man den Artikel nicht erhalten hat.
Hat der Verkäufer den Artikel nicht versendet, sollte man eigentlich sein Geld zurück erhalten.



Ich dachte immer dieser darf oder sollte immer nur an die bei Painpal hinterlegte Adresse senden.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):

Ich dachte immer dieser darf oder sollte immer nur an die bei Painpal hinterlegte Adresse senden.


So ist es.
Daher hat auch nur der Verkäufer ein Problem, wenn der Artikel nicht an die bei Paypal hinterlegte Adresse versendet wird.


1x Hilfreiche Antwort

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