Hallo zusammen,
ich hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann, denn ich blicke absolut nicht durch bei den bevorstehenden Änderungen bei dem Elterngeld. :o(
Unsere Tochter ist im April 2010 geboren.
Bis zum 31.12.2009 war ich berufstätig. Vom 01.01.2010 - 14.03.2010 habe ich ALG I bekommen. Und dann halt ab dem 15.03. Mutterschaftsgeld.
Wie wird das Ganze jetzt gehandhabt? Mein Mann ist berufstätig, jedoch erhalten wir seid 11/2010 Kinderzuschlag. Steht uns jetzt überhaupt noch Elterngeld zu???
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Jessica
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Frage bezüglich Änderungen beim Elterngeld
1. Januar 2011
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Frage vom 1. Januar 2011 | 18:31
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 10x hilfreich)
Frage bezüglich Änderungen beim Elterngeld
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 2. Januar 2011 | 07:34
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 10x hilfreich)
Beantragt wurde es ja nach der Geburt unserer Tochter und wir haben es auf zwei Jahre splitten lassen. Es geht jetzt darum, ob uns nach den Änderungen noch Elterngeld zusteht, da wir seit 11/10 Kinderzuschlag bekommen!?
Freundliche Grüße
Jessica
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#3
Antwort vom 2. Januar 2011 | 10:14
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm
Unter dem Link finden Sie die aktuellen Regelungen zum Elterngeld. Soweit Sie kein AlgII beziehen oder Reichensteuer zahlen, dürfte sich nichts für Sie ändern.
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