Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde "Chiemsee" ist eine der kleinsten Gemeinden Bayerns. Jedoch wirbt eine ganze Region mit deren Namen. Es werden Chiemsee Artikel (Abseits der Kleidungsmarke Chiemsee, die sich die Marke registrieren hat lassen) vertrieben ohne jedweder Kontrolle.
Zu meiner Frage: Wie weit ist die Vermarktung und Nutzung der Ortschaft und Namen "Chiemsee" gestattet?
Muss für die Nutzung eine Gebühr an die Gemeinde abgeführt werden? Oder dürfen Unternehmen nicht in deren Namen werben? Nach meinen Informationen ist die Verwendung von beispielsweise "Ortsnamen-Berufsbezeichnung" nicht gestattet.
Herzlichen Dank für Ihre Antworten, ich freue mich auf regen Informationsaustausch.
Grüße vom Chiemsee.
Frage: Wem ist die kommerzielle sowie gewerbliche Verwendung von Ortsnamen gestattet.
15. Februar 2017
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Frage vom 15. Februar 2017 | 09:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage: Wem ist die kommerzielle sowie gewerbliche Verwendung von Ortsnamen gestattet.
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