Hallo,
ich bin 23Jahre alt geworden und damit nicht mehr familienversichert durch meinen Vater. Mein Lebensgefährter bezahlt mir den Beitrag der Freiwilligen Krankenversicherung. Wir haben einen kleinen Sohn zusammen, da ich zur Zeit in Erziehungszeit bin , habe ich kein Beschäftigungsverhältnis. Meine Frage: Kann mein Lebensgefährter den Beitrag der Freiwilligen Krankenversicherung von seiner Steuer absetzen, weil er den Beitrag ja bezahlt?
-- Editiert von Moderator am 08.08.2015 20:11
-- Thema wurde verschoben am 08.08.2015 20:11
Frage Freiwillige Krankenversicherung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Kann er. Und darüber hinaus kann er den ganzen Unterhalt, den er Ihnen zwar nicht in Geld zahlt, aber durch Finanzierung Ihrer Lebenshaltung gewährt, absetzen. Freilich ist das um eigene Einkünfte zu bereinigen - wieviel Elterngeld kriegen Sie denn?
Ich erhalte kein Elterngeld mehr. Können sie mir vielleicht sagen wo man sowas in der Steuererklärung angibt?
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Das gilt als Unterhaltsleistung an bedürftige Personen und ist in der Anlage "Unterhalt" anzugeben.
Wenn ihr ein einem gemeinsamen Haushalt lebt, dann kann Dein Lebensgefährte 8.354€ zzgl. Beiträge zur Krankenversicherung geltend machen, wenn es um das Jahr 2014 geht.
Also für 2014 trage ich dann die 8,354€ ein? Brauchen die Finanzämter dann irgendeinen Nachweis?
Die freiwillige Krankenversicherung hat erst diesen Monat begonnen. Muss ich dann für 2015 auch die 8,354€ angeben sowie von August bis Dezember den Beitrag zur Krankenversicherung?
Und wird das zusammen addiert und dann in die Anlage Unterhalt angegeben? Oder wie soll ich das verstehen?
Ich lebe zur Zeit nur vom Betreuungsgeld ansonsten kommt mein Lebensgefährter erstmal für alles auf.
Brauch ich dann den Nachweis das ich Betreuungsgeld erhalte? Und von der Krankenkasse einen Bescheid wie viel Krankenkassen Beitrag gezahlt wurde?
Aber für die 8354€ brauch ich aber keinen Nachweis?
Die Kollegin hat gefragt, wovon Sie 2014 gelebt haben - könnten Sie das mal beantworten?
Ich erhielt bis Februar 2014 Elterngeld für meinen Sohn, danach kam das Betreungsgeld und den restlichen Lebensunterhalt übernahm in dem Zeitpunkt mein Lebensgefährter.
Die eigenen Einkünfte muss man natürlich angeben und nachweisen.
Bezüglich der Höhe der Unterhaltsleistungen ist auf das BmF-Schreiben vom 07.06.2010 (IV C 4 - S 2285/07/0006 :001) zu verweisen, in dem bei Randziffer 12 genau geregelt ist, wie der Unterhalt bei einer Haushaltsgemeinschaft zu ermitteln ist. Genaue Nachweise, in welchem Umfang tatsächlich Unterhalt gezahlt wurde, sind jedoch nicht zu erbringen.
Sofern eine Haushaltsgemeinschaft besteht und das Nettoeinkommen des Vaters nach Abzug des Mindestkindesunterhaltes mehr als 16.708€ pro Jahr beträgt, dann können die 8.354€ ohne Nachweis angesetzt werden. Sollte es niedriger sein, ist auf das Berechnungsschema in Rz 12 aus o.g. BmF-Schreiben zu verweisen. Grob vereinfacht kann man sagen, dass der Vater die Hälfte seines Nettoeinkommens (nach Abzug Kindesunterhalt) als Unterhaltsleistung geltend machen kann, höchstens jedoch 8.354€.
Grob vereinfacht kann man sagen, dass der Vater die Hälfte seines Nettoeinkommens (nach Abzug Kindesunterhalt) als Unterhaltsleistung geltend machen kann, höchstens jedoch 8.354€. Na, auf 8.354 Euro kommen wir in diesem Fall allerdings nicht, da die eigenen Bezüge der TE davon abzuziehen sind (bereinigt um einen Freibetrag von 848 Euro).
Ok. Jetzt mal zum Thema Freiwillige Krankenversicherung für das Jahr 2015 die mein Lebensgefährter bezahlt. Muss ich das in die Spalte Freiwillige Krankenversicherung in der Anlage Unterhalt eintragen oder wie soll ich das verstehen? Nachweis bekomme ich ja logischerweise von der Krankenkasse.
Den Begriff freiwillige Krankenversicherung habe ich in der Anlage in der Anlage Unterhalt nicht gefunden. Die Beiträge gehören in die Zeile 11 Basis-Krankenversicherung.
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