>Frage Arbeitsvertrag
Moin,
die Neugierde kann befriedigt werden.
Der Vorarbeiter hat nur fast recht. Es bedarf überhaupt keines neuen Vertrages, denn der alte gilt weiter, wenn man Gesetze lesen kann:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html Absatz (5)
Da hilft auch ein neuer befristeter Vertrag der Firma nicht weiter mit Kommentar "Hat der Arbeitnehmer doch unterschrieben". Denn Gesetze stehen immer über Verträgen.
Das weitere Prozedere ist interessant:
SPätestens drei Monate vor Ende einer Befristung muss man sich bei der AfA arbeitssuchend melden. Sonst droht eine ALG-Sperre von einer Woche.
Ansonsten:
Die immer wieder geäußerten Empfehlungen von den ganzen Laien hier im Forum lauten generell den Ball flachzuhalten und erstmal doch ohne Aufsehen zu erregen den neuen "befristeten" Vertrag zu unterschreiben (sofern nicht sonstige Schlechterstellungen) drin sind. So umgeht man / verzögert man ein raues Betriebsklima.
Sollte es dann der Firma nach der von der Firma gewünschten Befristung nicht mehr gefallen, bleiben nur drei Wochen für eine Klage. Wichtige Details hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html#tocitem13
Gut auf das Datum der UNterschriften auf dem Vertrag achten.
Viele Firmen versuchen es halt immer wieder, weil a) viele drauf reinfallen und b) es keine Strafen für so was gibt.
Ausnahme: Die müssen im schlimmsten Fall jemanden aus der Personalabteilung zum Arbeitsgericht schicken der dann sagt : Na gut, wenns denn sein muss, darf sie dann weiterarbeiten.
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von maestro1000 am 31.01.2012 22:24
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