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Frage Arbeitsvertrag

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Frage Arbeitsvertrag

Hallo liebe Gemeinde,

es geht um meinen neuen Vertrag und zwar nur aus reiner neugiere.

Ich hatte bis zum 31.12 einen Zeitvertrag, mündlich wurde mir gesagt das ich einen neuen bekomme.......nach mehrmaligen Fragen habe ich diesem auch am 26.01 bekommen.
Natürlich ein Zeitvertrag bis zum 01.07.

Nun sagte mir der Vorarbeiter, das es eigendlich ein Festvertrag sein müßte, da sie mir erst nach einen Monat einen Vertrag geschickt haben.

Also stillschweigend übernommen.........

Mir ist das eigendlich völlig egal........aber da ich nicht so gerne unwissend bin............möchte ich gerne Wissen, ob er Recht hat.

Gruß
firstcalla

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von firstcalla01 am 31.01.2012 21:46
Status: Junior (90 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Frage Arbeitsvertrag
Moin,
die Neugierde kann befriedigt werden.

Der Vorarbeiter hat nur fast recht. Es bedarf überhaupt keines neuen Vertrages, denn der alte gilt weiter, wenn man Gesetze lesen kann:

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
Absatz (5)

Da hilft auch ein neuer befristeter Vertrag der Firma nicht weiter mit Kommentar "Hat der Arbeitnehmer doch unterschrieben". Denn Gesetze stehen immer über Verträgen.

Das weitere Prozedere ist interessant:
SPätestens drei Monate vor Ende einer Befristung muss man sich bei der AfA arbeitssuchend melden. Sonst droht eine ALG-Sperre von einer Woche.

Ansonsten:
Die immer wieder geäußerten Empfehlungen von den ganzen Laien hier im Forum lauten generell den Ball flachzuhalten und erstmal doch ohne Aufsehen zu erregen den neuen "befristeten" Vertrag zu unterschreiben (sofern nicht sonstige Schlechterstellungen) drin sind. So umgeht man / verzögert man ein raues Betriebsklima.

Sollte es dann der Firma nach der von der Firma gewünschten Befristung nicht mehr gefallen, bleiben nur drei Wochen für eine Klage. Wichtige Details hier:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Befristung.html#tocitem13

Gut auf das Datum der UNterschriften auf dem Vertrag achten.

Viele Firmen versuchen es halt immer wieder, weil a) viele drauf reinfallen und b) es keine Strafen für so was gibt.
Ausnahme: Die müssen im schlimmsten Fall jemanden aus der Personalabteilung zum Arbeitsgericht schicken der dann sagt : Na gut, wenns denn sein muss, darf sie dann weiterarbeiten.



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von maestro1000 am 31.01.2012 22:24
Status: Philosoph (626 Beiträge)
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>Frage Arbeitsvertrag
Du hast nun tatsächlich einen unbefristeten AV. Denn ein weiterer befristeter Vertrag hätte schriftlich vereinbart werden müssen, bevor du weiter gearbeitet hast, also im Dezember. Der Gesetzgeber will damit AN vor bösen Überraschungen schützen.
Behalte deine Freude für dich - wenn dein AG ab Juli nicht weiterbeschäftigen will, greifst du die falsche Befristung vor Gericht an.

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von blaubär+ am 01.02.2012 09:14
Status: Unsterblich (1924 Beiträge)
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>Frage Arbeitsvertrag
Danke Ihr beiden........das ist echt gut, sowas zu wissen.

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von firstcalla01 am 03.02.2012 21:47
Status: Junior (90 Beiträge)
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>Frage Arbeitsvertrag
quote:
nach mehrmaligen Fragen habe ich diesem auch am 26.01 bekommen.
Natürlich ein Zeitvertrag bis zum 01.07.

Sie haben den neuen befristeten AV unterschrieben? Welches Darum steht neben Ihrer Unterschrift?

-- Editiert 1000kleinesachen am 03.02.2012 22:49


von 1000kleinesachen am 03.02.2012 22:48
Status: Unsterblich (2758 Beiträge)
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